Buchfink am 14.06.2009 um 12:25 Uhr
Wenn ein Hund zum Beißen neigt, hängt man ein entsprechendes Warnschild an den Gartenzaun bzw. an das Eingangstor zur Einfahrt, das auf diesen bissigen Vierbeiner hinweisen soll, um Gefahren für Besucher oder Briefträger sichtbar zu machen.
[Vorsicht! Bissiger Hund!]
..........oder Ähnliches.
Die Bordeaux-Dogge eines Freundes hingegen schindet bei Menschen nur durch ihre imposante Erscheinung Eindruck, ist allerdings gar nicht bissig oder aggressiv.
Dafür fällt dieser Hund dadurch auf, dass er Körperflüssigkeiten zur Begrüßung abgibt. Besucher werden erst einmal mit Urin oder Speichel eingedeckt und dürfen dann das Gelände ohne Gefahren betreten (natürlich tut er dies nicht, wenn sein Herrchen dabei ist).
Könnte man unwissenden Besuchern, die die Reinigungskosten für die vom Hund beschmutzte Bekleidung erstattet haben möchten, entgegenwirken, indem man einen entsprechenden Warnhinweis sichtbar anbringt, der auf die Verunreinigungsqualitäten des Vierbeines hinweist, oder muss der Halter die Reinigungskosten trotz des Warnschildes ersetzen?
Und wo gibt solche speziellen Warnschilder?
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Looooool ich hätte mir beinahe ins Höschen gemacht beim Lesen Deiner Frage ;-P
„.....Und wo gibt es solche speziellen Warnschilder?.....“
Mannomann, so Klasse, wie Du die Schilder hier im Netz „gebastelt“ hast, so toll wirst Du die doch wohl auch in „Natura“ hinkriegen, oder?
Kann jemand „Ersatzansprüche“ stellen oder Reinigungskosten verlangen, der sich auf eine Bank mit dem Schild „Vorsicht - frisch gestrichen“ setzt?
Na also!
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Diese Schilder schützen Dich nicht vor der Pflicht, Schadensersatz zu leisten. Du mußt in jedem Fall ein zusätzliches Schild "Betreten verboten" anbringen
Nur dann ist die Eigenveranwortung des Besuchers gegeben.
Leider habe ich keinen Link, um Dir das entsprechende Gerichtsurteil als Bestätigung zu liefern.

Wenn Dein Freund 100%ig sicher gehen will, müsste er drei gut sichtbare Schilder anbringen:
1) Warnung! Pissiger Hund
2) Betreten auf eigene Gefahr
3) Bei Nichtbeachtung keine Übernahme der Reinigungskosten!
und wäre damit „aus dem Schneider“!
Ich hoffe, der Hund Deines Freundes ist versichert bzw. Dein Freund hat eine Haftpflichtversicherung, falls jemand den „Schaden“ ersetzt haben will und mit einer Anzeige droht! ;o))
Buchfink am 15. Juni 2009 17:52 Eigentlich würde doch ein "Betreten-verboten-Schild" vollkommen ausreichen.
Versteh einer die deutsche Rechtslage......
JoeWied am 15. Juni 2009 20:11 Dass du die deutsche Rechtslage nicht verstehst, heisst nicht, dass andere Leute sie nicht verstehen. Du darfst zwar deine Liegenschaft schützen, du darfst damit aber niemanden schädigen. Da öffentliches Recht immer vor Allem geht, muss deine Liegenschaft auch immer gefahrlos zu betreten sein. Da aber Selbstjustiz grundsätzlich verboten ist, sind alle gefährlichen Massnahmen auch zu unterlassen. Wenn dir diesbezüglich etwas nicht passt, kannst du den entsprechenden wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Buchfink am 15. Juni 2009 20:16 Wieso redest Du immer von Selbstjustiz?
Der Hund sabbert und uriniert.
Er ist nicht bissig.
Wenn sich also jemand ungerechtfertigt auf dem Grundstück des Freundes (nicht meines) aufhält und bespeichelt (bzw. bepisst) wird, dann hat dies eine ganz andere Qualität, als wenn er zupacken und zerfleischen würde.
JoeWied am 15. Juni 2009 20:08 Diese Schilder sind zwar schön, aber das Geld nicht wert :-)

