Adventure34 am 08.08.2009 um 14:36 Uhr
Habe nochwas vergessen zu Fragen. Eine Bekannte von mir,hat im Oktober eine Gerichtsverhandlung wo sie Angeklagte ist. Zählt der Richter im beisein von anderen die Jungensünden(Vorstrafen)auf oder geht es nur um diese eine Sache.???

der vergißt das bestimmt nicht und ist auch gut so.

werden vorgetragen und wenn es um gleiche Delikte geht, schlagen die auch mit zu buche. Weil man dann unbelehrbar ist und eine richtige Stafe braucht!
Adventure34 am 8. August 2009 14:40 Hopplaaaaaa auch die,die schon 10Jahre her sind?

wenn es vorliegt und es für den urteilsspruch eine rolle spielt wird es vorgelesen und eben in das urteil miteinbezogen (wenn sie in diesen gebiet - was auch immer sie gemacht hat - davor schon auffällig wurde .. )
So ist es zumindest bei den öffentlichen Verhandlungen.
Ja, so ist es