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Vorschriften für Kleintransporter bis 3,5t in Deutschland

gefragt von Senator am 18.11.2008 um 21:08 Uhr

Hallo zusammen,

Da ich ab Jänner 2009 mehrmals im Monat (auch übers Wochenende) beruflich in ganz Deutschland unterwegs bin, möchte ich mich über die Gesetzliche Bestimmungen und Strassenverkehrsordnung (besonders für das Kleintransportgewerbe) informieren. Ich habe schon gegooglt aber nichts zutreffendes gefunden. Für KFZ über 3,5t fand ich jede menge.

Kennt jemand eine Seite die hauptsächlich Infos für das Kleintransportgewerbe (mit VW Crafter bis 3,5t) liefert.

Vielen Dank


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anonym
beantwortet von Oliv1971 am 18. November 2008 21:12
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vielleicht schaust Du mal hier: http://www.bgl-ev.de/web/home/index.htm


zilla002
beantwortet von zilla002 am 18. November 2008 21:12
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GGVS bezieht sich zumindest auf die Kennzeichnung von Gefahrgütern egal für welche Klasse. Falls du das meinst ?!?

Kommentar von Senator am 18. November 2008 21:58

Hallo zilla002,

Gefahrengut wird nicht transportiert, habe auch keine Aubildung und Prüfung dafür. Fahre nur Eilzustellungen drekt von A nach B.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 18. November 2008 22:35

nah dann konnte ich dir wohl nicht weiterhelfen..:)

Kommentar von Senator am 19. November 2008 20:50

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort, bin für jeden Hinweis dankbar


anonym
beantwortet von keri84 am 18. November 2008 21:13
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ich kann dir leider nicht weiter helfen, würde dir aber den tipp geben dich nicht auf unsichere aussagen zu verlassen sondern besser direkt bei der polizei vorbeischauen und infos holen oder adac mal fragen....


thebrain
beantwortet von thebrain am 18. November 2008 21:16
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naja auf jeden fall musst du die vorgeschriebene maximale zuladung einhalten und auf pedantisch gute ladungssicherung achten. da sind unsere polizisten zurecht eigen.

du solltest uns schon schreiben oder das ein firmenwagen mit fahrtenschreiber oder ein privatfahrzeug ist.

Kommentar von Senator am 18. November 2008 21:54

Hallo thebrain,

wie in meiner Frage schon beschrieben, ist es ein Kleinlkw mit einen zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen vom Typ VW Crafter. Es ist ein Firmenfahrzeug, aber in Österreich ist KEIN Fahrtenschreiber vorgeschrieben und somit auch nicht damit ausgestattet.

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 18. November 2008 22:18

ich meine das es für kleinlkw bis 3,5 tonnen, die im europäischen ausland zugelassen sind hier keine besonderen vorschriften gibt. sie werden wie pkw behandelt.


Benjy
beantwortet von Benjy am 19. November 2008 16:04
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Das Transportgewerbe <3,5t unterliegt in Deutschland keiner Genehmigungspflicht. Man muss lediglich ein Gwerbe anmelden.

Fahrtenschreiber sind nur für Fahrzeuge über 3,5t zGG Pflicht.


Kommentar von Senator am 19. November 2008 20:56

Hallo, das Gewerbe ist ja in Österreich angemeldet, ich möchte mich nur informieren ob es in Deutschland besondere Vorschriften oder bestimmte Gesetze für das Kleintransportgewerbe,speziel für Ausländer gibt. Zum Beispiel ob es vorgeschriebne Lenkzeiten gibt und dergleichen.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 20. November 2008 07:12

Nein, es gibt in dieser Hinsicht keine bestimmten Regelungen für Ausländer. (Wenn Du deinen Wohn- und Firmensitz in Österreich hast)

Gefahren wird bei den 35ern sowieso immer bis zum umfallen. Schade eigentlich... Lenkzeiten musst Du erst einhalten ab einem zGG des Solofahrzeugs über 3,5t oder bei einem zZGG über 3,5t. Eine Gesetzeslücke kannst Du in Deutschland ausnutzen: Wenn Du nur FS Kl. B hast, kannst Du trotzdem einen Sprinter mit 3,5t fahren und zusätzlich noch einen 750kg Anhänger. Jedoch musst du wie gesagt über einem zZGG über 3,5t die Lenk/Ruhezeiten einhalten und zudem benötigst Du eine EU-Lizenz...

Kommentar von Senator am 20. November 2008 21:46

Danke, das hat mir schon mal einen Schritt weiter geholfen


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