Wenn man einen Gemeinschaftstrockenraum für Wäsche hat, da das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten ist und diese Wäsche nun teilweise gestohlen wurde, was kann man da tun? Anzeige gegen Unbekannt ist auch blöd in einem Mehrfamilienhaus, oder? Die Wäsche in Zukunft dann doch in der Wohnung trocknen?

Ich wußte gar nicht, daß das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten werden kann! Also ich würds trotzdem tun. Wenn ständig Sachen wegkommen, ärgert man sich sonst nur. Und gegen einen Wäscheständer im Schlaf- oder Wohnzimmer, oder Bad, wenn groß genug (Sommer: Balkon) kann doch keiner was haben!
dem vermiter melden
und dann?
ewunia99 am 26. Juni 2008 17:16 neue Wäsche kaufen ;-)
Japp, das Wäschetrocken kann meines Wissens nicht verboten werden. Man muss nur für eine ausreichende Belüftung sorgen, dass sich keine Feuchtigkeit in der Wohnung sammelt.
Bei entsprechender Bausubstanz darf laut Mieterbund das Trocknen der Wäsche verboten werden. Das Klauen ist einfach scheiße, hast du die finanziellen Mittel für einen Trockner? Schau auch mal in deinen Mietvertrag ob hier das Trocknen in der Wohnung erlaubt ist, oder ob es überhaupt erwähnt wird. Vielleicht solltest du noch deine Nachbarn benachrichtigen, dass geklaut wird. Dann sind die anderen auch vorsichtiger und suchen evtl nach Lösungen. Kamera zur Überwachung, wenn alle einverstanden sind? Ist leider Kostenaufwendig, aber abschreckend.