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wäre diese geschäftsidee legal?

gefragt von vlaardingenvlaardingen am 24.07.2007 um 16:31 Uhr

ich kaufe ein günstiges produkt bei saturn und verkaufe es wo anders teuerer.(kleinanzeigen) bei nicht verkauftem produkt gebe ich das produkt von saturn zurück.man hatt ja rückgaberecht.so hätte ich kein verlust gemacht.was hält ihr von dieser geschäftsidee.

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geschäft x 397 geschaeftigsidee x 1

Shira
beantwortet von Shira am 24. Juli 2007 16:37
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Oft kannst Du diesen Trick bei Saturn aber nicht machen! Die kennen ihre Pappenheimer!

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 16:38

hab saturn nur als bespiel genommen

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 24. Juli 2007 16:39

Ja, ich auch! :))

Kommentar von IsaKai am 14. Dezember 2009 10:06

Ich habe lange Zeit gedacht, dass man einfach nur durch nachdenken auf gute Geschäftsideen kommt. Leider war dem nicht so! Manchmal ist es doch besser man investiert ein klein wenig in gute Geschäftsideen um seine Lorbeeren zu ernten, deshalb empfehle ich auch dir diesen Ratgeber http://is.gd/5mx3G dort findest du garantiert alle Antworten zu deinen Fragen. Mir hat es wirklich sehr geholfen. Umsonst wird dir wohl niemand Tipps geben. Viel Erfolg!


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 24. Juli 2007 16:51
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Natürlich kann man versuchen irgendetwas teurer zu verkaufen. Nur durch den Wucherparagraphen gibt es eine Grenze, aber wenn man seine Ware zu einem wirklichen Wucherpreis anbietet, wird man sowieso keinen Käufer finden.

Grundsätzlich gibt es übrigens kein Rückgaberecht. Man kann reklamieren, wenn die Ware nicht die Eigenschaften hat, die der Verkäufer (also Saturn, Karstadt usw.) beim Kauf zugesichert hat.

Wenn die Ware einwandfrei ist, kann man sie nur zurückgeben, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist; zwingen kann man den Verkäufer nicht.

Kaufe lieber interessante Schnäppchen und versuche sie z. B. bei Ebay (auch international) an Liebhaber und Sammler zu verkaufen. Aber du trägst das Risiko wenn du nichts verkaufst, nicht dein Lieferant.

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 16:56

doch gibs es.erzähl von meiner erfahrung her:hab mal letztes jahr eine falsche musik cd gekauft..was es mir nach 8std aufgefallen ist.wollte es zürückgeben.erst wollten die mir die cd nicht zürücknehmen.hab dann gesagt das ich keine ahnung von brennen hatt.das war wirklich so.dann hab ich doch mein geld zürückbekommen.wäre ich nicht zum geschäftführer gegangen .dann hätte ich mein geld nicht zürück bekommen.

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 24. Juli 2007 16:59

Da hast Du großes Glück gehabt. Der Händler hätte die CD nicht zurücknehmen müssen, auch das Geld hätte er behalten dürfen. Er hat es trotzdem (freiwillig) gemacht weil er kulant, also nett ist, das Gesetz zwingt ihn nicht dazu.

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 17:03

das war kein glück.hätte ich kein druck gemacht.da hätte ich die ware nicht mehr zurück geben können.es kommt drauf an wie man reden.REDEN IST GOLD

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 24. Juli 2007 17:11

:-)

Das Sprichwort kenne ich anders...

Vielleicht hast du kein Glück gehabt sondern von deiner Hartnäckigkeit profitiert. Aber der Druck den du gemacht hast stammt nicht aus einem Rechtsanspruch. Wäre der Händler standhaft geblieben, hätte dir kein Gericht helfen können. Der Druck den du ausgeübt hast war wohl ein anderer...

Kommentar von 33359bc82d029d83f87aefcd9cf0e826smallseliqui am 26. Juli 2007 07:08

ad gericht: allein die zeit, die der anwalt braucht um sich die rechtslage anzuschaun kostet dich mehr als die CD wert is :)


anonym
beantwortet von fennek am 24. Juli 2007 17:24
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...Saturn wird bestimmt eine grosse Freude haben !

