Movinglight am 03.11.2009 um 17:26 Uhr
Wir führen bei uns in der Schule n Musical auf. Und in der Verordnung steht dass die net für Schulen gilt.........aber unsere Aufführung ist eine öffentliche Aufführung. Gilt die VStättVO jez oder net ?
Ich weigere mich, Fragen von Schülern über die Schule zu beantworten, die wo sich ez ned n Hauch von anstrengn tun anständig zu schreim. Jez abba echt oder net?!