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Vorzeitige Kündigung, aber geht das?

gefragt von kiko18kiko18 am 09.06.2009 um 15:02 Uhr

Hallo ihr da

Ich habe eine Wohnung mit einem MIetvertrag, wo ich 4 Jahre in der Wohnung bleiben muss.# Jetzt wurde aber die Miete gleich 2 mal erhöht und für so eine Wohnung will ich nicht so viel zahlen. Meine Frage ist, ob ich das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann?


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whopper
beantwortet von whopper am 9. Juni 2009 15:05
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Oha, gibt es sowas noch das man sich mehrere Jahre binden muss? Es gibt doch bestimmt eine Kündigungsfrist oder?


anonym
beantwortet von dgerdi am 9. Juni 2009 15:07
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Jup, kannst Du. Die Rahmenbedingungen des Vertrages haben sich geändert. Immer wenn so etwas geschieht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Ist aber an Fristen gebunden. Schnell mal zur Rechtsberatung :-)


Kaylara
beantwortet von Kaylara am 9. Juni 2009 15:19
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Geregelt wird die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in den §§ 558 bis 558 e BGB. Voraussetzung für diese Form der Mieterhöhung ist, dass die bisherige Miete in dem Zeitpunkt, in dem die Mieterhöhung eintreten soll, mindestens 15 Monate unverändert bestand (§ 558 Abs. 1 BGB). Mieterhöhungen wegen Modernisierungen oder wegen gestiegener Nebenkosten bleiben dabei außer Betracht.

Eine Mieterhöhung ist nur mit Zustimmung des Mieters möglich. Um die Berechtigung der Mieterhöhung zu prüfen, steht ihm eine Überlegungsfrist zu: der Monat, in dem die Mieterhöhung ankommt und die beiden folgenden Monate (§ 558 b). Der Mieter kann innerhalb dieser Zeit auch das Mietverhältnis mit einer Frist von 2 weiteren Monaten schriftlich kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein (§ 561 Abs. 1 BGB). Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch bei befristeten Mietverträgen.

Ist beides aus Wikipedia. Fazit: Er darf erhöhen, wenn modernisiert wurde oder die Nebenkosten gestiegen sind. Oder 15 Monate lang die Miete nicht erhöht wurde und die neue Miete dem Mietspiegel o.ä. entspricht. Trifft davon etwas nicht zu, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht, siehe oben. Um Dich genau zu informieren, kannst Du Dich ja beim Mieterschutzbund u. o. bei der Verbraucherzentrale melden. Bei der VZ gibts auch ne sehr günstige Rechtsberatung, oder halt umsonst, wenn Du arbeitslos bist, oder sonstwie sehr wenig verdienst.


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