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Vorladung = Anzeige ?!

gefragt von Schlafsofa am 09.04.2008 um 17:01 Uhr

Hallo Leute,

habe heute einen Brief von der Polizei bekommen wo sie um eine Vorladung bitten wegen **********.

Ist eine Vorladung gleich eine Anzeige oder wie läift das ab? Also ist eine Anzeige gegen mich wenn ich eine Vorladung habe?

mfg


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Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 9. April 2008 17:02
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Nein. Du wirst lediglich erst mal zu **********befragt.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 9. April 2008 17:04

genau. Du wirst gehört und nicht beschuldigt


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 9. April 2008 17:05
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Es könnte sein, dass Dich jemand angezeigt hat. Du kannst Dich dazu äußern. Und dann wird entschieden, ob die Anzeige fallen gelassen wird


tradaix
beantwortet von tradaix am 9. April 2008 17:05
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Möglich ist, dass Du nur (als Zeuge) vernommen werden sollst.


vivaldi1969
beantwortet von vivaldi1969 am 9. April 2008 17:03
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Vielleicht wirst du auch nur als Zeuge vorgeladen. Oder hast du dir in der letzten Zeit etwas zu Schulden kommen lassen??


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 9. April 2008 17:03
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Die wollen Dich lediglich befragen!





Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. April 2008 17:03
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Zum Spaß wird man dich nicht vorgeladen haben. Da hat wohl eine Anzeige erstattet und ein Verfahren wurde eingeleitet. Das heißt aber noch lange nicht, dass du verurteilt wirst.


anonym
beantwortet von Schlafsofa am 9. April 2008 17:04
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Wie läuft das ab? Werden Fotos von mir gemacht bzw Fingerabdrücke?

Ich bin so aufgeregt ich weiß nicht mehr wo mir der KOpf steht und um was es sich handeln könnte. Betreff: Fälschung beweißerheblicher Daten

Habe mich informiert aber ihrgendwie trifft nichts auf mich was ich verbrochen haben könnte.

Kommentar von Cc61e10db38ae6dbab0ed55a83163d6esmallvivaldi1969 am 9. April 2008 17:05

Wenn ich Angst habe, würde ich nicht allein dort hingehen. Moralischer Beistand.

Kommentar von 7ab4effd5a162e5c81edb9059edc6fa0smallHansWalter am 9. April 2008 17:06

ruf bei der dienststelle an und erkundige dich

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 9. April 2008 17:06

nein, sowas musst Du nur abgeben, wenn Du was schlimmes angestellt hast...Dann hätten die dich persönlich abgeholt

Kommentar von kirsten am 9. April 2008 17:07

Wenn du nichts verbrochen hast, wird dir auch nichts passieren. Ich vermute mal, du ,usst dahin, um Fragen zu beantworten. Die werden, wenn du nicht verhaftet wirst, keine Fingerabdrücke oder Fotos von dir machen.


pmamg
beantwortet von pmamg am 9. April 2008 17:06
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nur wenn sie dich als beschuldigten befragen möchten.. stand was davon drin? andernfalls bist nur zeuge oder du wirst verdächtigt.. mach dir bloß kein stress. is locker. sobald du denkst, es läuft irgendwas falsch/komisch?! halt am besten den mund! sag nix, im ernst!


anonym
beantwortet von Schlafsofa am 9. April 2008 17:07
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In dem Brief steht das Herr (Ich) beschuldigt werde wegen Fälschung beweißerheblicher Daten. Worum es sich handeln mag hab ich keine Ahnung weil mir nichts im Kopf rumschwirrt was das sein könnte auf Google.de steht so viel aber nichts davon ist vorgefallen.

Also ich werde Beschuldigt werden dem oben genannten Verdacht und sie bitten um eine Vorladung also ist es eine Anzeige ? =(

Kommentar von Cc61e10db38ae6dbab0ed55a83163d6esmallvivaldi1969 am 9. April 2008 17:08

O weh....

Kommentar von lamouroso am 9. April 2008 17:11

vivaldi: also doch kein Lottogewinn....lol

Kommentar von Schlafsofa am 9. April 2008 17:12

Jetzt hör bitte auf mit diesen sinnlosen Kommentarten dieses Thema ist mir ernst !!

Kommentar von 7ab4effd5a162e5c81edb9059edc6fa0smallHansWalter am 9. April 2008 17:19

anrufen schafft sicher immernoch klarheit

Kommentar von Gutefrage.net Support am 9. April 2008 17:25

Hallo schlafsofa, bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


princAss
beantwortet von princAss am 9. April 2008 17:09
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wenn du nix angestellt hast ist es doch o.k.. und wenn es dir den schlaf raubt, ruf an und besteh auf auskunft.

