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Vorladung wegen Körperverletzung

gefragt von Phantom90 am 09.07.2009 um 12:59 Uhr

Hallo,

Ich bin volljährig und erhielt heute mit der Post eine Vorladung, in welcher mir Körperverletzung als Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Nun soll ich zum Tatvorwurf vernohmen bzw.angehört werden. Wenn ich zu diesem Termin nicht erscheine, dann wird davon ausgegangen, dass ich bei der Polizei keine Angabe machen will und der Vorgang wird vorerst ohne meine Aussage bearbeitet.

Und so war es:

Ich war bei meiner Exfreundin zu Hause und wir haben eine kleine Party gefeiert.Dementsprechend war ich angetrunken.Am späterem Abend kam es zum Streit zwischen mir und meiner Exfreundin.Weil ich diesen Streit vermeiden wollte, ging ich schlafen.Das provozierte sie jedoch und der Streit wurde immer schlimmer.Dummerweise habe ich dann die Beherschung verloren und habe sie auf den Oberarm geschlagen, dieser wurde an dem nachfolgendem Tag etwas blau...Mir tut dies auch unendlich Leid und ich habe mich bei meiner Exfreundin auch schon entschuldigt.Wir haben uns ausgesprochen und gemeinsam überlegt, ob es nicht besser wäre, wenn ich zu einer Aggressionstherapie gehe.Für meine Exfreundin und mich war damit der Vorfall erledigt. Nun hat mich ihre Mutter jedoch angezeigt.

Was ist nun an meiner Stelle zu tun?Und mit was muss ich rechnen? Es ist für mich der erste Kontakt mit der Polizei und dementsprechend nervös und unwissend bin ich.

Ich hoffe auf euren Rat....

Mf

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Strafe x 566 Gewalt x 486 Körperverletzung x 123

anonym
beantwortet von Willy123 am 10. Juli 2009 17:48
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In dem Fall ist die Mutter antragsberechtigt. Wäre die Ex volljährig gewesen, dann wäre die Tat nur bei öffentlichem Interesse verfolgt worden. Und das ist bei einer privaten Feier wohl eher nicht zu sehen. Aber jetzt ist halt Strafantrag gestellt worden.

Wenn du die Möglichkeit hast eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, dann mache das! Wenigstens ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt solltest du in Anspruch nehmen.

Wir sprechen hier ja im Grunde genommen von einer Strafrechtlichen Kleinigkeit. Das war natürlich nicht in Ordnung und ich möchte die Sache an sich nicht herunter spielen, aber wie gesagt...Strafrechtlich ein sehr geringes Delikt.

Da wird im Normalfall auch niemand von 2 Beamten vernommen. Und da kommen i.d.R. auch keine "Verhörtaktiken" zum Einsatz.

Ich empfehle hinzugehen und den Sachverhalt wahrheitsgemäß zu schildern. Du kannst in jedem Fall auch angeben, dass du sehr betrunken warst. Deine Ex wird wohl auch noch zu dem Vorfall vernommen. Und wenn sie sich auch nicht mehr sicher ist, ob der Blaue Fleck von dem Schlag oder von etwas anderem gekommen sein könnte...dann sieht die Sache auch wieder anders aus.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage befürwortet, geschweige denn einen Strafbefehl rausschickt.

Ich würde mir da nicht allzu viele Sorgen machen.


anonym
beantwortet von Rolfe am 9. Juli 2009 14:19
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Ich würde nicht zur Vernehmung gehen, sondern den Vorfall gegenüber der Polizei schriftlich schildern. Das kann dir keiner verbieten und beugt Mißverständnissen vor. Schildere unbedingt auch die Aussprache mit deiner Freundin - damit wird deutlich, dass sie dir wohl verziehen und kein eigenes Interesse mehr an der Strafverfolgung hat. Wenn die Ex volljährig ist, kann sie den Strafantrag auch zurückziehen - egal, ob die Mutter Anzeige erstattet hat oder nicht. Bei Ersttätern wird die Sache dann meist eingestellt.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 9. Juli 2009 13:11
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Gehe hin und schildere den Vorgang wie er war.


anonym
beantwortet von Phantom90 am 14. Juli 2009 17:08
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Ich danke euch vielmals für eure Antworten! Habt ihr sonst noch ein paar Tipos, den morgen muss ich zur Polizei....


anonym
beantwortet von Phantom90 am 12. Juli 2009 17:19
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Okay...danke schön, für deine Ausführungen! Und was wäre meine Strafe, mit der ich zu rechnen habe?

