"Vorzeitige Entlassung" bei einer Woche Dauerarrest möglich?

5 Antworten

Nein, eine "vorzeitige Entlassung" gibt es in dem Sinne nicht. Wenn allerdings die Auflage, wegen der ein Arrest verhängt wurde, vom Verurteilten erledigt wird, fällt der Grund für den Arrest weg. Mit dem Ergebnis, dass der Verurteilte ggf. auch vor Ablauf des Arrestes zu entlassen wäre (denkbar z.B. bei der Weisung, eine Geldauflage zu erfüllen oder einen Entschuldigungsbrief zu schreiben).

Nein. Es handelt sich hier nicht um eine Strafe im Sinne einer Freiheitsstrafe, sondern um eine Erziehungsmaßnahme. Du wurdest auch nicht verurteilt, es handelt sich um eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens.

Okay, danke. Mit deiner Antwort hat sich meine Frage erledigt. :)

Du wurdest auch nicht verurteilt, es handelt sich um eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens.

Das ist im Zusammenhang mit einem Arrest natürlich blanker Unsinn. Bei Verfahrenseinstellungen kann unter keinen denkbaren Umständen ein Arrest verhängt werden.

Eine Woche ist viel zu kurz dafür.

Die gute Führung wird erst nach einigen Jahren festgestellt.

ehe man eine "gute führung" feststellen kann, ist die woche vorüber.. also nein.

Ich denke, dafür ist die Zeit zu kurz. Du kannst aber mal deinen Anwalt fragen.