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Vorkaufsrecht, eine Falle?

gefragt von sergiotouchsergiotouch am 19.11.2008 um 18:28 Uhr

Hallo, folgender Sachverhalt: nehmen wir mal an, ich kaufe eine Immobilie mit einer weiteren Person zusammen. Es handelt sich um eine Hausanlage mit 4 Wohnungen und einen Einfamilienhaus, daneben gibt es einen riesigen Vereinssaal der noch keinem Verein zugehört. Die Person ist Insolvent und kann daher nicht als eigentümer in Frage kommen, trotz dessen möchte sie nicht auf Miete leben und bevorzugt lieber eine der Wohnungen in dem Haus zu beziehen. Die Kosten für die Hausanlage werden 50/50 geteilt, Erträge aber auch. Als Eigentümer werde nur ich in das Grundbuch eingetragen, die Person möchte jedoch als Sicherheit ein Vorkaufsrecht mit mir abschließen.

Gibt es irgendwelche Risiken bei so einer Vereinbarung?

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Recht x 35.270 vorkaufsrecht x 27 immobilienrecht x 18

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. November 2008 18:30
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Wie kann man mit einer insolventen Person zusammen ein Haus erwerben? Du solltest Dich von einem Notar beraten lassen.


anonym
beantwortet von anjanni am 19. November 2008 18:31
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Die Person ist insolvent und kauft 50% der Anlage???

Die Person kann sich ein lebenslängliches Wohnrecht für eine Wohnung im Grundbuch eintragen lassen.

Vorkaufsrecht ist auch prima. Nützt aber doch bei Insolvenz gar nichts. Wovon sollte die Person das im Ernstfall bezahlen?

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 19. November 2008 18:41

Nehmen wir an diese Person hat gute beziehungen und kann sich ein lebenslanges Wohnrecht und Vorkaufsrecht verschaffen. Was würde dann passieren?

Kommentar von anjanni am 19. November 2008 19:21

Diese Person kann die Wohnung lebenslänglich bewohnen. Das Wohnrecht wird beim Verkauf mit übertragen. Würde ich daher nur untet Mietzahlungsverpflichtung machen.

Das Vorkaufsrecht greift, wenn die Anlage verkauft werden soll. Für den mit einem Interessenten ausgehandelten Preis muß die Anlage dann erst dem Rechtinhaber angeboten werden. Will oder kann der dafür nicht kaufen, geht die Anlage an den Interessenten.


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 19. November 2008 18:35
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nee, vorkaufsrecht ist keine falle. aber wie will ein insolventer raten bedienen oder modernisierungen oder renovierungen bezahlen. und alles was noch an kosten aufkommt...wirst du da nicht ausgenutzt bald???

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 19. November 2008 18:44

Die Hälfte des Geldes hat diese Person zu Verfügung ich muss nur die andere Hälfte finanzieren. Und sein Geld wird der Bank als Sicherheit zu Verfügung gestellt.

Kommentar von Dfa2ade50a6a61b8868dc0d0c0c7c96fsmallhoppelpoppel am 20. November 2008 09:26

wie kann ein insolventer geld in der größenordnung besitzen^^

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 20. November 2008 18:39

Viele denken Insolvenz ist was schlimmes und das man ganz ohne Geld ist aber man kann auch im Verborgenem über Geld besitzen und nach außen nicht zeigen. Er hat das Geld das weiß ich ganz genau.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 7. Februar 2009 12:57

Die Sache mit dem Geld ist aber illegal. Wenn du dich da mit reinhängst, indem das Geld mit dir zusammen angelegt wird, kannst auch du mit reinrutschen.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 19. November 2008 18:34
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Vorkaufsrecht heißt nur, dass du das Objekt zu GLEICHEN BEDINGUNGEN keinem anderen verkaufen darfst. Wenn ein anderer Käufer mehr bezahlt, darfst du es an ihn verkaufen


anonym09
beantwortet von anonym09 am 19. November 2008 18:34
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Und du nimmst Kredit auf, um das Haus zu kaufen, während der Partner was als Sicherheit bietet?

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 19. November 2008 19:01

Er gibt mir die Hälfte der Summe als Barmittel und ich finanziere die andere Hälfte!