Und Sie auch !

Nach der dicken Endabrechnung !

Für Garatie zB. usw. kommen S i e auf !


anonym
beantwortet von occident am 24. Juli 2007 17:03
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Schnapsidee. Was glaubst du wie lange das gut geht. Spätestens nach 5 Retouren wirst du bei Saturn oder wo auch immer Probleme bekommen.

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 17:07

ne glaube nicht das ich bei saturn(als bespiel jetzt:)problem bekommen werde.kunde könig.ich glaub an mein erfolg.

Kommentar von occident am 24. Juli 2007 17:15

OK, viel Erfolg!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 24. Juli 2007 16:37
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Legal wäre das wohl, aber unanständig.

Kommentar von wiele am 24. Juli 2007 16:42

Wieso unanständig? Was anderes machen Händler doch auch nicht. Sind die auch alle unanständig?
Gruß wiele

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 24. Juli 2007 17:08

Wieso das unanständig sein soll, verstehe ich grad auch nicht...

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 24. Juli 2007 20:32

@Wiele, Heeeschen:

Händler kaufen im Grosshandel zu denen der normale Verbraucher keinen "Zutritt" hat und kauft in grossen Mengen und deshalb günstigen Preisen.

ruud nutzt hier nur die mögliche Unwissenheit seiner Käufer aus.


FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 24. Juli 2007 16:35
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Saturn ist für den Trick nicht preiswert genug.

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 16:35

habe saturn nur als bespiel genommen..wie ist dieser trick?

Kommentar von Simple_avatar4smallFabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 24. Juli 2007 16:45

Sicherlich legal, aber Du wirst dabei verhungern. Kauf Fabrik-Restposten, 2. Wahl etc. und vertickere das Zeug bei ebay.

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 17:05

kein plan von ebay


RainWoman
beantwortet von RainWoman am 24. Juli 2007 16:32
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Rechtlich: keine Ahnung. Inntuitiv: klingt ganz schön mühsam.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 24. Juli 2007 16:56
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Rückgaberecht hast du nur, wenn du einen Mangel an der Ware feststellst. Ein Umtausch wird dir vom Händler freiwillig gewährt, und glaube mir, wenn du das öfter machst, dann ist es vorbei mit Rückgaberecht.....

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 17:00

ich finde auch ohne ein mangel haette man auch ein rückgaberecht.das hatt mit dieser cd auch geklappt.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 24. Juli 2007 17:02

Ein Umtauschrecht beim Kaufvertrag ist ein freiwillig vom Verkäufer eingeräumtes Recht des Käufers. Im Gegensatz zur Gewährleistung kann hier der Käufer die Kaufsache auch zurück geben, wenn diese überhaupt nicht mangelhaft ist. Ein Umtauschrecht muss ausdrücklich eingeräumt werden, damit der Käufer sich darauf berufen darf. Gewährleistung hingegen ist gesetzliches Recht und bedarf keiner Vereinbarung. Es beschränkt sich allerdings nur auf mangelhafte Leistungen. Das Umtauschrecht und das Gewährleistungsrecht sind in Wirkung und Entstehung also nicht identisch!

Die Wirkung des Umtauschrechtes ist daher eine andere, als die eine Gewährleistungsrechtes. Der Verkäufer kann selbst bestimmen, in welchen Fällen der ein Umtauschrecht gewähren will und wie weit dieses Umtauschrecht gehen soll. So kann er das Umtauschrecht so gestalten, dass der umtauschende Kunde lediglich einen Gutschein erhält. Er muss lediglich vor Vertragsabschluss das Umtauschrecht in dieser Weise einschränken. Verspricht er also eine Geld-zurück-Garantie, muss der Kunde keinen Gutschein akzeptieren.

