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Vorladung

gefragt von kickers87 am 24.05.2009 um 11:38 Uhr

Was bedeutet wenn jemand zur Vorladung geladen wird und da steht "zur Erörterung" wegen Diebstahl ist er der Tatverdächtige oder wie??

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gesetz x 2.103 vorladung x 42

anonym
beantwortet von mig112 am 24. Mai 2009 11:39
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Es steht im Anschreiben, ob es sich um eine Zeugenbefragung handelt oder ob man als Tatverdächtiger erscheinen soll!!


Arotan
beantwortet von Arotan am 24. Mai 2009 11:39
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eine Vorladung ist eine einladung zu einer gewissen zeit sich in einer gewissen "instans" zu befinden..

Und erörterung soviel wie erklären was da abgegangen ist


anonym
beantwortet von Nohman am 24. Mai 2009 11:43
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Wenn die Zielperson als Zeuge eingeladen wird ist das nicht besonders Schlimm. Eine Vorladung ohne nähere Beschreibung ist schon etwas schlimmer.

Kommentar von kickers87 am 24. Mai 2009 11:48

was meinst du mit etwas schlimmer???


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 24. Mai 2009 11:41
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Da sollte in der Vorladung eigentlich drin stehen "als Zeuge" oder als "Tatverdächtiger"


istie
beantwortet von istie am 24. Mai 2009 11:40
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Normalerweise solltest Du selbst wissen, ob Du etwas angestellt hast oder ob Du etwas gesehen hast, um den Sachverhalt aufzuklären.


Pueppilein
beantwortet von Pueppilein am 24. Mai 2009 11:39
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Das heißt nur das du dich Erklären sollste mehr nich :-)


anonym
beantwortet von BennyBohne am 24. Mai 2009 11:39
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Nicht zwingend...auch Zeugen können eine Vorladung erhalten...aber eigentlich weiss der Betreffende schon warum er diese Vorladung erhalten hat :)


marbeja
beantwortet von marbeja am 24. Mai 2009 11:39
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Nein! Das hatte ich auch schon mal- reine Routine.


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