Manchmal kann man bei mir in der Wohnung schon ab dem frühen Abend nicht mehr richtig heizen. Wollte mal fragen, ob der Vermieter nicht verpflichtet ist, zu gewissen Zeiten Mindesttemperaturen einzuhalten?
Von 6-24 Uhr muss eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad machbar sein. In der Nacht, also der restlichen Zeit, senkt sich diese Anforderung auf noch 17 Grad. Überprüfe das mal bei dir, ggf. dann dem Vermieter Bescheid geben und Druck machen.
Es gibt normalerweise Winterzeit und Frühlung/-Sommerzeit. Diese sollte aber beim Vermieter angefragt werden. Bei dauerende Kälte auf alle Fälle mal nachhacken beim Vermieter.

Die Mindesttemperatur soll 20 - 22°C betragen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, rund um die Uhr diese Durchschnittstemperatur zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (7.00 bis 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr - AG Hamburg WM 96, 469) für eine ausreichende Erwärmung sorgt. In winterlichen Kältezeiten kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb zu halten (AG Springe WM 80, 40; AG Köln WM 80, 278, wonach zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr eine Temperatur von 17°C einzuhalten ist).