Hallo,
ich habe brauche eurer Hilfe, ich habe heute den 17.03.2009 eine Vorladung bekommen und verstehe sie nicht so ganz vileich tkönnt ihr mir Helfen.
Zitat:
Vorladung
Sehr geehrter Herr xxxxx,
In der Ermittlungssache wegen Urkundenfälschung sonnstige Urkunde am 11.03.2009 in xxxxxxxxx
ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
Sie werden daher gebeten, am Donnerstag, 19.03.2009, um 15:00 Uhr
bei der oben genannten Dienstelle vorzusprechen.
Zitat Ende.
Meine Frage an euch:
Vielen Dank im Voraus für eure hilfe.......

Ja, richtig. Das ist das Datum, an dem die Tat begangen wurde. Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen, dafrü mußt du glaube ich zum Amtsgericht. Die Geldstrafe richtet sich meines Wissens nach dem, was du verdienst.
Prozesskostenbeihilfe beantragen und Anwalt aufsuchen, falls erforderlich

Ja, das Datum betrifft die Straftat, nein, Du musst bei der Polizei keine Aussage machen, geh aber auf jeden Fall hin, dann kannst Du Dir anhören, was sie Dir sagen, was Du gemacht haben sollst, aber selbst das musst Du nicht, macht aber einen besseren Eindruck.

erst mal hingehen und anhören, was man dir vorwirft - also was du am 11.3.09 getan haben sollst - ist eigentlich ungewöhnlich schnelle Vorladung, du solltest dich gut daran erinnern können.
Du brauchst nichts zu sagen, was gegen dich verwendet werden kann und kannst die Aussage verweigern.
Sollte es zu einer Anklage kommen - und demzufolge zu einem Prozess - hat newcomer schon geschrieben, dass du dann PKH beantragen kannst.
anwalt steht dir zu (armenrecht) du bekommst prozesskostenhilfe und je nachdem wird es evtl. erlassen, geh gleich aufs amtsgericht und sag das du einen pflichtverteidiger benötigst in diesem fall brauchst du dir keine sorgen machen. je nachdem um was für eine urkunde es sich handelt richtet sich auch die strafe und wer oder was dadurch zu schaden gekommen ist. das sind wichtige punkte die bei gericht berücksichtigt werden, um die höhe der strafe zu bemessen
Also am 11.03.2009 soll ich die Strafttat begangen haben oder wurde da das verfahrern eingeleitet ?
Ich habe mir wirklich nichts vorzuwerfen und ich habe schon viel mist gemacht in meiner jeugend aber seit ca. 1,5 Jahreb habe ich nichts mehr mit der Polizei zu tun, ich kann mir nicht vorstellen was ich gefälscht haben soll !!!