malli am 27.11.2008 um 12:34 Uhr
ich soll mich am 22.08.08 unerlaubt vom unfallort entfernt haben. wist ihr was mich da erwarten kann! ich muss ehrlich sagen ich bin mir keiner schuld bewust. was passiert wenn der vorwurf rechtens ist! hab ich dann fahrerpflucht begangen?

wenn du es getan hast....und weggegangen bist hast du fahrerflucht getan
Na klar - wenn Du einen Unfall verursacht hast und bist einfach weg, dann ist das erst mal Fahrerflucht (ohne p).
Darauf gibt es mindestens Fahrverbot. Je nach Schwere des Unfalls auch Gefängnis.
Wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist, solltest Du mal mit einem Anwalt beraten, wie Du da am besten vorgehst. Das ist nämlich schon durchaus ein ernster Vorwurf!
ahkhh am 27. November 2008 12:44 mal ganz langsam,
wenn man (ungemerkt) ein anderes auto ankarrt und davon fährt, dann ist das auch fahrerflucht. da kommt keiner für ins gefängnis.
hab ich ja auch nicht gesagt
und wenn man nachweisen kann, daß man nichts bemerken konnte/nichts bemerkt hat, gibt's nicht mal Führerscheinentzug
na klar, darum wirst du gefragt. Gehe zuerst zum Anwalt, was du aussagen sollst
ja, dan hättest du Fahrerflucht begangen und könntest je nach Schwere außer dem Führerscheinverlust und einer hohen Geldstrafe auch ins Gefängnis müssen, wenn jemand verletzt oder getötet wurde

klar...fahrerflucht...du musst dich fragen wer da mit deinem auto eventuell unterwegs war bzw wo DU zu diesem zeitpunkt mit deinem auto unterwegs warst,damit du beweisen kannst das du es nicht warst...ist doch ganz klar odeR?
Anwalt einschalten. Und nur mit einen Anwalt bei der Polizei erscheinen. Er kann nur Akteneinsicht verlangen. Ich bin einmal böse reingefallen, weil ich nicht über meine Rechte Bescheid wußte. Ich regel so etwas nur noch mit Hilfe eines Anwalts.

wahr. ein parkendes auto beim ein/aus parken unbemerkt angeditsch und irgendwer hats gesehen.
malli am 27. November 2008 13:25 ich hab gerade die polizei erreicht, ich soll wohl beim einsteigen mit der tür gegen die tür des geschädigten geknallt sein, und erselbst hat mich gesehen und ich hab ihn angemotzt!? und bin los gefahren! vollkommener blödsinn zumal ich an dem tag um 12 uhr garnicht in dem ort war sondern gute 175km entfernt!
pysty am 28. November 2008 10:57 versuch Beweise für deinen Aufenthalt auswärts zu bekommen: Busfahrkarte, Quittung etc - die dann der Polizei vorlegen.