Hallo Zusammen!!
Wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt....was absolut absurd war. Arbeite bei einer Fluggesellschaft, die Dame hatte Beschwerden, ich hatte ihr mehrmals meine Hilfe angeboten, die sie nicht annehmen wollte...sie hat letztendlich selbstständig die Maschine verlassen und musste dann später im Urlaub ins Krankenhaus usw. Ihr Sohn mischte sich dann mit ein und klagte gegen die Firma, weil das Gepäck seiner Mutter beschädigt wurde. Damit kam er nicht weit. Letztendlich hat die Dame mich dann wegen unterlassene Hilfeleistung angezeigt, da sie mir angeblich Schmerzen in der linken Brust, Kreislaufprobleme und Atemnot schilderte und ich dies ignoriert haben soll. man hätte ihr einen Arzt verweigert u.s.w Ich habe der Polizei meine Stellungnahme dazu geschickt und 2 Wochen später kam von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, dass das Verfahren gegen mich wegen Verdacht auf unterlassener Hilfeleistung eingestellt wird. Letztendlich finde ich es eine bodenlose Frechheit solche Behauptungen aufzustellen und möchte dies nicht auf mir sitzen lassen, ich denke sie wollte einfach nur Geld rausschlagen. Ein Vermerk bleibt doch in meiner Akte bestehen....Sie hätte mir meine ganze Zukunft verbauen können!!! Von den ganzen schlaflosen Nächten abgesehen. Sollte ich die Dame anzeigen???? Danke im Voraus f&

In welcher Akte soll das bestehenbleiben? Da es Deine Arbeit betrifft, solltest Du Dich mit Deiner Fluggesellschaft absprechen. Es kann Dir sonst passieren, dass sie von solchen Alleingängen nicht sehr begeistert ist.
Du könntest in der Rechtsabteilung mal nachfragen.

Einfach abhaken. Das Verfahren ist eingestelt, weil ncihts dran war. Das hats Du schriftlich.
Alles andere wühlt die Sache nur noch auf.

Mach bitte nicht den gleichen Mist wie die Dame im Flugzeug. Auch dies wird vermutlich imm Sande verlaufen. Strich drunter und fertig.

Ich kann Deinen Unmut verstehen. Du musst Dir selbst auch die Frage stellen, welchen Zweck Du damit verfolgst und was es für Dich persönlich bedeutet. So wie ich das einschätze, kannst du hier nichts für Dich persönlich fordern - Das Gericht kann demnach nur "Recht" sprechen! Schaff Dir also nicht noch mal unruhige Nächte und lass die Sache auf sich beruhen.
Ich möchte auch nichts direkt fordern, aber man kann sich sowas doch nicht gefallen lassen!!! Ein Vermerk bleibt beim Staat..und bei der kleinsten Kleinigkeit, die in diese Richtung geht, die in diesem Job nicht so unwahrschnlich ist, wird man lesen können ach da war ja mal was!! Klar werde ich das auch mit der Rechtsabteilung abklären. Wollte eben nur wissen ob jmd schon mal eine solche Erfahrung gemacht hat....

Macht das nicht automatisch direkt die Fluggesellschaft?

hätte so meine Probleme mit einer Anzeige wegen Verleumdung; die Verleumdung erfordert Vorsatz bezüglich einer verbreiteten unwahren Tatsache; das ist meist sehr schwer nachweisbar; mir ist noch nicht ganz klar was in Deiner Akte stehen sollte; wenn von der Staatsanwaltschaft eingestellt, dann taucht das nirgends auf.
Nicht hier abklären.
Der Vorgesetzte muss die Wahrheit ergründen, denn dies fällt auf die Gesellschaft zurück. Sich nach der Wahrheit richten und zu seinem Personal stehen.
Dann stellt sich erst die persönliche Frage einer eventuellen Klage ?
Na die Anzeige hat sich ja persönlich an mich gerichtet....nicht an die Firma!!

Ich glaube kaum, dass das als Verleumdung gilt, schließlich hat sie ja nicht überall verbreitet, dass du ihr nicht geholfen hast, sondern dich "nur" angezeigt. Aber wenn du ne Rechtschutzversicherung hast kannst du zumindest mal einen Anwalt fragen, ansonsten würde ich mir das als Kostengründen sparen.
ich würde mal mit dem rechtsanwalt reden was der ratet

ich würde das zuvor den deinem arbeitgeber und ggf mit deinem rechtsbeistand besprechen.