gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wäre eine Gegenanzeige wegen Verleumdung sinnvoll??

gefragt von emma30 am 20.10.2008 um 13:41 Uhr

Hallo Zusammen!!

Wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt....was absolut absurd war. Arbeite bei einer Fluggesellschaft, die Dame hatte Beschwerden, ich hatte ihr mehrmals meine Hilfe angeboten, die sie nicht annehmen wollte...sie hat letztendlich selbstständig die Maschine verlassen und musste dann später im Urlaub ins Krankenhaus usw. Ihr Sohn mischte sich dann mit ein und klagte gegen die Firma, weil das Gepäck seiner Mutter beschädigt wurde. Damit kam er nicht weit. Letztendlich hat die Dame mich dann wegen unterlassene Hilfeleistung angezeigt, da sie mir angeblich Schmerzen in der linken Brust, Kreislaufprobleme und Atemnot schilderte und ich dies ignoriert haben soll. man hätte ihr einen Arzt verweigert u.s.w Ich habe der Polizei meine Stellungnahme dazu geschickt und 2 Wochen später kam von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, dass das Verfahren gegen mich wegen Verdacht auf unterlassener Hilfeleistung eingestellt wird. Letztendlich finde ich es eine bodenlose Frechheit solche Behauptungen aufzustellen und möchte dies nicht auf mir sitzen lassen, ich denke sie wollte einfach nur Geld rausschlagen. Ein Vermerk bleibt doch in meiner Akte bestehen....Sie hätte mir meine ganze Zukunft verbauen können!!! Von den ganzen schlaflosen Nächten abgesehen. Sollte ich die Dame anzeigen???? Danke im Voraus f&

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.114 verleumdung x 80 zivilrecht x 77

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 20. Oktober 2008 13:44
18x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In welcher Akte soll das bestehenbleiben? Da es Deine Arbeit betrifft, solltest Du Dich mit Deiner Fluggesellschaft absprechen. Es kann Dir sonst passieren, dass sie von solchen Alleingängen nicht sehr begeistert ist.

Du könntest in der Rechtsabteilung mal nachfragen.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 20. Oktober 2008 13:45
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einfach abhaken. Das Verfahren ist eingestelt, weil ncihts dran war. Das hats Du schriftlich.

Alles andere wühlt die Sache nur noch auf.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 20. Oktober 2008 13:45
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mach bitte nicht den gleichen Mist wie die Dame im Flugzeug. Auch dies wird vermutlich imm Sande verlaufen. Strich drunter und fertig.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 20. Oktober 2008 13:45
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kann Deinen Unmut verstehen. Du musst Dir selbst auch die Frage stellen, welchen Zweck Du damit verfolgst und was es für Dich persönlich bedeutet. So wie ich das einschätze, kannst du hier nichts für Dich persönlich fordern - Das Gericht kann demnach nur "Recht" sprechen! Schaff Dir also nicht noch mal unruhige Nächte und lass die Sache auf sich beruhen.

Kommentar von emma30 am 20. Oktober 2008 14:51

Ich möchte auch nichts direkt fordern, aber man kann sich sowas doch nicht gefallen lassen!!! Ein Vermerk bleibt beim Staat..und bei der kleinsten Kleinigkeit, die in diese Richtung geht, die in diesem Job nicht so unwahrschnlich ist, wird man lesen können ach da war ja mal was!! Klar werde ich das auch mit der Rechtsabteilung abklären. Wollte eben nur wissen ob jmd schon mal eine solche Erfahrung gemacht hat....


Nellina
beantwortet von Nellina am 20. Oktober 2008 13:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Macht das nicht automatisch direkt die Fluggesellschaft?


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 20. Oktober 2008 15:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hätte so meine Probleme mit einer Anzeige wegen Verleumdung; die Verleumdung erfordert Vorsatz bezüglich einer verbreiteten unwahren Tatsache; das ist meist sehr schwer nachweisbar; mir ist noch nicht ganz klar was in Deiner Akte stehen sollte; wenn von der Staatsanwaltschaft eingestellt, dann taucht das nirgends auf.


fatu29
beantwortet von fatu29 am 20. Oktober 2008 13:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das würde ich am besten mit einem anwalt klären


anonym
beantwortet von mutzzie am 20. Oktober 2008 13:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht hier abklären.

Der Vorgesetzte muss die Wahrheit ergründen, denn dies fällt auf die Gesellschaft zurück. Sich nach der Wahrheit richten und zu seinem Personal stehen.

Dann stellt sich erst die persönliche Frage einer eventuellen Klage ?

Kommentar von emma30 am 20. Oktober 2008 14:46

Na die Anzeige hat sich ja persönlich an mich gerichtet....nicht an die Firma!!


Ghoul
beantwortet von Ghoul am 20. Oktober 2008 13:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube kaum, dass das als Verleumdung gilt, schließlich hat sie ja nicht überall verbreitet, dass du ihr nicht geholfen hast, sondern dich "nur" angezeigt. Aber wenn du ne Rechtschutzversicherung hast kannst du zumindest mal einen Anwalt fragen, ansonsten würde ich mir das als Kostengründen sparen.

Kommentar von emma30 am 20. Oktober 2008 14:53

"nur" angezeigt ist gut!!!

Kommentar von A8515fffc5e27c8c977bec3adc1d06e6smallGhoul am 21. Oktober 2008 11:14

Na stell dir mal vor die hätten der Bildzeitung von der "Herzlose Flugbegleiterin quält alte Dame" berichtet... ;)


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 20. Oktober 2008 13:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

War der Sohn mit im Flieger?


anonym
beantwortet von mausy81 am 20. Oktober 2008 13:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde mal mit dem rechtsanwalt reden was der ratet


asomy1
beantwortet von asomy1 am 20. Oktober 2008 13:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde das zuvor den deinem arbeitgeber und ggf mit deinem rechtsbeistand besprechen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.