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Vorstrafe/Dauer des BZR eintrag

gefragt von markus1987 am 26.02.2009 um 21:01 Uhr

hi leute.

hab neulich ne jugendstrafe samt BZR bekommen.

Der eintrag bleibt 5 jahre lang drin. und wird dann ja gelöscht.

Somit ist man ja nichtmehr vorbestraft wenn der eintrag drausen ist.

Nun meine Frage:

Sobald das BZR gelöscht wurde sieht ja niemand mehr auch keine Polizei usw was da mal war da man ja nichtmehr vorbestraft bzw straffrei ist.

Liege ich da richtig????

Ich selber strebe nähmlich nach meine rausbildung und 1-3 jahren normal arbeiten Feldwebellaufbahn bei der Bundeswehr an.

Bitte nur ehrliche antworten.

Markus


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mainstream
beantwortet von mainstream am 26. Februar 2009 21:03
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gibt zwei führungszeugnisse a und b und dein eintrag wird unr im b-zeugnis gelöscht und was dein feldwebel angeht bei der bundeswehr kommt es auch auf die straftat an

Kommentar von Simple_avatar9smalldeFleescha am 26. Februar 2009 21:04

genau so isses ...

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 26. Februar 2009 21:05

genau, was haste denn gemacht?

Kommentar von 390b212d0c2289a7edfdc8480d64df7dsmallmainstream am 26. Februar 2009 21:08

ist eigentlich egal wenn die bundswehr das delikt als gravierend einstuft wirst du eh angeschrieben mit dem vermerk : du wurdest ausgemustert.... könnte den ruf der gesamten bundeswehr schaden


julianka
beantwortet von julianka am 26. Februar 2009 21:04
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also es gibt ein normales (polizeiliches) und ein behördliches führungszeugnis... darin wirst du nicht mehr geführt, allerdings weiss die polizei immer davon bzw. der staat.... ich weiss allerdings nicht wie es dann bei der bundeswehr ist... relevant ist dabei auch wegen was du vorbestraft bist!


anonym
beantwortet von markus1987 am 26. Februar 2009 21:07
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es war stalking aber eher harmlos.( sage das weil ich mich über andere stalkingfälle informiert hab)

bin niergends tagelang rum gestanden oder so wahr eher sms und emails und auch das noch im rahmen ( meine ex hat einfach überreagiert) auch nich körperlich angegangen oder so. war auch voll geständig und hab mich entschuldigt

Kommentar von 390b212d0c2289a7edfdc8480d64df7dsmallmainstream am 26. Februar 2009 21:10

das sollte deinem berufswunsch nicht im wege stehen warte einfach ein halbes jahr und lass dich dann mustern


anonym
beantwortet von markus1987 am 26. Februar 2009 21:12
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wie gesagt ich mache jetzt erstmal meine restaurantfachausbildung und warte dann die zeit ab bis der BZR eintrag drausen ist denke mal das dass dann auch ein gutes bild abwerfen könnte.

Mein hauptproblem ist wie soll ich dann auf die frage sind sie vorbestraft antworten???

laut polizei ist man solange vorbestraft, solang es im BZR steht.


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. Februar 2009 22:03
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Das kommt auf die Art der Strafe an. Bei Stalking im Jugendalter (oder Heranwachsend) kann sie nicht so hoch sein, als dass das überhaupt eine Rolle im BZR spielt. Wenn es Arbeitsstunden waren, werden die zwar im Erziehungsregister eingetragen, sind aber ausser für die Staatsanwaltschaft und dem Gericht künftig für niemanden sichtbar. Also wäre ein polizeiliches Führungszeugnis sauber. Der Gesetzgeber will jugendliche Straftäter (bzw. Heranwachsende bis 21 Jahre zum Tatzeitpunkt) ihre Zukunft nicht verderben, weswegen strikt unterschieden wird zwischen Bundeszentralregister und Erziehungsregister. Je nach Schwere der Tat und Art der Verurteilung werden etliche "Jugendsünden" im BZR nicht erwähnt, um eben berufliche Konsequenzen zu vermeiden.



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