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Vorladung wegen Wilderei?

gefragt von IoiI44 am 25.03.2009 um 15:02 Uhr

Mein Nachbar hat vor 2 Wochen beim Joggen im Wald ein Hirschgeweih gefunden und es mit nach Hause genommen. das haben wohl Spaziergänger gesehen. Jetzt hat er eine Vorladung von der Polizei bekommen und es wird ihm Wilderei vorgeworfen.


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attaatta
beantwortet von attaatta am 25. März 2009 15:02
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Nach Deutschem Jagdrecht gehört das Geweih dem Jäger bzw. Jagdverein , der in dem Revier wo es gefunden wurde das Jagdrecht hat. Wenn es jemand anders mitnimmt ist es Wilderei und wird strafrechtlich verfolgt. Das kann ein teurer Spaß werden. wenn mir jemand z.B.einen 14 Ender mit nach Hause nimmt,würde ich ihn auch anzeigen.


Teify
beantwortet von Teify am 25. März 2009 15:03
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Und was willst du jetzt wissen ? Ja , das ist Wilddieberei.Auch wenn du ein Tier tot fährst und es mitnimmst ist das Wilddieberei.

Kommentar von IoiI44 am 25. März 2009 15:05

aber das ist doch ein freies Tier ,das sich auch nicht an Reviergrenzen hält

Kommentar von 738493516927d55d8c85384c573b6549smallTeify am 25. März 2009 16:38

Das Tier nicht, aber der Mensch muß sich an Reviergrenzen orientieren.


anonym
beantwortet von user45 am 25. März 2009 15:07
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siehe Wikipedia

punkt 2 ist genau dein beschriebener Fall. tja..das is leider so.

Strafgesetzbuch § 292 StGB Jagdwilderei (1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

  1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
  2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. März 2009 15:25
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Wild, Abwurfstangen und auch Federn sind Eigentum des Jagdpächters. Die Aneignung durch unbefugte Dritte erfüllt den Straftatbestand der Wilderei. Hätte der Jäger es sich bereits angeeignet und nur zur Seite gelegt und man nimmt es mit, dann ist es nur einfacher Diebstahl. Das könnte für ein Verfahren hilfreich sein.


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