Kommentar von Willy123 am 13. Juli 2009 17:23

Wenn du ein "Ersttäter" bist und Reue zeigst, dann könnte es sogar sein, dass das Verfahren ohne Strafe eingestellt wird. Wenn nicht gehe ich mal von einem Strafbefehl ohne Gerichtsverfahren aus. Da würde ggf. eine kleine Geldstrafe auf dich zukommen und evtl. die Zahlung von Schmerzensgeld. Das ist eigentlich eine zivilrechtliche Angelegenheit, kann aber auch im Strafverfahren geltend gemacht werden. Achtung: Das sind Einschätzungen aus meiner Erfahrung und keine Garantie.


anonym
beantwortet von Phantom90 am 11. Juli 2009 12:31
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Also denkst du das aufgrund des öffentlichen Intresses nix weiter passiert ausser klärung des sachverhaltes?

Denkt ihr, dass es hilfreich ist auszusagen, dass meine ehemalige "Schwiegermutter" mir nur eins auswischen will....was ja stimmt, aufgrund der wenig vorhandenen Sympathie....

Kommentar von Willy123 am 11. Juli 2009 16:30

In der Regel ist das dann so. Die Polizei hat nach wie vor die Pflicht den Sachverhalt zu erforschen. Wenn die Ermittlungsarbeiten abgeschlossen sind, wird der Vorgang zur Staatsanwaltschaft abverfügt (zur Entscheidung). Körperverletzung ist ein Antragsdelikt (jedenfalls die einfache, leichte). Dies wird nur auf Antrag ODER bei öffentlichem Interesse verfolgt. Das öfftl. Interesse ist in deinem Fall nur sehr schwer zu begründen, wenn überhaupt. Aber das zu beurteilen obliegt dem Staatsanwalt.

Mhm.. natürlich solltest du die gesamte Wahrheit sagen. Nur spielt die mögliche Tatsache, dass dir die Frau ggf. eins Auswischen will keine Rolle bei der Erfüllung des Tatbestandes. Es tut somit nichts zur Sache, ob ihr euch mögt, liebt hasst oder was auch immer.

Ich denke nicht, dass es die Entscheidung eines Staatsanwaltes Beeinflussen wird.


anonym
beantwortet von Phantom90 am 10. Juli 2009 09:04
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Also volljährig ist sie nicht, sie ist 17 Jahre. Was ich vergessen habe mit zu schildern, dass ich in der nacht auch noch gekotzt hab vom vielem alkohol und naja...dass das Verhältnis von mir und meiner "Schwiegermutter" schon immer angespannt war... Hingehen werd ich wohl, oder zumindest antworten.Soll ich aber die Tat auf den Alkohol schieben oder soll ich alles abstreiten?Den blauen Fleck kann sie auch von was andrem haben, schließlich gab es keine Zeugen...

Danke trotzdem schon mal für eure Antworten!!!


anonym
beantwortet von Phantom90 am 9. Juli 2009 13:33
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Ja, die Therapie mach ich auf jeden Fall!

Naja, aber was wäre die folge wenn ich hingehe und das so erzähle wie ich es hier geschrieben habe...mehr ni...


anonym
beantwortet von heffenberg am 9. Juli 2009 13:14
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Ich war einmal bei einer solchen Vernehmung und würde nie wieder hingehen. Die sind zu zweit und ziehen ihre Verhörtechniknummer ab wie sie es gelernt haben und seit Jahren jeden Tag machen, Du bist Laie und machst das zum ersten Mal. Die können Dich dazu kriegen, daß Du alles gestehst. Hätte ich nicht ein absolut unerschütterliches Alibi gehabt, wäre ich am Ende selbst unsicher gewesen, ob ich's nicht vielleicht doch war...
Aber mach das mit der Therapie.


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