Während Führerschein Probezeit ins Ausland fahren?

5 Antworten

Klar, solange du nicht im Besitz des BF17 bist.

Die Probezeit hindert dich nicht daran...nur über die Verkehrsregeln und gegebenenfalls spezielle Vorgaben für Fahranfänger im Ausland informieren.

Einige Länder haben da spezielle Richtlinien. Hierüber müsste dir der ADAC Auskunft geben können.

geht klar. Auch bei Probezeit. B17 wäre nicht möglich, auch nicht mit Begleiter...

Gute Fahrt und gute Erholung.

Natürlich. Diese Probezeit das sind deutsche Bestimmungen, andere Länder haben die gar nicht. Aber informiere dich über Gegebenheiten in anderen Ländern!!

kannst beruhigt fahren, kein Problem >ausgenommen wäre es wenn du B17 hättest. Das ginge nicht, doch da du über 18 bist (davon geh ich mal aus), kanns sofort los gehen... äh, fahren.........

Die Probezeit hindert dich nicht daran, imAusland zu fahren.