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Wäsche aus Gemeinschaftstrockenraum gestohlen - was tun?

gefragt von Tagtraeumer am 26.06.2008 um 17:03 Uhr

Wenn man einen Gemeinschaftstrockenraum für Wäsche hat, da das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten ist und diese Wäsche nun teilweise gestohlen wurde, was kann man da tun? Anzeige gegen Unbekannt ist auch blöd in einem Mehrfamilienhaus, oder? Die Wäsche in Zukunft dann doch in der Wohnung trocknen?


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Reply


Schlafittchen
beantwortet von Schlafittchen am 26. Juni 2008 17:08
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Ich wußte gar nicht, daß das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten werden kann! Also ich würds trotzdem tun. Wenn ständig Sachen wegkommen, ärgert man sich sonst nur. Und gegen einen Wäscheständer im Schlaf- oder Wohnzimmer, oder Bad, wenn groß genug (Sommer: Balkon) kann doch keiner was haben!


anonym
beantwortet von Domin am 26. Juni 2008 17:04
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dem vermiter melden

Kommentar von Simple_avatar3small . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . am 26. Juni 2008 17:09

und dann?

Kommentar von 67285b8ae58e8fc74e50db6e2e378cc4smallewunia99 am 26. Juni 2008 17:16

neue Wäsche kaufen ;-)


sonjahexe
beantwortet von sonjahexe am 26. Juni 2008 17:11
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Japp, das Wäschetrocken kann meines Wissens nicht verboten werden. Man muss nur für eine ausreichende Belüftung sorgen, dass sich keine Feuchtigkeit in der Wohnung sammelt.


anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 26. Juni 2008 20:17
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Bei entsprechender Bausubstanz darf laut Mieterbund das Trocknen der Wäsche verboten werden. Das Klauen ist einfach scheiße, hast du die finanziellen Mittel für einen Trockner? Schau auch mal in deinen Mietvertrag ob hier das Trocknen in der Wohnung erlaubt ist, oder ob es überhaupt erwähnt wird. Vielleicht solltest du noch deine Nachbarn benachrichtigen, dass geklaut wird. Dann sind die anderen auch vorsichtiger und suchen evtl nach Lösungen. Kamera zur Überwachung, wenn alle einverstanden sind? Ist leider Kostenaufwendig, aber abschreckend.


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