prinjass am 23.07.2009 um 21:08 Uhr
Fr.-, geb. am -, hat am - in unserem Versicherungsbüro die Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen begonnen.
Ihr Aufgabengebiet umfasste: - Verfassen von Kurzbriefen an Kunden - Bürotätigkeit - eigenständige Schadensregulierung.
Während ihrer Ausbildung zeigte Fr.- stets großes Engagement und Leistungsbereitschaft. Sie hat regelmäßig am Berufsschulunterricht teilgenommen und konnte sich aufgrund ihrer raschen Auffassungsgabe schnell ein sehr gutes Fachwissen aneignen. Fr.- war bereits nach kurzer Zeit in der Lage, Aufgaben aus dem praktischen Bereich der Ausbildung eigenständig wahrzunehmen und jederzeit erfolgreich abzuschließen.
Fr.- war eine sehr belastbare Auszubildende, die die Tätigkeiten im Rahmen der praktischen Ausbildung stets selbständig und motiviert durchgeführt hat. Sie zeichnete sich durch ihren zuverlässigen und sorgfältigen Arbeitsstil, sowie Teamfähigkeit und Freundlichkeit aus.
Die ihr übertragenen Aufgaben hat Fr.- stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war immer einwandfrei.
Das Berufsausbildungsverhältnis mit Fr.- endet im Gegenseitigen Einvernehmen zum -, nachdem Fr.- eine Änderung Ihres Ausbildungsziels vornehmen möchte. Wir bedauern das Ausscheiden von Fr.- u danken ihr für die guten Leistungen....

ich würde statt "gegenseitiges Einvernehmen" eintragen lassen "auf eigenen Wunsch", weil Fr.- eine Änderung Ihres Ausbildungsziels vornehmen möchte.....solltest Du allerdings Deine ursprüngliche Ausbildung noch nicht abeschlossen haben, ist es möglicherweise tatsächlich sinnvoller, die ursprüngliche Formulierung zu nehmen, da es für den künftigen Ausbildungsbetrieb wichtig ist zu erfahren, dass Du Deine Ausbildung abgebrochen hast....die Gründe dafür stehen ja dann in der Fortsetzung des Satzes....l
Gerade am Schluß schreibt man doch eher: "verlässt uns auf eigenen Wunsch" -> gegenseitiges Einvernehmen bedeutet ja, das einem nahegelegt wurde zu gehen ;-) Also wenn das Zeugnis so gut sein soll wie es sich auf Anhieb anhört, dann würde ich auch nicht mit den Adjektiven übertreiben...
prinjass am 23. Juli 2009 21:16 gut, dann sollte man gegenseitiges Einvernehmen weglassen. Gut vielen Dank!

Ein wichtiges Stichwort ist: zur VOLLEN Zufriedenheit, das heisst eine Zwei. Ist doch super! - Gegenseitiges Einvernehmen = gemeinsame Entscheidung von dir und ihnen.
prinjass am 23. Juli 2009 21:14 ok danke, dann ist das zumindest positiv ;-)
Du wolltest gehen?
prinjass am 23. Juli 2009 21:13 also ich bekam eine Kündigung, weil ich krank war,....läuft alles mittlerweile über den Anwalt
Statt "Verfassen von Kurzbriefen an Kunden" würde ich "Verfassen von Kundenkorrespondenz" und statt "gegenseitiges Einvernehmen" würde ich "auf eigenen Wunsch" oder halt die Wahrheit "da sie sich für einen neuen Ausbildungsplatz entschied" schreiben. Ansonsten ist Note 2.
also ich hab zwar einen neuen Ausbildungsplatz gefunden gehabt, jedoch als Industriekauffrau. Dort bin ich seit Mitte April. Aber für die Zukunft wäre das Zeugnis wichtig. Auch da ich einen Entwurf brauche für das Gerichtsverfahren, werde ich den Rat befolgen! :-)