Hallo Leute,
habe heute einen Brief von der Polizei bekommen wo sie um eine Vorladung bitten wegen **********.
Ist eine Vorladung gleich eine Anzeige oder wie läift das ab? Also ist eine Anzeige gegen mich wenn ich eine Vorladung habe?
mfg
Nein. Du wirst lediglich erst mal zu **********befragt.
Es könnte sein, dass Dich jemand angezeigt hat. Du kannst Dich dazu äußern. Und dann wird entschieden, ob die Anzeige fallen gelassen wird

Möglich ist, dass Du nur (als Zeuge) vernommen werden sollst.

Vielleicht wirst du auch nur als Zeuge vorgeladen. Oder hast du dir in der letzten Zeit etwas zu Schulden kommen lassen??

Zum Spaß wird man dich nicht vorgeladen haben. Da hat wohl eine Anzeige erstattet und ein Verfahren wurde eingeleitet. Das heißt aber noch lange nicht, dass du verurteilt wirst.
Wie läuft das ab? Werden Fotos von mir gemacht bzw Fingerabdrücke?
Ich bin so aufgeregt ich weiß nicht mehr wo mir der KOpf steht und um was es sich handeln könnte. Betreff: Fälschung beweißerheblicher Daten
Habe mich informiert aber ihrgendwie trifft nichts auf mich was ich verbrochen haben könnte.
vivaldi1969 am 9. April 2008 17:05 Wenn ich Angst habe, würde ich nicht allein dort hingehen. Moralischer Beistand.
HansWalter am 9. April 2008 17:06 ruf bei der dienststelle an und erkundige dich
nein, sowas musst Du nur abgeben, wenn Du was schlimmes angestellt hast...Dann hätten die dich persönlich abgeholt
Wenn du nichts verbrochen hast, wird dir auch nichts passieren. Ich vermute mal, du ,usst dahin, um Fragen zu beantworten. Die werden, wenn du nicht verhaftet wirst, keine Fingerabdrücke oder Fotos von dir machen.

nur wenn sie dich als beschuldigten befragen möchten.. stand was davon drin? andernfalls bist nur zeuge oder du wirst verdächtigt.. mach dir bloß kein stress. is locker. sobald du denkst, es läuft irgendwas falsch/komisch?! halt am besten den mund! sag nix, im ernst!
In dem Brief steht das Herr (Ich) beschuldigt werde wegen Fälschung beweißerheblicher Daten. Worum es sich handeln mag hab ich keine Ahnung weil mir nichts im Kopf rumschwirrt was das sein könnte auf Google.de steht so viel aber nichts davon ist vorgefallen.
Also ich werde Beschuldigt werden dem oben genannten Verdacht und sie bitten um eine Vorladung also ist es eine Anzeige ? =(
vivaldi1969 am 9. April 2008 17:08 O weh....
vivaldi: also doch kein Lottogewinn....lol
Jetzt hör bitte auf mit diesen sinnlosen Kommentarten dieses Thema ist mir ernst !!
HansWalter am 9. April 2008 17:19 anrufen schafft sicher immernoch klarheit
Hallo schlafsofa, bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

