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Wäre diese Kündigung okay ?

gefragt von Pumatix am 22.07.2009 um 19:49 Uhr

Sehr geehrte Frau xxxxxx, hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung. (zum 29.07.2009). und verweise auf nachfolgend aufgeführte Begründungen.

Der Hauptgrund besteht aus den systematisch schlechten Behandlungen und den permanenten Demütigungen die ich durch Herrn xxxx erleiden muss, nicht mehr aushalte. Die Ihnen auch durch andere Mitarbeiter bestätigt werden können. Das zusätzlich dazu geführt hat, dass ich Gesundheitlich in Behandlung bin. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz; meine Vertraglich geregelte monatliche Arbeitszeit beträgt 160 Stunden jedoch stehe in der Personalplanung mit 180 Stunden drin. Die dadurch weiteren entstanden Überstunden sind also nicht richtig aufgeführt als Überstunden.

Regulär endet das Beschäftigungsverhältnis zum 15.08.2009, daher verzichte ich auf folgenden Urlaubsanspruch ab dem

Außerdem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnis sowie Rücksendung der noch verbleibenden Unterlagen an mich zurück. Ich bitte um Schriftliche Bestätigungnach erhalt meiner Kündigung.

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catweazle01
beantwortet von catweazle01 am 22. Juli 2009 20:01
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Hilfreichste Antwort

es gibt ein Gesetz, das Mobbing am Arbeitsplatz verbietet. Ein Gesetz, das den Arbeitgeber zur Gleichbehandlung verpflichtet. Es gibt einen Betriebsrat/Personalrat, der sich für Dich einsetzt. Willst Du nicht erstmal diese Wege beschreiten, bevor Du arbeitslos wirst? Und wer sind Deine Zeugen? Benenne sie! Aber wenn es denn schon sein soll, habe ich die Fehler in Deinem Schreiben mal durchkorrigiert.

Sehr geehrte Frau xxxxxx, hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristlos mit Wirkung zum 29.07.2009 und verweise auf nachfolgend aufgeführte Begründungen.

Der Hauptgrund besteht aus den systematisch schlechten Behandlungen und den permanenten Demütigungen, die ich durch Herrn xxxx erleiden muss. Diese halte ich nicht mehr aus. Seine Verhaltensweisen können Ihnen auch durch andere Mitarbeiter bestätigt werden. Diese Umstände haben dazu geführt, dass ich mich in ärztliche Behandlung begeben musste. Desweiteren liegen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Meine vertraglich geregelte monatliche Arbeitszeit beträgt 160 Stunden, jedoch bin ich in der Personalplanung mit 180 Stunden vorgesehen. Für mich entstehen de facto 20 Überstunden, aufgeführt ist diese Zeit jedoch als normale Arbeitszeit.

Regulär endet das Beschäftigungsverhältnis zum 15.08.2009, daher verzichte ich auf folgenden Urlaubsanspruch ab dem

Außerdem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sowie um Rücksendung der zurzeit noch bei Ihnen verbliebenen Unterlagen an mich. Ich bitte um schriftliche Bestätigung nach erhalt meiner Kündigung.

Kommentar von Pumatix am 22. Juli 2009 20:07

Hallo catweazle,

ich brauche einfach nur eine gut geschriebene Fristlose Kündigung. Ja ich habe ein besserern Arbeitgeber gefunden der mich so gesehen abgeworben hat.

Danke für deine Mühe

Kommentar von 422b6ab36b850398eaa760086ae5625asmallcatweazle01 am 22. Juli 2009 20:19

na dann, viel Glück bei Deinem neuen Arbeitgeber!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juli 2009 20:07

''bevor Du arbeitslos wirst?''

Wird er/sie doch gar nicht.

-> http://www.gutefrage.net/frage/ersatzlohnsteuerkarte-bei-neuen-arbeitgeber-einreichen

Kommentar von Pumatix am 22. Juli 2009 20:11

lach Hallo bitmap :-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juli 2009 21:35

wink


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erweh
beantwortet von erweh am 22. Juli 2009 20:00
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Kann man so machen, würd ich aber nicht tun. Ist der erwähnte Herr ein Kollege, Vorgesetzter oder so? Wenn ja erwäge eine Anzeige wg Mobbing.

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja geh erstmal da hin , falls nein zur Gewerkschaft.

Verzichte freiwillig auf gar nichts, im Gegenteil stelle eine Nachforderung zwecks Bezahlung der Überstunden für die letzten drei Monate, mehr geht im Normalfall leider nicht.

Allgemein gesagt, es ist immer besser Du wirst gekündigt, als selber zu gehen, es sei denn Du hast was besseres.

Dann kannst Du auch Kündigungsschutzklage einreichen (Voraussetzung allerdings min 10 Vollzeit-Beschäftigte) und kriegst noch ne Abfindung.

Also Nerven behalten, weiter Krankschreiben lassen und Möglichkeit zur Klage wg Mobbing prüfen, Zeugen hast Du ja. Halt die Ohren steif und viel Glück. RW


anonym
beantwortet von romi66 am 22. Juli 2009 20:00
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Sehr unklug. Wenn das stimmt, was Du in der Kündigung schreibst, solltest Du Dich erstmal krankschreiben lassen und zumindest eine Abfindung herausschlagen? Warum ohne gehen?


anonym
beantwortet von penthesileia am 22. Juli 2009 19:56
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Die Begründung klingt aus meiner Sicht arg zweifelhaft, insbesondere die "Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz". Rechtschreibung und Grammatik könnten besser sein - merke: je genauer du dich an die Regeln hältst, desto unmissverständlicher dein Schreiben.

