Vorladung wegen Cannabiskonsum!

5 Antworten

Oder kann ich es auch bleiben lassen und der Fall wird fallen gelassen ?

Das kommt auf den Tatvorwurf an. Wenn es eine "geringe Menge zum Eigenbedarf" gewesen ist, kann die Sache vom Staatsanwalt eingestellt werden. Darüber entscheidet aber nicht die Polizei. Die Polizei ermittelt lediglich die Tat-Hintergründe. Falls die gekauften Mengen jeweils größer waren oder Du davon sogar etwas verkauft hast, kann es ein Gerichtsverfahren geben. In der Regel ist die "Strafe" bei 15jährigen relativ milde, aber aus "erzieherischen Gründen" unverzichtbar: Ableisten von Sozialstunden; Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen oder Verpflichtung zu mehreren Urin-Tests.

Bitte gut durchlesen: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Du hasst eine anzeige bekommen die aber fallen gelassen wird weill die nur von einem verdacht auf besitz der droge ausgehen der konsum ist ja nicht strafbar aber ohne drogen kein konsum also der verdacht auf besitz ist voll schwachsinig aber ist wahr geh hin sag ich sag dazu nichts hasst ja verweigerungs recht! Und wenn das dann was nicht passiert zur richterlichen anhörung kommt mach es publik und melde das der presse :) mit überschrifft so schlagen sich richter und co die zeit tod dann dein fall ;)

Ganz ruhig bleiben, wenn du in den letzten Wochen nichts zu dir genommen hast, kannst du den Tatvorwurf abstreiten. Dann werden die von dir einen Drogentest verlangen, also deine Einwilligung dazu. Und wenn du nichts zu verbergen hast, machst du den, denn dieser Drogentest kann dann deine Aussage untermauern. Solltest du allerdings auch noch in frühester Vergangenheit Drogen konsumiert haben, ist es ratsam einen Anwalt zu konsulitieren und ihn mit zu dieser Beschuldigtenvernehmung zu nehmen. Ist grundsätzlich immer ratsam einen dabei zu haben.

Als Beschuldigte / Beschuldigter hast du auch ein Aussageverweigerungsrecht. Musst also gar keine Angaben zur Sache machen. Ob das dir dienlich ist oder ehr nicht, kommt auf die Interpretation der Polizei an.

Solange die dir allerdings nichts nachweisen können, also auch keine handfesten Beweise gegen dich in der Handhaben, können sie dir nichts.

Nichts wenn es dein erstes Mal ist. Ansonsten eine Anzeige was auch nich schlimm ist.

rapeme23 
Fragesteller
 03.06.2013, 23:02

Ich hatte nochnie mit der Polizei zutun und ich bin 15 Jahre alt .. Hab keine Anzeigen etc ..

Baltarsar  03.06.2013, 23:04
@rapeme23

Wenn du erst 15 bist, musst du sowieso eine erziehungsberechtigte Person zu dem Termin mitnehmen.

rapeme23 
Fragesteller
 03.06.2013, 23:06
@Baltarsar

Meine Mutter kommt mit.

MUSS ich hingehen? Oder kann ich es auch bleiben lassen und der Fall wird fallen gelassen ?

user2492  04.06.2013, 12:13
@rapeme23

Da wird nichts fallengelassen. Du mußt da gar nicht hin. Sag Deine Mutter sie soll alleine gehen, oder gar nicht.

Du bist nicht verpflichtet eine Aussage zu machen, die Dich selbst belastet.

Meistens wertet die Polizei Handydaten aus.

Gib auf keinen Fall Dein Handy ab, die Polizei hat keine Berechtigung Dein Handy wegzunehmen.

Du weist genau mit, wem Du telefoniert hast, die Polizei will es auch wissen.

ugur1907  13.06.2013, 10:08
@user2492

Oh oh mein freund bist du dir sicher mit deinen äusserungen ? Der junge wurde vorgeladen es heisst er muss hin gehen und dort sagen das er nichts zu dem vorfall sagen will und fertig nichts da mit nicht hingehen er ist nicht als zeuge geladen sondern als angeschuldigter bitte nicht verwechseln und was das handy angeht meinsr du die cops machen denn aufwand um zu schauen mit wemm er telefoniert hat dafür bräuchten sie eine richterliche an ordnung und den gibt kein richter für so ein mist !! Schon.mal was von obsarvieren gehört ;) weill wenn das geschehen ist kannst dein handy in die wüste schicken trotzdem wissen die dann mit wemm du wann kontakt hattest und wegen was !! Jeder denkt das er der schlauste ist und die cops doch kein plan haben und ihn nie dran bekommen würden aber merkt euch eins wenn die cops dürften würden sie jeden kriegen.
Bitte erkundige dich über deine rechte besser bevor du falschr tips gibst.weill mit der aussage das er nicht hin muss könntest du dich schon strafbar machen!!!

Der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar wenn du ü18 bist ... Allerdings könntest du wegen besitz von Cannabis eine Anzeige bekommen , je nach dem wie viel ..