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Wählen wenn Wahlberechtigungskarte nicht da ist?

gefragt von ichhalt85ichhalt85 am 27.09.2009 um 9:44 Uhr

Ein Freund von mir ist umgezogen und dadurch ist seine Karte nicht angekommen (fällt dem Hirni natürlich heute auf) Kann er in seinem (neuen) Wahlbezirk (wo er gemeldet ist) auch einfach mit Perso hingehen?

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freizeit x 39.703 Wahl x 531

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 27. September 2009 09:56
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Es handelt sich nicht um eine "Wahlberechtigungskarte" sondern um eine Wahlbenachrichtigung. Man kann grundsätzlich wählen ohne eine Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorzulegen. Dazu benötigt man aber einen amtlichen Lichtbildausweis.

Allerdings kann man nicht wählen wo man will. Nur in einem einzigen Wahllokal liegt das Wählerverzeichnis mit dem eigenen Namen. Wenn man also eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat in der ein bestimmter Wahlbezirk und ein bestimmtes Wahllokal steht, dann darf man auch nur dort wählen. Wer zwischendurch umzieht hat ein kleines Problem.

Lösung des Problem: Wahlamt anrufen (die sind heute trotz Sonntag telefonisch erreichbar) und den Sachverhalt schildern. Ggf muss er zum Wahlamt hingehen und dort noch nachträglich einen Wahlschein beantragen um dann sogleich seine Stimme abgeben zu können.

Das Wahlamt bitte nicht mit dem Wahllokal verwechseln. Im Telefonbuch eventuell unter Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, Wahlamt, Statistisches Amt die Telefonnummer suchen.


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 27. September 2009 09:55
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Es kann eigentlich nur dort wählen, wo er eingetragen ist. Ihr solltet mal anrufen um zu klären ob er noch im "alten" Wahllokal oder schon imneuen gemeldet ist. Dort wo er gemeldet ist reicht dan der Perso.


icke01
beantwortet von icke01 am 27. September 2009 09:48
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wenn du in deinem wahllokal auf der wählerliste stehst


monibass
beantwortet von monibass am 27. September 2009 09:48
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Personaldokument reicht, aber ist er überhaupt im Wählerverzeichnis aufgeführt? Nur dann hat er Wahlrecht!


Nimou
beantwortet von Nimou am 27. September 2009 09:45
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Kein Problem, nimm aber dein Perso zur Wahl mit!


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 27. September 2009 09:45
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einen perso reicht. die haben ja euer namen


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 27. September 2009 09:45
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Das ist kein Problem. Du kannst mit Deinem Perso auch wählen gehen, das reicht


fraukausw
beantwortet von fraukausw am 27. September 2009 09:45
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hauptsache er kann sich legitimieren, also ausweisen...


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