wenn du nix angestellt hast ist es doch o.k.. und wenn es dir den schlaf raubt, ruf an und besteh auf auskunft.
Hab ich bereits getan aber die wollen keine AUskunft geben. Ich will nur die gewissheit haben ob eine Einladung wenn ich Beschuldigt bin eine Anzeige ist weil das macht mir im moment große Sorgen und verursacht bei mir große Bauchschmerzen.
princAss am 9. April 2008 18:01 alles total egal, wenn du nichts gemacht hast! (oder zumindest nichts, was dem tatbestand entspricht ;-)) du kannst jeden für was anzeigen, egal ob was dran ist - das hätte also noch längst nix zu sagen. die behandeln dich da für gewöhnlich wie nen menschen und nicht wie nen schwerverbrecher und haste nix gemacht - haste nix zu befürchten. lästig, aber nicht schlimm. keine panik.
Dich hat jemand angzeigt, die StA prüft nun, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht.
Die Polizei nimmt sowieso nur Deine Aussage auf, alles weitere macht der StA.
Als Beschuldigter muss Du auch nichts sagen.
Wenn Du Zeuge bist, mußt Du auch nichts sagen, wenn Du Dich selbst belastest.
Seih immer schön brav zu den Polizisten, nicht arrogant, zieh auch was schickes an. Die Beamten arbeiten mit dem StA zusammen und da zählt auch bisschen der Eindruck, den ein Beschuldigter hinterläßt.
Hi Danke für deine Antwort. Also ist diese Einladung auch so gesehn eine Anzeige gegen mich ? =((
Indy72 am 9. April 2008 17:22 Nicht unbeding. Du kannst auch ene Vorladung als Zeuge bekommen. Das müßte aber in dem Schriebs auch so drin stehen.
Hallo!
Keine Angst!!
Es muss dir Auskunft darüber gegeben werden, wegen was du befragt werden sollst.
Schiesslich musst du ja auch von deiner Arbeit weg und wer bezahlt das?
Am besten ruf einen Anwalt an, der kann sofortige Akteneinsicht beantragen, dann weisst du über alles Bescheid, was die von dir wollen.
Am allerbesten du sagst überhaupt nichts, denn alles kann im Notfall gegen dich verwendet werden!
Viel Glück !!

Wenn das mit Deiner schweizer Geschichte zu tun hat (Deine Frage vom 23.03.08), warum hast Du dann nicht längst Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen, wie Dir empfohlen wurde! Dann wärst Du jetzt um einiges klüger, und wir hier müssten nicht Mutmaßungen äußern.

Eine Vorladung bekommst du offensichtlich, weil du (von wem auch immer) irgendeiner Tat beschuldigt wirst.
Da man in einem solchen Fall den/die Beschuldigte nicht sofort verhaften darf (sonst könnte man ja einfach jeden "Feind" anzeigen und schwupps würde dieser verhaftet und abgeführt...), muss man ihn/sie anhören.
Die Anschuldigung könnte genauso gut ja auch eine Verleumdung sein...
Ich würde hingehen, und wenn du dir nichts hast zuschulden kommen lassen, wird sich doch alles aufklären...
Man kann den Anhörungstermin nur mit einem ärztlichen Attest verschieben - aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben...
Vielleicht hat Dich jemand angezeigt, aber in dem Fall geht es erst einmal darum Deine Aussage zu hören. Das hat noch nichts mit einer Schuldhaftigkeit zu tun. Die Polizei will sicherlich von Dir wissen was vorgefallen ist um sich ein Bild von der Situation zu machen.
Die Vorladung ist eine Anhörung zu einem bestimmten Sachverhalt. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hat den Unterlagen entnommen, dass Du möglicherweise etwas zu diesem Sachverhalt aussagen könntest. Dann geht die Akte von der StA an die Hilfsbeamten der StA, den Beamten des für Deinen Wohnbezirk zuständigen Reviers. Du wirst mit dem Sachverhalt konfrontiert und kannst - musst aber nicht - eine Aussage machen. Und wenn die Gefahr besteht, dass Du Dich selbst belasten könntest, musst Du nicht nur darauf aufmerksam gemacht werden, Du musst auch ausdrücklich auf Dein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen werden. Ganz allgemein gilt: Bei der Polizei bist Du sowieso nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen. Die StA delegiert das in diesem Stadium des Verfahrens. Wie gesagt - Hilfsbeamte! Ich weiß, die Polizeibeamten stellen das meistens (Regelfall?) anders dar und versuchen, mit oder ohne Uniform (Ein)druck zu machen. Nichts gefallen lassen!
genau. Du wirst gehört und nicht beschuldigt