also nochmal anders,wenn jemand das grundstück betritt,der hundehalter aber nicht zuhause ist,am tor ein schild hängt-wo auf einen freilaufenden hund hingewiesen wird, dann hat der-der das grundstück betritt meiner meinung nach noch glück,wenn "nur" das oben angegebene passiert und nix schlimmeres. denn wieso betritt jemand überhaupt das grundstück wenn keiner da ist,es gibt ja telefone. und wenn es der briefträger ist, kennt der den hund und seine anwandlungen bestimmt schon...
Buchfink am 14. Juni 2009 12:43 Auf jeden Fall wäre ein zusätzliches Schild mit der Aufschrift Betreten verboten oder Betreten auf eigene Gefahr angebracht?
einfachnadine am 14. Juni 2009 12:50 Ja.erstmal das und denn vielleicht noch,mit welchen folgen zu rechnen ist..so würde ich es machen und danach keine sorgen mehr.

danke :D
gangstaaa am 14. Juni 2009 12:27 die gibt es überall
Buchfink am 14. Juni 2009 12:33 Ja schon, aber nützen sie?
Muss der Halter keine Reinigungskosten zahlen, wenn der Besucher mit solch einem Schild darauf hingewiesen wird?
Bestimmt muß der Hundehalter trotz aller Schilder auch die Reinigung zahlen!

solche schilder,individuell auf den hund "zugeschnitten", kann man immer bei ebay ganz günstig bekommen.einfach kaufen u dann ne mail mit den gewollten angaben sowie text und bild schicken.
Buchfink am 14. Juni 2009 12:29 Und ist solch ein Schild ein "Schutz" davor, dass jemand dem Halter die Reinigungskosten für beschmutzte Kleidung aufheimsen möchte?
einfachnadine am 14. Juni 2009 12:34 ich weiß es nicht.aber ich denke-wenn jemand mit dem wissen,dass so etwas passieren kann,dann das grundstück betritt,erklärt er sich irgendwie :-) damit einverstanden! so würde ich es sehen

Ich denke wenn Warnschilder hängen ist der jenige selber Schuld wenn er trotzdem dieses Grundstück betritt.Wo es solche Schilder gibt keine Ahnung.Selber basteln.
Buchfink am 14. Juni 2009 12:30 Wenn so ein Schild sichtbar hängt, gibt es somit keinen Anspruch auf Ersetzung der Reinigungskosten?
Schnuffduff am 14. Juni 2009 12:32 Ich weiß es nicht aber meiner Logik ;) nach nicht.Denn wofür gibt es sonst solche Schilder.
Warum sperrt er den Hund nicht ein, wenn Besuch kommt? Und wenn die Leute einfach reingehen, obwohl sie den Hund vorher gesehen haben.... da muss man halt mit allem rechenen, ob mit einem Biss oder mit Pis....
Buchfink am 14. Juni 2009 12:32 Wenn er zuhause ist, verhält sich der Hund natürlich nicht so.
Es geht ja nur um Besucher, die das Grundstück betreten, wenn er nicht zuhause ist.
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Aber wenn das Schild hängt, gibt es keine rechtliche Grundlage mehr, dass ein Besucher die Reinigungskosten erstatt bekommt, oder?

ich glaub nicht, dass es Schilder mit pissiger Hund gibt, aber man kann sich ja heutzutage alles selber gestalten http://www.schilderpool.de/?gclid=CLj51KTGiZsCFQUTzAodYBQQog.
Buchfink am 14. Juni 2009 12:31 Wenn es solche Schilder gäbe und eines davon sichtbar aufgehängt wird, hat ein unwissender Besucher dadurch immer noch das Recht seine Reinigungskosten ersetzt zu bekommen?
claudi1973 am 14. Juni 2009 12:34 Gute Frage... wenn schon drauf hingewiesen wird, würde ich es drauf ankommen lassen und die Reigungskosten nicht zahlen. Wie es rechtlich aussieht weiss ich leider nicht.
In einer Hundezeitschrift konnte ich vor einigen Jahren lesen, daß die Halterin eines in der Wohnung lebenden Rottweilers Schmerzensgeld an einen Dieb zahlen mußte, weil dieser vom Hund beim Einbruch in die Wohnung gebissen wurde! Himmelschreiend!
Ein Warnschild mit dem Hinweis "Betreten verboten" und eine entsprechende Klingel genügen völlig - denke ich zumindest! Warum sollte jemand ein fremdes Grundstück unaufgefordert betreten dürfen, wenn ein Briefkasten vor der Tür ist??? Mein persönliches Rechtsempfinden - ein entsprechender Urteilsspruch liegt wohl leider nur am geneigten Richter. Wenn er Hunde haßt, hast Du beste Chancen, jedermans Gelände nach Lust und Laune zu belaufen. Die Rache ist süß, wenn der Hund dann für Gerechtigkeit sorgt. Ansprechender Charakter!
Wieder ein neues Argument, einen Hund zu halten ;)
Buchfink am 15. Juni 2009 11:02 Also müsste man nur genug Schilder sichtbar aufhängen und hoffen,
dass man an einen hundefreundlichen Richter gerät?
Eine klare Regelung wäre nützlicher.

