glasheuler am 20.04.2009 um 14:55 Uhr
Mir fiel in letzter Zeit häufiger auf das Fahrer beim Rausfahren an der Haltestelle blinken und auf Gedeih und Verderb auf die Fahrspur ziehen. Ein Bekannter meinte, dass sie generell beim Rausfahren aus einer Haltebucht Vorfahrt hätten. Richtig glauben kann ich das nicht, wenn es trotzdem stimmt haben viele von Sorgfaltspflicht noch nicht viel gehört.
Das ist aber so. Du musst den ÖPNV (von der Haltestelle sobald er blinkt) in den Verkehr einfahren lassen. Macht aber keiner. Deswegen fahren die Busfahrer einfach, damit die Leute es lernen...

klar, die haben vorfahrt..haben ja auch nen fahrplan..

Es stimmt. Busse haben (sobald der Fahrtrichtungsanzeiger in Richtung Straße eingeschaltet wird) Vorfahrt. Trotzdem muss §1 der StVo beachtet werden.

Dein Bekannter hat grundsätzlich Recht. Allerdings darf der Busfahrer auch nicht einfach "auf Gedeih und Verderb" aus der Haltestelle rausfahren...

http://www.gutefrage.net/frage/darf-sich-ein-bus-trotz-stetigem-verkehr-von-der-...
Der Bus hat zwar die Vorfahrt, sollte aber dennoch nicht auf Biegen und Brechen einfach rücksichtslos auf die Straße ziehen...
Der Bus hat beim Ausfahren aus der Haltestelle Vorfahrt wegen §20 (5) StVO.
Welche Sorgfaltspflicht soll den der Busfahrer verletzen? Er darf auf seine Vorfahrt bestehen und sie einfordern. Nur einen Unfall darf er nicht provozieren.
Hallo,
das ist so nicht ganz richtig.
Wenn der Busfahrer seine Vorfahrt erzwingt,und somit einen Unfall verursacht,bekommt er eine Teilschuld vom Richter.
halli hallo
ich schrub einfordern nicht erzwingen, zu dumm das zu verstehen? Er darf sehr wohl darauf vertrauen, dass ihm seine Vorfahrt gewährt wird. Erst wenn ein Unfall droht, muss er weichen, aber das hatte ich ja auch schon geschrieben.
Also könntest Du noch mal erläutern was nun nicht richtig sein soll?