Devildog am 30.06.2008 um 2:34 Uhr
Hallo liebe User, mich würde interessieren, ob jemand von euch weiß, welche Voraussetzungen man erfüllen muß, wenn man die Vormundschaft für eine 17jährige übernehmen möchte (sie lebt im Heim) und welche Zuschüsse bzw. was als Unterhalt berechnet wird. weiß da jemans von euch etwas drüber? Vielen Dank schon Mal für eure Antworten. LG Devi

Vormundschaft und Pflegschaft: Die Vormundschaft ist von der Pflegschaft (§§ 1909 - 1921 BGB) zu unterscheiden, die nur den Schutz eines begrenzten Kreises von Angelegenheiten zum Gegenstand hat. Stellt man sich die elterliche Sorge als Kuchen vor, so umfasst eine Vormundschaft den gesamten Kuchen, also die Vermögenssorge und die Personensorge (§ 1631 BGB). Eine Pflegschaft bezieht sich dagegen nur auf einzelne Stücke des Kuchens, zum Beispiel die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vormundschaft und Betreuung: Eine Vormundschaft über Volljährige, wie sie früher im Falle einer Entmündigung eintrat, gibt es in Deutschland nicht mehr. An ihre Stelle ist seit dem 1. Januar 1992 das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung getreten (§§ 1896 - 1908i BGB).
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