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Wände einer Wohnung nach Ende der Mietzeit in vom Vermieter bestimmten Farbe zu überlassen?

gefragt von jala18jala18 am 31.08.2009 um 23:42 Uhr

Eine Kommilitonin zieht demnächst um und hat derzeit Stress mit ihrem Vermieter. Er besteht darauf, dass sie die Wände in der Wohnung vor Wohnungsübergabe in ihren ursprünglichen Farbton zurück versetzt, was in ihrem Fall weiß wäre. Nun ist der letzte Anstrich noch nicht lange her, sie müsste die Wände also nur wegen des Farbtones streichen, nicht weil dies aufgrund von Schönheitsaspekten notwendig wäre. Kann der Vermieter sie dazu zwingen?


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kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 31. August 2009 23:44
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eine wohnung muß besenrein verlassen werden, das sagt das neue Gesetz. Streichen soll er selbst, wen nihm die Farbe nicht gefällt.

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 1. September 2009 09:23

welches neue Gesetz denn? g


AriGold
beantwortet von AriGold am 31. August 2009 23:43
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Kommentar von D057225bb322723e6957f37eedffc528smallAriGold am 31. August 2009 23:47

Falls deine Kommilitonin aber auf Nummer sicher gehen will und keine Rechtsschutzversicherung hat, noch ein Tip: Einige Kanzleien arbeiten mit den jeweiligen Studentenwerken zusammen und bieten zu bestimmten Terminen eine kostenfreie Rechtsberatung für Studenten an.


anonym
beantwortet von Chris1968 am 31. August 2009 23:43
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Bin selbst Vermieter, hatte mich erkundigt. Mieter müssen Besenrein hinterlassen. mehr nicht. Frag doch beim Mieterverein nach


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 31. August 2009 23:43
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Nein, laut Richterspruch muss die Wandfarbe nur "angemessen" sein, also keine knalligen Farben. Aber den Ton bestimmst du. Und weiß ist immer gut, egal wie es vorher aussah, das muss jeder Vermieter aktzeptieren.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 1. September 2009 15:56
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wenn du Schockfarben liebst, kann der V verlangen, neu zu streichen. Wenn du schwarz, lila oder rot gewählt hast muss du noch mal zur Rolle greifen. Bei sanften Tönen guckt er leider in die Röhre.



kingkong89
beantwortet von kingkong89 am 31. August 2009 23:42
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ja leider schon ;(

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 1. September 2009 15:56

DR


Floh2
beantwortet von Floh2 am 31. August 2009 23:42
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ja kann er

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 1. September 2009 15:56

nein


belmondo
beantwortet von belmondo am 31. August 2009 23:42
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nein, wenn es nicht extra so im Mietvertrag steht


anonym
beantwortet von tinkerbell08 am 31. August 2009 23:43
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Kann man nicht pauschal beantworten, da wie immer auf die Vereinbarungen im Mietvertrag abzustellen ist. Ist dort geregelt, dass die Wände bei Auszug im ursprünglichen Farbton gestrichen sein müssen, so muss sie sich auch daran halten und sie weiß streichen oder Schadensersatz in Form der Kostenübernahme von dafür beauftragten Malern leisten.


koofenix
beantwortet von koofenix am 31. August 2009 23:43
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recht hat er - der vermieter.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 31. August 2009 23:43
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Ja, wenn es so vertraglich geregelt ist ( Mietvertrag)


anonym
beantwortet von McGlear am 31. August 2009 23:44
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Bestimmt kann er. Selbst wenn sie es weiß gestrichen hätte, könnte er schon nach kurzer Zeit einen neuen Anstrich verlangen. Zumindest ist das i.d.R. vertraglich so geregelt, ganz besonders in Studentenwohnheimen u.Ä.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 1. September 2009 15:58

ist leider nicht richtig. Es gibt Fristen, z.B. Wohnzimmer alle 3 Jahre. Nur allein wegen der Farbe kann er nichts machen.

Allerdings weiß ich nicht wie die lebhaften Studenten leben und wohnen, da kann es anders sein.

Kommentar von McGlear am 19. Oktober 2009 22:43

Zumindest ist das i.d.R. vertraglich so geregelt

hust


anonym
beantwortet von huggele am 31. August 2009 23:44
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also grundsätzlich hat der Mieter (fast) alle Rechte!!! Ich glaube selbst wenn was im Mietvertrag steht von wegen Neuanstrich, ist die Klausel nichtig...aber nicht sicher...

Ob das wegen der Farbe jetzt was ändert weiß ich auch nicht. aber ich glaube, er muss nicht neu streichen


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 31. August 2009 23:45
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Wenn deas im Mietvertrag so vereinbart ist: Ja! Wenn sie Nachmieter hat, kann sie dem das Problem überlassen, da der ja sowieso neu streicht. Vieleicht kann man mit dem Vermieter so reden.


anonym
beantwortet von privat2009 am 1. September 2009 08:38
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Hier eine Hilfe.Erkundigen Sie sich beim Deutschen Mieterbund. Im Internet: www.mieterbund.de e-mail: info@mieterbund.de Ich hoffe es beantwortet Ihre Frage. Manche Mietverträge entsprechen nicht mehr den neuzeitlichen Standart/Gesetzgebung. Vermieter ändern zumeist,während einer Mietzeit, den Mietvertrag,durch Ergänzung,nach neuen Gesetzgebungen nicht. Mit freundlichen Grüssen



chris678
beantwortet von chris678 am 1. September 2009 09:21
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Deine Frage kann hier leider niemand beantworten, da sie keine Auskunft darüber gibt, in welcher Farbe die Wände derzeit gestrichen sind und welche Klauseln der Mietvertrag enthält.

Sollte keine Klausel enthalten sein oder die Klausel unwirksam sein besteht grundsätzlich kein Anspruch des Vermieters auf weiße Wände. Etwas anderes könnte aber sein, wenn deine Freundin die Wände in dunklen Farben wie schwarz oder dunkelblau etc. angestrichen hätte.

Daher bitte etwas konkretisieren.


anonym
beantwortet von Padri am 1. September 2009 18:25
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Bei grellen, Pastellfarben, bemalten Wänden etc. kann der Vermieter die Ursprungsfarbe wieder verlangen.


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