Frage von Maxix39 29.10.2011

Wäre das legal, also erlaubt?

  • Hilfreichste Antwort von th1202 29.10.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Frage ist, wenn du dann den Notstand benutzt und ihn tötest hast du Recht... D.h. es ist erlaubt. Die Frage ist dann ob du Recht bekommst, den Recht haben und Recht bekommen ist ein megaa Unterschied

  • Antwort von leckerlecker 30.10.2011

    Über so etwas nachzudenken, ist schon moralisch verboten. Man sollte sich mit so was nie beschäftigen.

  • Antwort von dasisteinname 30.10.2011

    wenn der täter die waffe auf dich richten würde, wäre es noch lang kein grund töten zu dürfen...will er allerdings abdrücken und dich somit töten, wäre es notwehr und somit erlaubt. (bin selbst im schützenverein, daher weiß ich das^^)

  • Antwort von KateKatiePurry 30.10.2011

    Ja Das ist schlißlich Notwehr!

  • Antwort von Franticek 29.10.2011

    Ich habe die Frage nochmal gelesen und verstehe sie immer noch nicht ganz.
    Man wird von einem Täter bedroht. Dann wird man(?) vom Täter auch getötet. Und sodann entnimmt(?) man(?) die Pistole (von wo?) und drückt ab.
    So ganz verstehe ich das nicht, - wie kann man, wenn man als angegriffenes Opfer schon getötet ist, noch mit einer Pistole schießen. Und wo kommt diese Pistole her? Entnimmt man sie einem Schrank, aus einer Kiste oder.....?

  • Antwort von franzi111 29.10.2011

    es ist normalerweise nicht mal erlaubt eine Pistole zu besitzen. Man braucht einen Waffenschein.

  • Antwort von HoneyMusik 29.10.2011

    In dem Fall wäre es Selbstverteidigung und nciht illegal...

    Lg HoneyMusik

  • Antwort von laoal11 29.10.2011

    Naja ich glaube des ist legal da es ja notwehr ist

  • Antwort von Thurgan 29.10.2011

    Wenn zweifelsfrei bewiesen werden könnte, dass es sich im Notwehr gehandelt hat (also keine andere Möglichkeit der potentiell tödlichen Situation zu entkommen), würde der Täter wohl straffrei aus der Sache rauskommen. Solche Fälle werden aber allgemein sehr genau untersucht.

  • Antwort von Duponi 29.10.2011

    Gewaltanwendung ist nur zur Selbstverteidigung legal. Wenn der Täter dich also bedrohen würde, könntest du dich wehren. Wenn es nur ein Racheakt wäre, wäre es illegal

  • Antwort von th1202 29.10.2011

    Solange es das Opfer rettet ja...

  • Antwort von keineahnung838 29.10.2011

    also.. das was du beschreibst ist der notstand, wenn du jmd siehst der angegriffen wird, bist du auch von gesetzt her verpflichtet, deine pistole zu benutzen, oder ihm zu helfen, wenn du kannst

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