Andere Frage: Wenn du aufgrund der Unstimmigkeiten in Behandlung bist, liegt dann nicht vielleicht ein Grund für eine Krankschreibung vor? Bei einer solchen Problematik besteht je nach Sachlage die Möglichkeit, auch längere Zeit krank geschrieben zu werden.


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 22. Juli 2009 19:54
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Hast Du denn schon einen neuen Job? Falls nein, dann such erst was Neues. Du würdest vom Amt erst eine Sperre bekommen!!! Also überleg es Dir sehr gut!!

Kommentar von E918684ce5170ab893f8cf3b441d3082smalltinchen44 am 22. Juli 2009 19:56

Wenn sie vom Kollegen nachgewiesenermaßen gemobbt wird, bekommt sie keine Sperre vom Arbeitsamt.

Kommentar von Spyer am 22. Juli 2009 20:00

das ist glaube cihegal solange sie selbst kündigt iost glaub 3 monate geld sperre

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juli 2009 20:11

''das ist glaube cihegal ''

Nein, das ist nicht egal. Man bekommt eben nicht grundsätzlich bei (jeder) Eigenkündigung eine Sperre.

-> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82945.htm

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juli 2009 19:58
Kommentar von Pumatix am 22. Juli 2009 19:59

Ja

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 23. Juli 2009 08:52

Wenn Du schon den neuen Job hast und da schnell anfangen kannst, dann wäre es so möglich, wie Du das vorhast. Wenn Du mit dem neuen Job noch Zeit hast, solltest Du schauen, ob Du evtl. eine Abfindung bekommen kannst. Laß Dich erst mal krank schreiben.

Bei meinem Stiefsohn haben in dem Betrieb, in dem er gearbeitet hatte, auch Leute fast 15 Leute gleichzeitig fristlos gekündigt, weil dort die Behandlung der Mitarbeiter katastrophal war. Die haben gemeinsam einen Termin beim Arbeitsamt gemacht und sich erkundigt, wie sie weiter vorgehen sollen, damit sie keine Nachteile haben. Durch die Schilderung der teilweise menschenunwürdigen Zustände in der Firma, bekamen sie alle keine Sperre. Aber dafür muß wirklich recht viel passiert sein und wenn Du die einzige bist mit Problemen, kann es sein, dass man Dir eine Sperre aufbrummt!!


anonym
beantwortet von Kuemelchens am 22. Juli 2009 19:52
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Ich würde die Rechtschreibung korrigieren lassen. Bspw. hier: www.korrektur-lesen.net

Kommentar von 422b6ab36b850398eaa760086ae5625asmallcatweazle01 am 22. Juli 2009 20:07

ich war so frei und habe schon Korrektur gelesen, siehe unten


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 22. Juli 2009 19:52
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"Der Hauptgrund besteht aus den systematisch schlechten Behandlungen und den permanenten Demütigungen die ich durch Herrn xxxx erleiden muss, nicht mehr aushalte." dieser Satz ergibt schon mal keinen Sinn.

"Der Hauptgrund besteht aus den systematisch schlechten Behandlungen und den permanenten Demütigungen die ich durch Herrn xxxx erleiden muss.Das halte ich nicht mehr aus. So ist s besser


anonym
beantwortet von simeon2006 am 22. Juli 2009 19:52
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Geh erstmal zu arbeitsgericht und lasse dich aufklären!!!


ElfieB
beantwortet von ElfieB am 22. Juli 2009 19:51
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ehrliche Antwort ? Zu viele Rechtschreibfehler - schlechter Ausdruck.

Kommentar von Pumatix am 22. Juli 2009 19:53

Habe es grob geschieben

Kommentar von 598713c60687dbad9c3cbb8b258cacd5smallElfieB am 22. Juli 2009 19:54

...aha..


anonym
beantwortet von Victoria09 am 22. Juli 2009 20:01
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Die aufgeführten Gründe durften kaum für eine fristlose Kündigung reichen bzw. die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. 5 Stunden Mehrarbeit in der Woche, ebenso wie Probleme mit Kollegen reichen da wohl nicht aus. Mein Tipp: ordentliche Kündigung innerhalb der Vereinbarten Fristen
oder noch besser: Spreche das Mobbing beim Chef an


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 22. Juli 2009 19:53
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Da es eine fristlose Kündigung deinerseits ist, hast du es toll begründet. Würde den Brief persönlich vorlegen und mir den erhalt sofort bescheinigen lassen!


anonym
beantwortet von guesi2007 am 22. Juli 2009 19:51
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Musst du eine Kündigung überhaupt begründen?

Kommentar von guesi2007 am 22. Juli 2009 19:52

ich denke der erste Absatz mit dem Zusatz: Ich bitte um Kenntnisnahme sowie eine schriftliche Bestätigung

...reicht das

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juli 2009 20:01

''Musst du eine Kündigung überhaupt begründen? ''

Eine fristlose Kündigung, wenn es der Arbeitgeber verlangt, schon.


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