ist es möglich, während der Elternzeit aus der privaten KV rauszukommen um in die GKV meines Mannes zu kommen? Ich bin Beamtin und momentan zu 40 % privat Krankenversichert. Und dann habe ich auch gehört, dass evtl. der Arbeitgeber des Mannes die Krankenversierungskosten der Frau übernimmt. ist das gesetzlich geregelt oder eine freiwillige Sache? Vielen Dank
Soweit ich weiß ist das seit ca 1994 nicht möglich, jedenfalls nicht für Bundesbeamte. Es besteht nämlich weiterhin ein Anspruch auf Beihilfe.
Dafür bekommst du während des Erziehungsurlaubs einen geringen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag.
Hier der entsprechende Abschnitt aus einer Beihilfebestimmung:
Der Beamtin oder dem Beamten werden für die Zeit der Elternzeit die Beiträge für die Krankenversicherung in Höhe von monatlich 30 € erstattet (vom LBV), wenn die Dienstbezüge vor Beginn des Erziehungsurlaubs die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben. Sind beide Elternteile verbeamtet und wird die Elternzeit von beiden gemeinsam genommen (ohne Teilzeit bzw. mit unterhälftiger Teilzeit), ist ein Elternteil von ihnen als berücksichtigungsfähige Person des Anderen zu bestimmen. Die Bestimmung kann nur in Ausnahmefällen neu getroffen werden.
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