Mein Nachbar hat vor 2 Wochen beim Joggen im Wald ein Hirschgeweih gefunden und es mit nach Hause genommen. das haben wohl Spaziergänger gesehen. Jetzt hat er eine Vorladung von der Polizei bekommen und es wird ihm Wilderei vorgeworfen.

Nach Deutschem Jagdrecht gehört das Geweih dem Jäger bzw. Jagdverein , der in dem Revier wo es gefunden wurde das Jagdrecht hat. Wenn es jemand anders mitnimmt ist es Wilderei und wird strafrechtlich verfolgt. Das kann ein teurer Spaß werden. wenn mir jemand z.B.einen 14 Ender mit nach Hause nimmt,würde ich ihn auch anzeigen.

Und was willst du jetzt wissen ? Ja , das ist Wilddieberei.Auch wenn du ein Tier tot fährst und es mitnimmst ist das Wilddieberei.
siehe Wikipedia
punkt 2 ist genau dein beschriebener Fall. tja..das is leider so.
Strafgesetzbuch § 292 StGB Jagdwilderei (1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wild, Abwurfstangen und auch Federn sind Eigentum des Jagdpächters. Die Aneignung durch unbefugte Dritte erfüllt den Straftatbestand der Wilderei. Hätte der Jäger es sich bereits angeeignet und nur zur Seite gelegt und man nimmt es mit, dann ist es nur einfacher Diebstahl. Das könnte für ein Verfahren hilfreich sein.