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Vorteile und Nachteile bei Schwerbehindertenausweis

gefragt von GozillaGozilla am 06.04.2008 um 18:32 Uhr

In der Verwandschaft will jemand einen Schwerbehindertenausweis wegen schwerer Diabetes beantragen. Ist das zu empfehlen. Oder wird so jemand eher nicht eingestellt, weil der jenige besonderen Kündigungsschutz hat?


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Reply


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 6. April 2008 18:45
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Der Vorteil ist das man die notwendige Unterstützung bekommt,der Nachteil das man in dieser Lage ist!

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 7. April 2008 03:14

DH. Genau.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 6. April 2008 18:42
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Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand mit dem Ausweis Nachteile haben sollte, zumal Arbeitgeber oft steuerliche Vorteile haben.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 7. April 2008 03:14

DH


vincent
beantwortet von vincent am 6. April 2008 18:57
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Ich gehe mal davon aus, dass der Antragsteller in einem Arbeitsverhältnis steht. Dann überwiegen die Vorteile, z.B. Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, Steuerermäßigung. Der GdB/MdE-Grad bei Störungen des Stoffwechsels der inneren Sekretion ist von den Auswirkungen dieser Störungen abhängig. Diabetes mellitus durch alleinige Insulinbehandlung, schwer einstellbar -auch gelegentliche Hypoglykämien- würden einen GdB/MdE- Grad von 50 bringen. Antrag stellen und abwarten.

Kommentar von 988cc8d45b085af3d674f0b974f6183bsmallGozilla am 6. April 2008 18:58

diejenige ist 20 Jahre, gerade in der Ausbildung. Ich denke da an die nächste Bwerbung! Ist erst vor 5 Monaten festgestellt worden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. April 2008 19:03

Wenn er ne Ausbildung nach BBiG macht und die Probezeit um ist, dann hat er doch eh nichts zu befürchten. Da müsste er schon goldene Löffel klauen, um gekündigt werden zu können.

Kommentar von 988cc8d45b085af3d674f0b974f6183bsmallGozilla am 6. April 2008 19:24

Ist in der Ausbildung. Wird aber nicht übernommen. Das heisst nächstes Jahr bewerben. Darum geht es.

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 6. April 2008 20:02

Die Schwerbehindertenquote Laut § 77 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, solange sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten "Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen" eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Zahlung dieser Abgabe hebt jedoch die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf ( d.h. Förderungen, die die Erfüllung dieser Quote als Voraussetzung haben, können nicht geltend gemacht werden). Die Ausgleichsabgabe beträgt dabei je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:

105 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 % bis 5 % 180 Euro bei einer Quote von jahresdurchschnittlich 2 % bis 3 % 260 Euro bei einer Quote von unter 2 % 105 Euro für Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitnehmern, wenn sie weniger als einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen 105 Euro für Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitnehmern, wenn sie weniger als zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen 180 Euro für Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitnehmern, wenn sie weniger als einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 6. April 2008 19:30
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Bei Eintritt kriegt man Ermässigung, Zoo oder so.


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. April 2008 18:35
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Der Kündigungsschutz setzt erst nach 6 Monaten ein. Außerdem weiß ich nicht, welchen GdB man mit Diabetes bekommt. Wenn der nicht mindestens 50 ist, dann müsste man sich extra gleichstellen lassen, um den Kündigungsschutz überhaupt beanspruchen zu können.




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. April 2008 18:45

redwitch81
beantwortet von redwitch81 am 6. April 2008 18:36
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viele Arbeitgeber bevorzugen auch Leute mit Behindertenausweis außerdem hat man steuerliche Vergünstigungen und jenachdem Eintrittermäßigungen im Schwimmbad oder Kino, museen und so weiter


anonym
beantwortet von Bridge am 6. April 2008 19:28
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Nur zur Info. Das Mädel braucht es nicht (!!!) beim Arbeitgeber angeben! Allerdings hat sie dann auch die Vorteile wie Zusatzurlaub nicht, wohl aber ggf. einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn's hart auf hart kommt, kann sie ihre Schwerbehinderung dann immer noch einreichen.

Kommentar von Simple_avatar9smallndoelln am 6. April 2008 20:49

Sorry, da liegst Du falsch, ein GdB von 50 oder eine Gleichstellung MUSS bei einer Bewerbung angegeben werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. April 2008 20:57

Nein, muss sie nicht!

Kommentar von Simple_avatar9smallndoelln am 6. April 2008 21:08

Ich präzisiere meine Aussage: Wenn der Arbeitgeber fragt, muss der Bewerber wahrheitsgemäß antworten:

Zitat BAG: Die Frage des Arbeitgebers in dem Vorstellungsgespräch nach der Schwerbehinderung des Bewerbers wird nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (so u.a. BAG 18.10.2000 - 2 AZR 380/99) als zulässig angesehen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. April 2008 21:42

Darüber würde ich mir als Arbeitgeber seit dem AGG aber nochmal Gedanken machen.

Kommentar von Simple_avatar9smallndoelln am 7. April 2008 22:18

Gedanken kann man sich ja machen, aber so ist nun mal die aktuelle Rechtssprechung (und vor allem geübte Praxis, Verschweigen kostet momentan das Arbeitsverhältnis), aber - was ist schon von Dauer...

Kommentar von Nunuhueper am 9. April 2008 15:57

Für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber auch verantwortlich, die Einsatzfrage muss ja geklärt sein. Ein Schwerbehinderter mit z.B. Handverlust wird das nicht leugnen können!

Kommentar von Simple_avatar9smallndoelln am 9. April 2008 22:16

???


ndoelln
beantwortet von ndoelln am 6. April 2008 21:00
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Es kommt auf den Beruf an. Ein GdB von 50 oder 30-40 mit Gleichstellung MUSS bei einer Bewerbung angegeben werden. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, muss der Bewerber beim Arbeitgeber keine Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen. Stellt er den Antrag nach der Einstellung, gilt der erweiterte Kündigungsschutz mit Antragstellung sofort. Muss er aber vor Einstellung zu einem Betriebsarzt und er hat eine schlecht eingestellte Krankheit mit schlechter Fehlzeitenprognose, wird er wahrscheinlich nicht eingestellt (also darauf hoffen, dass keine Einstellungsuntersuchung erfolgt). Prinzipiell ist aber ein Diabetes kein Hinderungsgrund für welchen Beruf auch immer (außer Busfahrer und Arbeiten mit Absturzgefahr), dann es liegt beim Diabetes viel an der eigenen Disziplin und dem Willen, seine Erkrankung in den Griff zu bekommen. Gute Diabetesärzte gibt es mittlerweile flächendeckend selbst in der Provinz. Liegt also selbst bei erfolgter Einstellungsuntersuchung immer auch am Bewerber, welche Anstrengungen er bezüglich seiner Erkrankung unternimmt. Dann sollte ein fehlzeitenfreies Arbeiten in jedem Beruf möglich sein. Größere Betriebe nehmen oft gern gut behandelte Bewerber, die eine Schwerbehinderung haben, bei kleineren Betrieben sieht´s meiner Erfahrung nach eher düster aus.




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