Hat der Verkäufer vor Vertragsabschluss überhaupt kein Umtauschrecht eingeräumt, besteht kein Recht des Kunden hierauf. Hier kann der Verkäufer jedoch sein Entgegenkommen zeigen, indem er sich mit dem Kunden z.B. auf den Austausch gegen eine andere Ware, einen Gutschein oder anderes einigt, er muss es aber nicht. Hat er allerdings einmal eine Zusage gemacht, so muss er sich an diese halten.

Der Verkäufer kann das Umtauschrecht auch gänzlich ausschließen. Der Ausschluss des Umtauschrechtes bewirkt allerdings nicht, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Das ist nun mal deutsches Recht.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Juli 2007 16:41
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legal kann das wohl nicht ganz sein.

immerhin ziehst du die über den tisch, die das zeug von dir kaufen.

also, ruudi, bitte bleib anständig,ich wäre maßlos enttäuscht von dir :o))

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 16:43

bin änständig..naja ich frag mal morgen bei der behörde nach ob das jetzt legal ist.soll dir mir halt es schriftlich schreiben

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 16:45

xyungeloest ..kennst du keine geschäfsidee was ich nach der weiterbildung etwas dazu verdienen könnte.hab mich jetzt auf 400euro jobs gemeldet.niemand ruf aber an.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 24. Juli 2007 16:37
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Nicht nur legal sondern zigfach gelebt: Siehe Ebay.....

Kommentar von Simple_avatar4smallRainWoman am 24. Juli 2007 16:39

Meinst du Leute, die billig bei Ebay einkaufen, oder die teuer bei Ebay verkaufen?

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 24. Juli 2007 17:07

@Rainwoman: Sowohl als auch :-)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 24. Juli 2007 16:40

Wollte auch gerade schreiben, dass diese Idee nicht neu ist. LG schurke

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 16:41

für mich ist das neu

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 24. Juli 2007 17:00

@Ruudi: Welcome to our world


Patron
beantwortet von Patron am 24. Juli 2007 19:22
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bei vielen antworten zeigt sich erstmalige einsicht in das wesen des handels. auch bei etwas schrägen zweifelhaften geschäften gilt die gesetzmäßigkeit von angebot und nachfrage. es gab schon mal eine lady, die kaufte günstig bei aldi gemüse, verkleidete sich als bauersfrau, und verkaufte das aldi-gemüse auf dem wochenmarkt. da sie nichts behauptet hatte über bio-anbau oder so, wirkten allein ihre weidenkörbe und ihre schürze werbewirksam. war das nun legal oder nicht?


jheart
beantwortet von jheart am 24. Juli 2007 18:03
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Da Saturn ohnehin recht teuer ist, würde es Saturn vermutlich egal sein. Vermutlich würde es Saturn sogar Recht sein, schließlich wärst Du so eine Art Außendienstler. Und das noch vollkommen umsonst


elkera
beantwortet von elkera am 24. Juli 2007 16:51
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Das ist legal, aber die Leute kaufen ja dort wo es billig ist. Darum wirst du wenig Erfolg mit deiner Verkaufsstrategie haben.

Denn die Leute gehen ja dann zu Saturn und kaufen nicht bei dir, weil du ja teurer bist. Aber ein Versuch ist es wert.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. Juli 2007 16:47
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Vergiss es, so kann man keine Geschäfte machen. Es heißt zwar, dass jeden Tag ein paar Dumme mehr aufstehen. Aber ob die gerade das Teil kaufen, das du in der Anzeige anbietest, bezweifel ich.

Im und mit Handel kann man Geld mehr verdienen, wenn man nicht zu den ganz Großen wie Aldi, Lidl oder zu der Metro Gruppe gehört.

Auch mit dem PET-Flaschen Etikett ist kaum was zu verdienen. Selbst bei Hundert Flaschen sind es gerade 25,- Euro und du bist den ganzen Tag unterwegs zum Sammeln und Einlösen.

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 16:50

ich sag mal so ..es gibt 2 arten von menschen. 1 art mensch: kennt die preise 2 art mensch: kennt nicht die preise....das merkt man zb an supermärkten.ganz oben im regalen stehen die teueren und ganz unten die billigen.das weiss auch nur der der es weiss..oder?

