vorzeitige Rückzahlung des öffentlichen Darlehns...

5 Antworten

In deinem Förderbescheid vor knapp 10 Jahren, war eine Zweckbindung für die Förderung für eine bestimmte Zeit (Frist) ausgesprochen worden. Damit will das Land NRW sichern dass die Mittel auch mittelfristig für Wohnungszwecke verwendet werden. Ich nehme mal an, dass diese Frist zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht abgelaufen war. Für dich endet logischerweise die Frist vorzeitig, das haben sie dir jetzt mitgeteilt.

Die Durchschrift für das Finanzamt wird dort verwendet, um den Einheitswert fortzuschreiben. Für den neuen Eigentümer wird das zu einer höheren Grunderwerbssteuer / Grundsteuer führen. Die Fördermittel, die im Haus stecken, werden ihm nicht mehr steuererleichternd anerkannt.

Steuererleichterungen fallen weg. Da das Haus verkauft ist, ist das egal.

Wenn ich den Gesetzestext lese und richtig verstehe, dann steht da, dass die Förderung dazu verpflichtet, den Bau als Wohnraum zu nutzen und mindestens so lange, wie die Förderung besteht.

Mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens besteht die Förderung nicht mehr und die Zweckbindung, das Haus als Wohnraum zu nutzen, ist per 25.5.11 aufgehoben.

nichts bedrohliches dabei: ist nur eine mitteilung, dass der einheitswert vom finanzamt neu festgesetzt wird, was aber, so lange du nicht verkaufen willst, keine folgen für dich hat.