hallo, wollte mal wissen, wie deie lage aussieht.ich arbeite auf saison, habe nur sonntags frei.hatte wegen akuter zahnprobleme schon 4 mal für eine kurze zeit fehlen müssen.da ich ja nicht frei habe unter der woche, klappt es nicht immer mit 8 uhr terminen .nun muss ich schon wieder hin, bekomme inlays rein, das muss auch schnellstens gemacht werden, weil schon zahnschmerzen ab und zu da sind.morgen mittag die einzige chance.sonst erst mitte nov. mein arbeitgeber, der sowiso doof ist, will mir das verbieten.ich habe eh schon zu ende des monats gekündigt.könnte er etwas machen?
Da du eh schon gekündigt hast, würde mir in diesem Fall meine Gesundheit vorgehen. Vielleicht schreibt dich der Zahnarzt sogar krank. Andernfalls hätte dein AG u.U. die Möglichkeit für die Ausfallzeit das Gehalt zu kürzen.

Wenn der Arzt bestätigt, dass die Behandlung zu keinem anderen Zeitpunkt möglich ist, kann der AG gar nichts machen! Und nacharbeiten mußt Du die Zeit selbstverständlich nicht!
Genau so sieht es aus! Der Arzt kann eine Bescheinigung mit dieser Begründung ausstellen, die Du dem AG vorlegen kannst!

Nein, ausser für die Ausfallzeit keinen Lohn zahlen.

Du arbeitest jeden Tag von 8 - 18:00 Uhr?
ich arbeite von 10.30 -18.30.und vorher hat der arzt leider keine möglichkeit....
Mariposa68 am 14. Oktober 2009 15:22 Das müsstest du dann aber mit dem Arzt klären.
ja, ich spreche mit dem zahnarzt, wäre am besten, gleich eine krankschreibung.sicher ist sicher. will mir ja nicht´s nachsagen lassen......danke!
>>>>>>>Andernfalls hätte dein AG u.U. die Möglichkeit für die Ausfallzeit das Gehalt zu kürzen. <<<<<<<<<<< Diese Antwort ist nicht richtig! Bei akuten gesundheitlichen Problemen, z.B. (Zahn)schmerzen, kann der Arbeitnehmer sehr wohl zum (Zahn)arzt! Oft ist es im Tarifvertrag geregelt, wenn kein Tarifvertrag besteht, gilt §616 BGB.