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 16:51

die nicht wissenden kaufen die produkte auf augenhöhe..und die wissenden bücken sich halt.gibst du mir recht?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2007 16:57

du kennst dich ja recht gut aus im handel, ruudi.

lernst du jetzt bei der weiterbildung in dem bereich?

vielleicht kannst du da auch mal fragen, in den geschäften werden doch regaleinräumer oder lagerarbeiter gebraucht.

lidl sucht doch immer mal was auch im logistigbereich, lese ich oft mal in der zeitung.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 24. Juli 2007 17:03

Logistikbereich? Sind wir da jetzt noch bei der Flaschenrecyclage oder schon wieder bei der Bratwurstbude? In jedem Fall kann man beides günstig erstehen und mit teurem Aufschlag weiter verkaufen ;-)

Kommentar von Ccfb41db9286e660e722a555eb7086b1smallvlaardingen am 24. Juli 2007 17:05

DANKE.dort hab ich mich zum 2mal schon beworben.die wollen mich nicht.die schreiben immer das gleiche.ich versuch es mal wo anders


bchow
beantwortet von bchow am 31. Juli 2007 16:41
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Wäre es legal, das Produkt zu kaufen und - ohne es weiterzuverkaufen - zurückzubringen. Das kann man klar bejahen, denn Saturn und Co werben mit ihrer Rücknahmegarantie. In der Zwischenzeit zu versuchen, das Produkt weiterzuverkaufen, geht auch.

Ist also völlig legal.

Das einzige Problem ist: Wenn das jeder machen würde, wird der Markt seine freiwillige Rücknahme sehr schnell einstellen. In Amerika nehmen viele Händler aus genau diesem Grund eine "restocking fee" - eine Gebühr für die Rücknahme.

Ob sich der Zeitaufwand lohnt, ist natürlich eine andere Frage. Wahrscheinlich nur, wenn der Markt gewisse Lockvogelangebote deutlich unter ebay-Wert abgibt.


gruenderlexikon
beantwortet von gruenderlexikon Partner-icon am 2. Juli 2009 17:37
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Die Idee ist für ein paar Euro sicher gut, aber auf Dauer kann man davon nicht leben. Zum anderen arbeitest du hier sehr starken an der Grenze zur Straftat.

Die bereits geschrieben wurde, kennen die Merkte ihre Pappenheimer bereits und auch diese Tricks sind durchaus bekannt, so dass du zum einen nicht ständig Produkte in Größenordnungen kaufen kannst, um diese in der nächsten Woche in ähnlichen Größenordnungen zurückzugeben. Zum anderen muss für eine Reklamation ein Grund vorliegen, zum Beispiel ein Defekt oder ähnliches. Du kannst nicht auf Dauer die Kulanz und Gutmütigkeit der Märkte ausnutzen, die sind auch nicht blöd.

lies dir mal in unserem Lexikon zum Stichwortgeschäftsidee durch, was das genau ist:

http://www.gruenderlexikon.de/geschaeftsidee-1067.html

darunter findest du Artikel in unserem Blog, wo vielleicht nicht DIE Geschäftsidee beschrieben wird, aber immerhin Anregungen für wesentlich bessere und legalere Geschäftsideen zu finden sind.


WellnessVision
beantwortet von WellnessVision am 10. Oktober 2008 09:27
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Wenn Du vom Verkauf leben willst, brauchst Du mindestens 25% Marge, und das möglichst bei Produkten mit hohem Produktpreis (500 Euro aufwärts) sonst hast Du mehr Nebenkosten als Du einnimmst. (Telefon, Sprit, Porto, ...) Rechne Dir mal aus, wieviele Produkte Du im Monat verkaufen musst, wenn das Produkt 50 Euro kostet, Du 10% Marge hast,
und Du 3000 Euro Brutto im Monat verdienen willst. Das sind 600 Stück !!! Liebe Grüße Josef


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