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Vorladung bei der Polizei wgen Urkundenfälschung sonnstige

gefragt von moonrise1975 am 17.03.2009 um 21:11 Uhr

Hallo,

ich habe brauche eurer Hilfe, ich habe heute den 17.03.2009 eine Vorladung bekommen und verstehe sie nicht so ganz vileich tkönnt ihr mir Helfen.

Zitat:

Vorladung

Sehr geehrter Herr xxxxx,

In der Ermittlungssache wegen Urkundenfälschung sonnstige Urkunde am 11.03.2009 in xxxxxxxxx

ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.

Sie werden daher gebeten, am Donnerstag, 19.03.2009, um 15:00 Uhr

bei der oben genannten Dienstelle vorzusprechen.

Zitat Ende.

Meine Frage an euch:

  1. Was hat das mit den Datum 11.03.2009 an sich soll ich an diesen Datum die Straftat gemacht haben ?
  2. was würde mich für eine Strafe erwarten, ich bin Arbeitslos und bekommen grad mal 613,50.-€ Arbeitlosengeld ?
  3. Soll ich bei der Polizei eine Aussage machen, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten ?

Vielen Dank im Voraus für eure hilfe.......

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recht x 35.145 gericht x 881 vorladung x 42 urkundenfaelschung x 35 urkundenfaelschung-sonnstige x 2

kiramarie
beantwortet von kiramarie am 17. März 2009 21:15
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Ja, richtig. Das ist das Datum, an dem die Tat begangen wurde. Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen, dafrü mußt du glaube ich zum Amtsgericht. Die Geldstrafe richtet sich meines Wissens nach dem, was du verdienst.


anonym
beantwortet von newcomer am 17. März 2009 21:13
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Prozesskostenbeihilfe beantragen und Anwalt aufsuchen, falls erforderlich


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 17. März 2009 21:13
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Ja, das Datum betrifft die Straftat, nein, Du musst bei der Polizei keine Aussage machen, geh aber auf jeden Fall hin, dann kannst Du Dir anhören, was sie Dir sagen, was Du gemacht haben sollst, aber selbst das musst Du nicht, macht aber einen besseren Eindruck.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. März 2009 21:16
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erst mal hingehen und anhören, was man dir vorwirft - also was du am 11.3.09 getan haben sollst - ist eigentlich ungewöhnlich schnelle Vorladung, du solltest dich gut daran erinnern können.

Du brauchst nichts zu sagen, was gegen dich verwendet werden kann und kannst die Aussage verweigern.

Sollte es zu einer Anklage kommen - und demzufolge zu einem Prozess - hat newcomer schon geschrieben, dass du dann PKH beantragen kannst.


anonym
beantwortet von yildiz1 am 17. März 2009 21:15
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anwalt steht dir zu (armenrecht) du bekommst prozesskostenhilfe und je nachdem wird es evtl. erlassen, geh gleich aufs amtsgericht und sag das du einen pflichtverteidiger benötigst in diesem fall brauchst du dir keine sorgen machen. je nachdem um was für eine urkunde es sich handelt richtet sich auch die strafe und wer oder was dadurch zu schaden gekommen ist. das sind wichtige punkte die bei gericht berücksichtigt werden, um die höhe der strafe zu bemessen


anonym
beantwortet von moonrise1975 am 17. März 2009 21:28
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Also am 11.03.2009 soll ich die Strafttat begangen haben oder wurde da das verfahrern eingeleitet ?

Ich habe mir wirklich nichts vorzuwerfen und ich habe schon viel mist gemacht in meiner jeugend aber seit ca. 1,5 Jahreb habe ich nichts mehr mit der Polizei zu tun, ich kann mir nicht vorstellen was ich gefälscht haben soll !!!


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