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 19. November 2008 19:25

....und wenn du in der Klemme bist und den Kredit nicht bedienen kannst, kauft er dir für wenig Geld deinen Anteil ab. Das Risiko trägst du, du hättest dann nicht mal die Möglichkeit, es dem Meistbietenden zu verkaufen, weil er dir einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Dein Partner ist ein kleverer Geschäftsmann. Fühlst du dich ihm gewachsen?

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 19. November 2008 19:35

Ich weiß das er ein kleverer Geschäftsmann ist dies habe ich auch befürchtet aber ich habe auch eine Absicherung denn ich habe noch Geld in Ausland und das würde auf jeden Fall meine Schulden begleichen dies jedoch weiß er nicht also wer ist hier clever hehe

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 20. November 2008 18:07

Lach, aber noch kleverer bist du, wenn du ihm nicht auf den Leim gehst. Es wäre doch schade ums Geld!

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 20. November 2008 18:37

Vielleicht hast du recht, aber ich will das versuchen, wer nicht riskiert der trinkt auch kein champagner. hehe Es gibt viele möglichkeiten was der so bringen könnte aber ich kenn den typen schon seit 13 Jahren und hoffe er macht keine krumme sachen.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 19. November 2008 18:32
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Das Vorkaufsrecht sichert den Begünstigten dahingehend ab, dass er, solltest du das Haus einmal verkaufen wollen, es zuerst ihm anbieten musst. (Schrecklicher Satz, ich wusste nicht, wie ich es anders formulieren sollte:-)) Wenn er bei einem derartigen Angebot nicht in der Lage ist, den Grundbesitz zu kaufen, dann muss er eine Verzichtserklärung abgeben. Wir als Gemeinde z. B. haben das Vorkaufsrecht auf alle Liegenschaften, die sich in der historischen Innenstadt befinden und in dessen näherer Umgebung. Wir verzichten jeden Monat zig-fach auf dieses Vorkaufsrecht. Eine Falle muss es nicht unbedingt sein.

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 19. November 2008 18:42

Kann er dann von mir verlangen diese Anlage weit unter Verkehrswert zu verkaufen?

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 19. November 2008 18:47

Nein, das ist unmöglich. Das Vorkaufsrecht hat keinerlei Auswirkungen auf den Kaufpreis. Da ja nur du als Eigentümer eingetragen wirst, verliert er irgendwelche anderen Rechte. Wie ihr das im Kaufvertrag festhaltet, da musst du dann ein wenig aufpassen, dass wirklich nur das VK-Recht hineingeschrieben wird.

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 19. November 2008 18:51

Was könnte sonst noch reingeschrieben werden?

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 19. November 2008 18:55

Ähm, da steht jede Menge drin. Hast du schon einmal einen Grundstückskaufvertrag gesehen? Die Dinger sind ellenlang. Ich vermute mal, du meinst das mit der Eigentümerfrage. Ich denke, im Kaufvertrag solltest nur du als Käufer in Erscheinung treten. Wie ihr das dann mit dem 50/50 Miteigentumsanteil macht, solltet ihr in einem zivilrechtlichen separaten Vertrag regeln.

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 19. November 2008 19:00

Die Person meint ich soll das Eigentumsrecht behalten da er keine schwierigkeiten wegen seiner Insolvenz haben will. Er kennt mich schon länger aber man weiß ja nie wozu die Menschen heutzutage fähig sind!

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 19. November 2008 19:04

Ja, das wäre wohl auch besser. Denn sonst fließt sein Anteil in die Insolvenzmasse. Such dir dazu einen fähigen Notar.

Kommentar von Simple_avatar4smallsergiotouch am 19. November 2008 19:09

Um welchen Anteil ist hier die Rede? Wenn es um den Kaufpreis der Immobilie geht gibt er mir die Hälfte in Bargeld!

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 19. November 2008 19:19

Das ist richtig - aber nicht in den Kaufvertrag schreiben, dass er einen Miteigentumsanteil von 50 % hat. Da ist es völlig Wurscht, ob er dir das Geld cash gibt. Er wäre dann offiziell zu 50 % der Eigentümer und die Hälfte deines Hauses gehört dann zur Insolvenzmasse.


regideur
beantwortet von regideur am 19. November 2008 18:30
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Ich sehe keinen Sinn warum Du das machen solltest!!!


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