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Vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz

gefragt von kiki17 am 20.08.2008 um 9:34 Uhr

Mein Ehemann und ich, sind seit 2006 in Privatinsolvenz. Nun erwägt die Firma meines Mannes, die Summe seiner Insolvenz über einen Firmenkredit beim Treuhändler abzulösen.

Frage

Geht das? Können wir so die Laufzeit seiner Insolvenz verkürzen? Was ist mit meiner? Ich bin krank und zahle im Moment nichts ab. Wird wohl auch so bleiben, Leider. Welche Kosten (Treuhändler usw.) kommen noch auf uns zu?

Ich weiß, diese Frage könnte uns der Treuhändler meines Mannes beantworten. Der ist aber leider sehr unkooperativ, wir wollen uns vorher erkundigen, alles richtig machen.

Danke


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 20. August 2008 09:41
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Wenn die Schulden bezahlt sind gibt es keinen Grund weiter zu pfänden. Warum sollte das nicht gehen? Aber es macht keinen Sinn einen Kredit auf zu nehmen um die Schulden dann bei einem anderen Schuldner zu haben. Sinn einer Insolvenz ist es normalerweise schuldenfrei da raus zu kommen (Restschuldbefreiung). Und in Deinem Fall hat Dein Mann einfach nur umgeschuldet. Das hätte man auch ohne Insolvenzantrag machen können.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 20. August 2008 09:54
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Wenn Ihr das Geld aufbringt, um die Schulden abzulösen, geht das. Jeder Gläubiger muss dabei voll befriedigt werden. Der Treuhänder kann es nicht ablehnen.

Wenn der Treuhänder wenig kooperativ ist, kann es sein, dass Ihr Schwierigkeiten haben werdet, bei den Gläubigern den aktuellen Forderungsstand zu erfahren. Da solltet Ihr euch dann direkt an das Insolvenzgericht wenden und mit dem/r zuständigen Rechtspfleger/in sprechen wegen der Kontaktdaten zu den Gläubigern, um dort selbst anzufragen.

Zu den Kosten kann ich leider nichts sagen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. August 2008 09:39
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zu den Kosten:

http://bundesrecht.juris.de/insvv/BJNR220500998.html

ansonsten:

in Google gibt es viele Hinweise

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 20. August 2008 09:39

anonym
beantwortet von asmodii am 20. August 2008 09:39
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Ich hab leider keine Ahnung von der Sache und rate dir lieber mit deinem Anwalt darüber zu sprechen bzw. der Schuldnerberater mit dem ihr die Privatinsolvenz gestartet habt.

Darf ich dumm fragen wieso ihr das vorzeitig beenden wollt? Ihr seid doch am Ende der Geschichte schuldenfrei. Zumindest ist das was ich gehört habe.

Kommentar von kiki17 am 20. August 2008 10:37

Mein Mann denkt, wenn wir vorzeitig aus der Insolvenz rausgehen, hat er noch mehr Zeit, wieder Geld zu sparen. Er verdient sehr gut, geht aber in sechs Jahren in Rente. Aber ich werde ihm abraten. Keine Kredite mehr, wenn sie auch noch so gut gemeint sind kiki17


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 20. August 2008 09:39
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Soviel ich weiss, werden derartige Vorgänge bei Gericht auch von einem Rechtspfleger begleitet. VIelleicht findet Ihr dort Hilfe.


moon73
beantwortet von moon73 am 20. August 2008 09:44
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Wendet euch doch mal mit eurer Frage an folgendes Forum, ich glaube dort bekommt ihr eher Hilfe:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/


pegolina
beantwortet von pegolina am 20. August 2008 09:53
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Erkundigt euch bei einem guten Insolvenzanwalt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß das möglich ist. Dann wären diese 6 Jahre Wohlverhaltensperiode ja hinfällig. Schließlich sollst du in dieser Zeit ja ein Wohlverhalten an den Tag legen. Nur wenn du diese Zeit, die ja auch vom Verwalter kontrolliert wird durchhälst, bekommst du die Restschuldbefreiung.


anonym
beantwortet von schulli1304 am 21. August 2008 09:33
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Hallo und erst mal Glückwunsch an deinen Mann, das der Arbeitgeber dafür bürgen will. Ich persönlich würde das Angebot nicht annehmen, da man sich so in das Wohlwollen des Arbeitgeber hinein begibt. Und wer weis, was der wirklich vorhat... Möchte nichts unterstellen aber Bauchweh hätte ich da doch. Wichtig ist es weiter, zu prüfen, inwieweit es überhaupt möglich wäre. Und dann kommt es noch darauf an, ob jeder von euch selbst in die Insolvenz gegangen ist. Falls ihr gemeinsame Schulden habt, sollte es schwierig werden. DAnn müsst ihr beide dafür gerade stehen. DA kann sich dein Mann nicht "freikaufen".


anonym
beantwortet von Pini35 am 24. August 2009 03:03
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Also ich finde die Idee absolut unsinnig,sorry.

Seit 3 Jahren führt Dein Mann sein pfändbares Einkommen an den IV ab,hat auch schon die halbe Insolvenz rum und will nun einen Kredit aufnehmen um die Restschulden anzuzahlen.

Also wieder das alte Muster,Schulden mit Schulden bezahlen,hört mit dem Quatsch auf. Wie auch schon jemand schrieb,begibt sich Dein Mann dazu noch in die Abhängigkeit des Arbeitgebers. Was,wenn er arbeitslos wird und den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann? Neue Insolvenz anstrengen?

Zieht die 3 Jahre vollends durch,dann kommt die Restschuldbefreiung und Ihr könnt wieder ruhig schlafen. Auf Dich kiki17 kommen die Gerichtskosten in Höhe von ca. 3000€ und die Kosten für den Treuhänder zu. Sollten diese Kosten nach Erteilung der RSB noch nicht getilgt sein,kann in 48 Raten bezahlt werden (falls Stundung beantragt wurde) Ich meine sogar daß die Kosten nach 48 Monaten verfallen,falls sie nicht bezahlt werden können.(bin mir da aber nicht 100% sicher)

lg Pini35


Cehler87
beantwortet von Cehler87 am 9. Dezember 2009 16:13
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Hier gibt es Infos: http://www.kontopfaendung.info/


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