Kommentar von Schlafsofa am 9. April 2008 17:10

Hab ich bereits getan aber die wollen keine AUskunft geben. Ich will nur die gewissheit haben ob eine Einladung wenn ich Beschuldigt bin eine Anzeige ist weil das macht mir im moment große Sorgen und verursacht bei mir große Bauchschmerzen.

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 9. April 2008 18:01

alles total egal, wenn du nichts gemacht hast! (oder zumindest nichts, was dem tatbestand entspricht ;-)) du kannst jeden für was anzeigen, egal ob was dran ist - das hätte also noch längst nix zu sagen. die behandeln dich da für gewöhnlich wie nen menschen und nicht wie nen schwerverbrecher und haste nix gemacht - haste nix zu befürchten. lästig, aber nicht schlimm. keine panik.


anonym
beantwortet von IWoasAlles am 9. April 2008 17:12
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Dich hat jemand angzeigt, die StA prüft nun, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht.

Die Polizei nimmt sowieso nur Deine Aussage auf, alles weitere macht der StA.

Als Beschuldigter muss Du auch nichts sagen.

Wenn Du Zeuge bist, mußt Du auch nichts sagen, wenn Du Dich selbst belastest.

Seih immer schön brav zu den Polizisten, nicht arrogant, zieh auch was schickes an. Die Beamten arbeiten mit dem StA zusammen und da zählt auch bisschen der Eindruck, den ein Beschuldigter hinterläßt.

Kommentar von Schlafsofa am 9. April 2008 17:14

Hi Danke für deine Antwort. Also ist diese Einladung auch so gesehn eine Anzeige gegen mich ? =((

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 9. April 2008 17:22

Nicht unbeding. Du kannst auch ene Vorladung als Zeuge bekommen. Das müßte aber in dem Schriebs auch so drin stehen.


40540
beantwortet von 040540 am 9. April 2008 17:24
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Hallo!

Keine Angst!!

Es muss dir Auskunft darüber gegeben werden, wegen was du befragt werden sollst.

Schiesslich musst du ja auch von deiner Arbeit weg und wer bezahlt das?

Am besten ruf einen Anwalt an, der kann sofortige Akteneinsicht beantragen, dann weisst du über alles Bescheid, was die von dir wollen.

Am allerbesten du sagst überhaupt nichts, denn alles kann im Notfall gegen dich verwendet werden!

Viel Glück !!


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 9. April 2008 17:24
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Wenn das mit Deiner schweizer Geschichte zu tun hat (Deine Frage vom 23.03.08), warum hast Du dann nicht längst Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen, wie Dir empfohlen wurde! Dann wärst Du jetzt um einiges klüger, und wir hier müssten nicht Mutmaßungen äußern.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 9. April 2008 17:24
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Eine Vorladung bekommst du offensichtlich, weil du (von wem auch immer) irgendeiner Tat beschuldigt wirst.

Da man in einem solchen Fall den/die Beschuldigte nicht sofort verhaften darf (sonst könnte man ja einfach jeden "Feind" anzeigen und schwupps würde dieser verhaftet und abgeführt...), muss man ihn/sie anhören.

Die Anschuldigung könnte genauso gut ja auch eine Verleumdung sein...

Ich würde hingehen, und wenn du dir nichts hast zuschulden kommen lassen, wird sich doch alles aufklären...

Man kann den Anhörungstermin nur mit einem ärztlichen Attest verschieben - aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben...


anonym
beantwortet von blaueLibelle am 9. April 2008 17:38
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Vielleicht hat Dich jemand angezeigt, aber in dem Fall geht es erst einmal darum Deine Aussage zu hören. Das hat noch nichts mit einer Schuldhaftigkeit zu tun. Die Polizei will sicherlich von Dir wissen was vorgefallen ist um sich ein Bild von der Situation zu machen.





Beraterkoeln
beantwortet von Beraterkoeln am 25. September 2008 02:06
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Die Vorladung ist eine Anhörung zu einem bestimmten Sachverhalt. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hat den Unterlagen entnommen, dass Du möglicherweise etwas zu diesem Sachverhalt aussagen könntest. Dann geht die Akte von der StA an die Hilfsbeamten der StA, den Beamten des für Deinen Wohnbezirk zuständigen Reviers. Du wirst mit dem Sachverhalt konfrontiert und kannst - musst aber nicht - eine Aussage machen. Und wenn die Gefahr besteht, dass Du Dich selbst belasten könntest, musst Du nicht nur darauf aufmerksam gemacht werden, Du musst auch ausdrücklich auf Dein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen werden. Ganz allgemein gilt: Bei der Polizei bist Du sowieso nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen. Die StA delegiert das in diesem Stadium des Verfahrens. Wie gesagt - Hilfsbeamte! Ich weiß, die Polizeibeamten stellen das meistens (Regelfall?) anders dar und versuchen, mit oder ohne Uniform (Ein)druck zu machen. Nichts gefallen lassen!




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