Hallo
Wir haben zum 1.6. ein neues Domizil gemietet. Leider wollen/können unsere Vormieter nicht ausziehen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Es wurde immer wieder (alles mündlich) hin und her geschoben. Der jetzige Stand ist, dass es August wird bis sie ausziehen. Wir haben natürlich unsere Wohnung schon zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt.
Was können wir jetzt tun? Der neue Vermieter meint, wir sollen das unter uns ausmachen. Die bisherigen Mieter hätten sich immer untereinander abgesprochen und das solle auch so bleiben.
Das Problem ist, dass wir mit den Vormietern befreundet sind. Welche Möglichkeiten haben wir denn nun?

Wie lange wollt Ihr denn noch mit denen befreundet sein? (Die mit Euch ja anscheinend nicht mehr so wirklich.) Ansonsten ist Vertrag Vertrag - und Ihr als Mieter müßt da überhaupt nichts klären. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, daß er seine Hälfte des Vertrags erfüllt und Euch die Wohnung zu dem entsprechenden Zeitpunkt zur Verfügung stellt.

Der Vermieter muss handeln, nicht Ihr! Ihr habt einen Vertrag mit dem Vermieter und nicht mit dem Vormieter. Also wendet Euch in allen Dingen an den Vermieter.

Wenn euer Mietvertrag ab dem 01.06. gültig ist, ist es Sache des Vermieters, dafür zu sorgen, dass die Wohnung dann auch verfügbar ist.
Die Unkosten, die euch entstehen, weil die Wohnung nicht beziehbar ist und ihr eure schon gekündigt habt, muss der Vermieter als Schadensersatz tragen. Hotelkosten, Möbeleinlagerung etc.
Ich würde mich nicht direkt mit dem Vormieter auseinander setzen, weil es eben Sache des Vermieters ist.
Sollte es aber keine plausiblen Grund geben, dass die Vormieter noch nicht ausgezogen sind, würde ich meinem Unmut darüber deutlich machen und auch sagen, welche Unannehmlichkeiten euch entstehen.
Auf jeden Fall Unterstützung beim Mieterschutzbund suchen.
ihr habt den Vertrag mit dem Vermieter und nicht mit den Vormietern! Das heißt der Vermieter ist euch gegenüber zur Vertragserfüllung verpflichtet. Ihr könnt also solange in ein Hotel ziehen und die Kosten dafür und für Lagerkosten muß der Vermieter bezahlen. In wieweit er sich das vom Vormieter zurückholt ist seine Sache. Nehmt euech einen Anwalt. Den muß der Vermieter dann auch zahlen!!

Der Vermieter schuldet Ihnen eine Leistung, nicht der Mieter, der ohne Mietvertrag noch dort wohnt. Sie können Ihre Sachen einstweilen auf Kosten des Vermieters einlagern und eine Erstatzwohnung auf Kosten des Vermieters beziehen, dazu zählt auch die angemessene Unterkunft in einem Hotel. Teilen Sie dies dem Vermieter sachlich in Schriftform mit; der wird dann mächtig flott werden!
Ihr habt mit den Vormietern gar nichts zu schaffen, was das anbelangt. Der Vermieter hat Euch eine Wohnung zum 1. Juni vermietet, dann muß er die Wohnung auch zu diesem Termin zur Verfügung stellen. Wenn er das nicht kann, muss er dafür Sorge tragen, dass ihr eine Unterkunft habt.
Wer nun Übergangsweise ins Hotel muss, kommt darauf an, wie das Vertragsverhältnis mit den Vormietern aussieht. Wenn die beispielsweise zum 30. Mai gekündigt haben, müssen sie aus der Wohnung raus, egal wie. Schlimmstenfalls müssen sie eine Lagerfläche anmieten, wo sie ihre Habseligkeiten unterstellen. Die Kosten gehen zu Lasten der Vormieter, es sei denn, sie können jemand anderen dafür verantwortlich machen (etwa ein Bauunternehmen, dass deren Eigenheim nicht zum zugesagten Termin fertig stellen kann). Wenn die Vormieter aber erst auf einen späteren Zeitpunkt gekündigt haben (beispielsweise 31. Juli), dann können die selbstverständlich auch so lange in der Wohnung bleiben. Dann ist das wieder ein Problem des Vermieters: Der muss dann die Unterkunft für Habseligkeiten und Mieter finanzieren und eventuell auch Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen, berappen (Verpflegung wird teurer, wenn man nicht selbst kochen kann etc.). Achtung: ihr müsst das Eure dazu tun, dass die Kosten möglichst gering gehalten werden.
Prinzipiell seid es dann ihr, die auf Kosten des Vermieters in ein Hotel, aber auch eine Lösung, bei der die Vormieter (in diesem Falle aus deren Sicht vorzeitig) ausziehen und ins Hotel gehen ist legitim, wenn die denn zustimmen.
Ich würde erstmal den jetzigen Vermieter fragen, ob er in der Lage ist das bisherige Mietverhältnis mit Euch um die zwei oder drei Monate zu verlängern. Wenn er bereits einen Nachmieter hat, müsst ihr raus.
Die Vormieter haben zum 30. Mai gekündigt. Wir haben den Mietvertrag zum 01.06. unterschrieben, haben aber in weise Voraussicht unseren jetzigen Mietvertrag erst zum 30.06. gekündigt. Seh ich das richtig, dass die Vormieter dann quasi in der Pflicht stünden in ein Hotel zu ziehen (zumindest ab 1.7.), damit wir das Haus beziehen können?
ErsterSchnee am 15. Mai 2009 10:29 Die Vormieter stehen in der Pflicht, rechtzeitig auszuziehen. Ob sie ins Hotel gehen, bei Verwandten unterkommen oder unter die Brücke ziehen, ist letzten Endes ihr Problem, nicht Euers.

