Frage von imabb 03.07.2011

Wachschutz anwesend - Feierabend

  • Antwort von oliberlin 05.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Relativ einfach: Die Regel ist 18:00 Uhr Ladenschluss, wenn dann alle Kunden den Laden verlassen haben ist ja auch alles schick. Ist dem nicht so sollte auch der Kollege Doorman noch im Laden bleiben. Letztlich ist das Teil unseres Jobs, dass Dienstschluss eben nicht immer nach Plan ist und man auch mal länger bleiben muss. Wenn der also die Anweisung hat so lange zu bleiben, bis der letzte Kunde den Laden verlassen hat muss er auch genau so lange bleiben.

    Allerdings muss ihn sein Chef dann aber auch genauso lange bezahlen, tut er es nicht wäre wohl mal ein Telefonat mit der Gewerkschaft oder nem Fachanwalt für Arbeitsrecht fällig, aber sicher kein Rumgemosere im Laden oder gar eigenmächtiges Verlassen der Arbeitsstelle.

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