Schon mal mit dem Besitzer darüber gesprochen? Ist vielleicht die vernünftigste Lösung...
Buchfink am 15. Juni 2009 11:01 Ja, er ist ein Freund.
Deswegen habe ich ja diese Frage gestellt.
horbach am 15. Juni 2009 16:25 Ja, und was sagt er dazu, was unternimmt er dagegen?
Buchfink am 15. Juni 2009 17:49 Hast Du die Frage wirklich gelesen?
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Er möchte wissen, ob er mit solch einem Schild auf der sicheren Seite ist oder ob man ihm immer noch etwas anhängen könnte.
horbach am 15. Juni 2009 22:24 Ich hab die Frage schon gelesen. Und ich kann nicht verstehen,warum er nicht versucht, seinem Hund das abzugewöhnen. Und nein, Schilder als Erziehungsmaßnahme sind natürlich nicht ausreichend. Nein, mal im Ernst, DAS ist eine Verhaltensstörung und da muss er was dagegen tun. Wenn ich ein Schild lese : hier pisst dich die Dogge an, dann - ehrlich gesagt - denk ich der Halter hat ne Meise...und nehms nicht ernst. Da muss er eben das Tor abschliessen, so das niemand hineinkann, wenn er nicht da ist. Rechtlich gesehen wird ihm das Schild sicher nicht vor Schadenersatz schützen...und auch nicht davor, seinen Hund zu erziehen und diese Verhaltensstörung in den Griff zu kriegen...
ähäm Also kA mit dem Gesetz. Ick würd einfach beide Schilder anbringen. So weiß jeder bescheid und kann sich nich beklagen. Allerdings pisst ein Hund nicht einfach so. Er will sein Revier makieren und das is eine Verhaltensstörung. Ihr kennt sicher auch Hunde, die einen besteigen wollen. Die wollen nicht Sex mit dir haben ^^, die wollen dich erniedrigen. Desshalb sollte der Halter sowieso mit seinem Hund mal nen Training etc. absolvieren.
JoeWied am 27. Juni 2009 02:47 Schilder anbringen nützt nichts... Man haftet trotzdem. Und dass ein Hund sein Revier markieren will ist natürlich und keine Verhaltensstörung.

Ist er bissig, dann wird er früher oder später abgemacht werden müssen... Ist er nur pissig, dann ist das dein Problem und das Problem deines Gartens. :-) Uebrigens, haftest du für alle Schäden, die dein Hund anrichtet. Ob da nun ein Schild hängt oder nicht.
Buchfink am 15. Juni 2009 17:51 Der Freund haftet....
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Auch wenn jemand ein "Betreten-verboten-Schild" am Tor hängt und der Besucher sich dennoch auf dem Grundstück aufhält?
JoeWied am 15. Juni 2009 20:07 Auch wenn sich jemand unberechtigterweise auf einem Grundstück aufhält, haftet man. Kann sein, dass uU mildernde Umstände zum Zuge kommen, aber Selbstjustiz ist in jedem Fall zu unterlassen. Gräbst du im Garten ein Loch und lässt es ungesichert, dann haftest du dafür. Dasselbe gilt für einen gefährlichen Hund, der deinen Besucher auseinandernimmt oder wenn du dich getraust, dein Schützengewehr aus dem Keller rauszuholen und dem Mann Beine machst.
Wie wär's mit der simplen Ergänzung: "Betreten auf eigene Gefahr - wenn der hauseigene Canide nicht angepisst ist, werden Sie angepisst"
Wenn Du Dir ins Höschen machst, mein Häschen, komme ich für die Reinigung nicht auf.
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Also genügt ein sichtbar angebrachtes Hinweisschild?
Bei Deinen Kommentaren, lieber Buchfink, müsste auch stehen: „Achtung, Lesen auf eigene Gefahr. Es drohen Lach- bzw. Erstickungsanfälle!“ ;-))
Ja, ein Hinweisschild müsste reichen.
WOW "hilfreichste Antwort" voll freu Danke! :-))