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vorladung bei der polizei

gefragt von mallimalli am 27.11.2008 um 12:34 Uhr

ich soll mich am 22.08.08 unerlaubt vom unfallort entfernt haben. wist ihr was mich da erwarten kann! ich muss ehrlich sagen ich bin mir keiner schuld bewust. was passiert wenn der vorwurf rechtens ist! hab ich dann fahrerpflucht begangen?


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anonym
beantwortet von ravenmuc am 27. November 2008 12:35
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jep genau das heißt es nur in beamtendeutsch


badewasser
beantwortet von badewasser am 27. November 2008 12:35
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wenn du es getan hast....und weggegangen bist hast du fahrerflucht getan


anonym
beantwortet von anjanni am 27. November 2008 12:36
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Na klar - wenn Du einen Unfall verursacht hast und bist einfach weg, dann ist das erst mal Fahrerflucht (ohne p).

Darauf gibt es mindestens Fahrverbot. Je nach Schwere des Unfalls auch Gefängnis.

Wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist, solltest Du mal mit einem Anwalt beraten, wie Du da am besten vorgehst. Das ist nämlich schon durchaus ein ernster Vorwurf!

Kommentar von 3bf2c3d7c7a1277ddc29fe7435f4d926smallahkhh am 27. November 2008 12:44

mal ganz langsam,
wenn man (ungemerkt) ein anderes auto ankarrt und davon fährt, dann ist das auch fahrerflucht. da kommt keiner für ins gefängnis.

Kommentar von anjanni am 27. November 2008 12:45

hab ich ja auch nicht gesagt

und wenn man nachweisen kann, daß man nichts bemerken konnte/nichts bemerkt hat, gibt's nicht mal Führerscheinentzug


mexxima
beantwortet von mexxima am 27. November 2008 12:35
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ja, hast du.


anonym
beantwortet von newcomer am 27. November 2008 12:35
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na klar, darum wirst du gefragt. Gehe zuerst zum Anwalt, was du aussagen sollst


anonym
beantwortet von Mietnormade am 27. November 2008 12:35
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Die werden Dich fragen was Du gemacht hast.


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. November 2008 12:37
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ja, dan hättest du Fahrerflucht begangen und könntest je nach Schwere außer dem Führerscheinverlust und einer hohen Geldstrafe auch ins Gefängnis müssen, wenn jemand verletzt oder getötet wurde


marieclaires
beantwortet von marieclaires am 27. November 2008 12:38
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klar...fahrerflucht...du musst dich fragen wer da mit deinem auto eventuell unterwegs war bzw wo DU zu diesem zeitpunkt mit deinem auto unterwegs warst,damit du beweisen kannst das du es nicht warst...ist doch ganz klar odeR?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 27. November 2008 12:39
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Unfallflucht wird Dir vorgeworfen !


anonym
beantwortet von Plumbum am 27. November 2008 12:41
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Anwalt einschalten. Und nur mit einen Anwalt bei der Polizei erscheinen. Er kann nur Akteneinsicht verlangen. Ich bin einmal böse reingefallen, weil ich nicht über meine Rechte Bescheid wußte. Ich regel so etwas nur noch mit Hilfe eines Anwalts.


ahkhh
beantwortet von ahkhh am 27. November 2008 12:42
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wahr. ein parkendes auto beim ein/aus parken unbemerkt angeditsch und irgendwer hats gesehen.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 27. November 2008 13:25

ich hab gerade die polizei erreicht, ich soll wohl beim einsteigen mit der tür gegen die tür des geschädigten geknallt sein, und erselbst hat mich gesehen und ich hab ihn angemotzt!? und bin los gefahren! vollkommener blödsinn zumal ich an dem tag um 12 uhr garnicht in dem ort war sondern gute 175km entfernt!

Kommentar von 81984045435e7720831e42bc763ccfdfsmallpysty am 28. November 2008 10:57

versuch Beweise für deinen Aufenthalt auswärts zu bekommen: Busfahrkarte, Quittung etc - die dann der Polizei vorlegen.


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