Wachschutz anwesend - Feierabend
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. des Ladenschlusses bei anwesendem Wachschutz.
Ich habe bei mir oft Wachschutz-Mitarbeiter auf Arbeit. Diese werden für genau 10-18 Uhr bezahlt, haben allerdings Anweisung, erst zu gehen, wenn ich den Laden abgeschlossen habe. Wenn nun Kunden im Laden sind und diese erst 18:01 gehen, ich danach alles ausschalte und abschließe, sind die Leute vielleicht 18:12 "frei" und können gehen.
Wie ist hier die Situation? Bin ich verpflichtet, 18 Uhr abzuschließen, was ja hieße, dass ich Kunden schon vor dem offiziellen Ladenschluss hinaus bitten müsste und beschwert sich der Wachschutz hier zurecht? Ich bin eigentlich nicht gewillt, meine Kunden vorher wegschicken zu müssen, damit die Damen und Herren vom Wachschutz nicht zwölf Minuten zu lange dort bleiben.
Ich wäre dankbar, wenn vielleicht jemand seine Erfahrungen zum Thema schildern könnte.
Mit besten Grüßen
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Relativ einfach: Die Regel ist 18:00 Uhr Ladenschluss, wenn dann alle Kunden den Laden verlassen haben ist ja auch alles schick. Ist dem nicht so sollte auch der Kollege Doorman noch im Laden bleiben. Letztlich ist das Teil unseres Jobs, dass Dienstschluss eben nicht immer nach Plan ist und man auch mal länger bleiben muss. Wenn der also die Anweisung hat so lange zu bleiben, bis der letzte Kunde den Laden verlassen hat muss er auch genau so lange bleiben.
Allerdings muss ihn sein Chef dann aber auch genauso lange bezahlen, tut er es nicht wäre wohl mal ein Telefonat mit der Gewerkschaft oder nem Fachanwalt für Arbeitsrecht fällig, aber sicher kein Rumgemosere im Laden oder gar eigenmächtiges Verlassen der Arbeitsstelle.