Meine Freundin ist bei einem Betriebsausflug vom Rad gefallen und hat sich das Schlüsselbein gebrochen. Welche Versicherung übernimmt die Kosten? Ist es einem Betriebsunfall zuzuschreiben, weil es ja auf der Arbeit passiert ist?
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Wenn es ein betrieblich organisierter Ausflug war, gilt es als Arbeitsunfall. Wenn sich jedoch nur ein Gruppe von Kollegen gesammelt hat, um eine Radtour zu machen, zählt es nicht als Betriebsunfall.

Gilt m.W.nach als Arbeitsunfall/Wegeunfall.
Hurrierbay16 am 31. August 2008 19:53 aber nur, wenn es ein wirklicher, von der firma organisierter betriebsauflug war.

Bei Sport und Spiel können sich die Kollegen einmal anders als im Arbeitsalltag kennen lernen. Auch beim Betriebsausflug kann es zu Unfällen kommen. Diese Unfälle sind Arbeitsunfälle. Sie stehen also unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Unternehmer oder von ihm beauftragte Mitarbeiter müssen den Betriebsausflug geplant haben und begleiten. An dem Ausflug dürfen im Wesentlichen nur Angehörige des Unternehmens teilnehmen. Der Zweck des Ausflugs muss klar erkennbar sein, nämlich die Verbundenheit mit dem Betrieb zu fördern. Sind all diese Voraussetzungen gegeben, dann umfasst der Versicherungsschutz alle Tätigkeiten, die zum Betriebsausflug dazugehören, also auch Restaurantbesuche, Spiele und sportliche Betätigungen.
Quelle:
http://www.bgn.de/webcom/showarticle.php/c-446/nr-909/p-1/i.html

Wenn es offiziell ein Betriebsausflug von der Firma war handelt es sich auf jedenfall um einen Arbeitsunfall.