franke76 am 11.10.2009 um 23:52 Uhr
hallo, besteht von gesetz her die möglichkeit/das recht als sohn seinen erbteil/pflichtteil auch zu lebzeiten der eltern bereits vorzeitig zu verlangen? wenn ja, welcher §?
Bei der gegenseitigen Einsetzung der Ehepartner als Erben werden deren Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen, bis auch der überlebende Ehegatte stirbt. Den Abkömmlingen steht jedoch zum Zeitpunkt des Versterbens des ersten Ehegatten noch der (nur in wenigen Fällen durch Pflichtteilsentziehung ausschließbare) Pflichtteilsanspruch aus § 2303 Abs. 1 Satz 1
BGB zu. Der Pflichtteilsanspruch ist auf Geldzahlung gerichtet. Das ist oftmals problematisch, besonders wenn der Nachlass vorwiegend aus Immobilien etc. besteht, die eigentlich dem überlebenden Ehegatten erhalten bleiben sollten. Deshalb nimmt man so genannte Pflichtteilsstrafklauseln in das gemeinschaftliche Testament auf, um die Geltendmachung der Ansprüche möglichst zu unterbinden.
Nach der Pflichtteilsstrafklausel wird ein Abkömmling, der beim Tode des Erstversterbenden den Pflichtteil fordert, auch beim Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil bekommen. Der Abkömmling soll damit von der Forderung des Pflichtteils abgehalten werden.

Du kannst keinen Pflichtteil im Vorraus VERLANGEN weil du ja nicht weißt wie hoch das Erbe zum Todeszeitpunkt deines Elternteils ist. Wenn Deine Eltern mit achtzig plötzlich das Verlangen haben ihr ganzes Vermögen zu verprassen, damit ihr geldgieriger Sohn nichts bekommt, kann kein Gesetz das verhindern, solange sie leben ist es nämlich noch IHR Geld!
wo wäre da der sinn?solange die eltern ja noch leben, werden sie das geld wohl brauchen...klingt als wär da jemand knapp bei kasse und wollte möglichst bequem an geld kommen

Nein. Das Recht gibt es nicht. Und das ist auch gut so!
hast du das geld so nötig? was sagt denn dein vater dazu, dass du schon über sein erbe nachdenkst? du solltest dir mal ein buch über moral und ethik zulegen...

Das wäre ja noch schöner.... zum Glück geht das nicht.

nein...deine eltern können dein"pflichtteil" noch zu ihren lebzeiten verbrassen...
Urbanessa am 11. Oktober 2009 23:59 Aber wirklich! Ich sage meiner Mutter immer, sie soll ihre Penunzen selber verjubeln und selber die Fruechte ihrer Arbeit geniessen und nicht an ein moegliches Erbe denken.
biggie55 am 12. Oktober 2009 00:03 genau so sollte es auch sein..

Nein, das Recht gibt es nicht.
Ich faende es auch ziemlich frech, sowas von den Eltern zu verlangen.
Bist Du zu faul, Dir ein eigenes anstaendiges Leben aufzubauen, dass Du Deinen Eltern bereits vor ihrem Ableben das Erbe abpressen willst?

Die Erwartung auf ein Erbrecht - aufgrund Gesetzes oder einer Verfügung von Todes wegen - gibt dem Erbanwärter keinen Anspruch gegen den künftigen Erblasser. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten auf zukünftige Erben im Vorgriff auf die Erbfolge sind nur in beiderseitigem Einverständnis zwischen dem künftigem Erblasser und dem Zuwendungsempfänger möglich.
Quelle: 123recht.net
das geht wenn eines der elternteile stirbt ... aber dann bekommst du später nichts mehr ...
blackpanic am 11. Oktober 2009 23:55 aber nur wenn es die Eltern freiwillig machen.
pandaemon am 11. Oktober 2009 23:55 Die Eltern können freiwillig im Voraus eine Auszahlung oder Schenkung vornehmen, wird gerne gemacht um die Steuer zu umgehen, aber keiner kann ein Erbe vor dem Tod VERLANGEN!