Sicher hat es ja seine Gründe, warum die Mieter nicht ausziehen (können). Baufertigstellung? Andrerseits zieht es ja dann einen ganzen Rattenschwanz nach sich: Ihr könnt nicht aus der jetztigen Wohnung, also kann da auch kein Nachmieter rein usw. Im Notfall müsstet ihr in ein Hotel ziehen u. eure Möbel irgendwo zwischenlagern, natürlich ein beträchtlicher Aufwand. Bezahlen müsste es der ,der den Vertrag gebrochen hat, also der Vormieter. Gruß gigunelsa
ErsterSchnee am 15. Mai 2009 09:19 Nicht der Vormieter bricht den Vertrag sondern der Vermieter...
kandana am 15. Mai 2009 09:19 Der Vermieter hat den Vertrag gebrochen, weil es sein Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass die ab 01.06 vermietete Wohnung auch ab 01.06. verfügbar ist.
nicht der Vormieter hat den Vertrag gebrochen. Mit diesem hattet ihr ja gar keinen Vertrag. Der Vermieter ist in der Pflicht.
Frag mal beim Mieterbund nach, aber nicht besonders nett von eurem neuen Vermieter das er nicht tätig wird, ist eigentlich seine Pflicht was zu unternehmen.
Habt ihr schon mit eurem jetzigen Vermieter gesprochen noch 2 Monate zu verlängern? Hat er überhaupt schon jemanden ? Habt ihr einen Mietvertrag ab 1.6? Dann ist doch eigentlich alles klar... eure "Freunde" können nicht ihre Verzögerung auf euch abwälzen

Tolle Sache, viel kannst du in dem Fall ja nicht machen ohne etwas aufs Spiel zu setzen und sei es die Freundschaft.Sprecht mal mit eurem aktuellen Vermieter ob ihr noch bis August in der Wohnung verbleiben könnt...
gibt es denn keinen Mietvertrag? Ich würde mir Rat beim MIeterschutzbund holen...
Räumungsklage ist ja schön und gut, aber die hilft mir ja nicht viel. 1. bin ich nicht der Vermieter und 2. dauert das doch bis zu einem Jahr bis die durch ist oder nicht?
Freundschaft hin oder her auch wenn es schwer ist euer Vertrag beginnt am 1.6 und da würde ich auch drauf pochen oder wollt ihr auf der Strasse sitzen.wenn der vermieter nichts tut wendet euch an einen Anwalt das ist euer recht.

räumungsklage
ErsterSchnee am 15. Mai 2009 09:16 So ein Quatsch - auf welcher Grundlage denn?
firstguardian am 15. Mai 2009 09:32 Die Räumungsklage ist Sache des Vermieters!
Lena101 am 15. Mai 2009 09:32 Wenn eine Räumungsklage notwendig sein sollte, dann ist das Sache des Vermieters.