Vorladung Polizei wegen Beleidigung?

4 Antworten

Du hast das Recht die Aussage zu verweigern und solltest das auch tun. Zu der polizeilichen Vernehmung mußt Du nicht erscheinen und solltest auch dies nicht tun.

Sollte ein Gerichtstermin angesetzt werden, so mußt Du dort erscheinen, hast aber immer noch das Recht die Aussage zu verweigern.

Du kannst jederzeit vom Aussageverweigerungsrecht gebraucht nehmen, musst nichtmal dort erscheinen. Absagen würde ich trotzdem vorher.

Kannst trotzdem hin und Dir die Aussage anhören die wegen Dir gemacht wurde. Dann kannst immer noch entscheiden Dich zu äußern oder nicht.

Wenn die Beweispflicht zu hoch ist und Du da eh nicht rauskommst, zeug Reue. Die Polizei leitet ja alles weiter an Staatsanwaltschaft. Entschuldige Dich für Dein Verhalten. Auf Alkohol schieben wird schwierig ausser Du bist Alkoholiker und Dein Arzt bestätigt Dir das.

meinte Beweislast nicht Beweispflicht

Was passiert denn wenn ich sage , dass ich das auf der Sprachnotiz nicht bin der redet und mein Freund nicht weiss von wem die Sprachnotiz stammt. Denkst du dass die meine Stimme analysieren lassen oder sowas?

@Najlich

dass ich das auf der Sprachnotiz nicht bin der redet

Nichts passiert dann, als Beschuldigter kannst und darfst Du lügen das sich die Balken biegen. Du darfst nur niemand anderen direkt beschuldigen.

Ob man Dir das abnimmt steht auf einem anderen Blatt.

die Sprachnotiz kommt von einer Handynummer diese kann man zuordnen. Dann muss geklärt werden wem das Handy gehört usw. etwas analysieren mit Stimmeingabe sind Kosten die der Staat nicht auf sich nehmen wird, bist nichtmal vorbestraft

Natürlich kannst du deine Aussage verweigern, du musst nicht mal zur Vorladung gehen das ist nicht Pflicht, nur halt wenn es zu Gericht kommt musst du hingehen.

Denkst du denn das wird so weit kommen das ich ins Gericht muss?

@Najlich

Wahrscheinlich nicht, ist ja kein großer Delikt, geh einfach zur Vorladung hin und erklär ihnen das alles.

Und das steht im Brief das meine Vernehmung als Beschuldigter erforderlich ist

@Najlich

Ja das steht bei jeder Vorladung, die Vorladung dient nur dazu halt das die Polizei genau wissen will was vorgefallen ist, aber wie gesagt du musst nicht dahin und die Sache wird wahrscheinlich auch fallen gelassen.

Gibt es zeugen? Eine Sprachnotiz an sich kann vor dem gericht soweit ich weiß sowieso nicht für zulässig erklärt werden.

Es gibt keine Zeugen ausser mein Freund der dabei war aber der weiss von nichts wenn du verstehst ;)

@Najlich

Dann dürftest du dir keine Gedanken machen müssen.