Vorfälligkeitsentschädigung fällig trotz voller Rückzahlung

6 Antworten

Ja, ist schon happich, gleich ne Gebühr zu verlangen. Du hast doch sicherlich den Kreditvertrag! Da stehen die Bedingungen doch drin.Zur rechtlichen Absicherung solltest Du eventuell mal eine Verbraucherzentrale aufsuchen oder einschalten. Vile Erfolg

ja ja, die Santander... Die Gebühr von 5,50€ ist bei denen normal, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis ;-)

Du solltest der Gebühr aber widersprechen eben mit der Begründung, dass du die Ablösesumme ja gar nicht wissen wolltest sondern nur, ob du den Kredit ablösen kannst. Einfach mal versuchen, kann dir auch nicht sagen, was dabei rauskommt...

Die Vorfälligkeitsentschädidung ist auch normal, allerdings darf die meines Wissens nach nicht die Zinsen überschreiten, die du bis Laufzeitende bezahlt hättest. Da du hier aber keine Zahlen nennst (verständlich), kann ich dir dazu schlecht genauere Angaben geben.

Die Sache ist ja die, es gibt keine Zinsen die ich bis zum Ende bezahlt HÄTTE sondern ich zahle die Zinsen ja wirklich. Die sind im monatlichen Betrag enthalten, diesen Betrag soll ich ja komplett zurückzahlen, also inkl. aller Zinsen. Da würde denen nicht ein Cent entgehen. Und das ist der Punkt, den ich absolut nicht verstehe.

Ich glaube da hast du den Brief wohl etwas falsch verstanden. Natürlich werden dir bei vorzeitiger Rückzahlung die nicht verbrauchten Zinsen erlassen und eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Nun kann es aber auch in deinem Fall so sein, dass du einen sehr niedrigen Zinssatz hast. Dadurch wird natürlich für die Restlaufzeit der Zinserlass u.U. niedriger sein als die Vorfälligkeitsentschädigung. Das zusammen ergibt dann halt auch einen höheren Ablösebetrag. Das die 5,50 Euro mit der nächsten Rate abgebucht werden ist aber normal. Du hättest dafür nichts zahlen müssen wenn du z.B. zu deinem Verkäufer im Autohaus gegangen wärst und er die Ablösesumme telefonisch für dich erfragt hätte.

Hab mal einwenig gegooglet.Das beste ist du gehst zu einem Anwalt für Vertragsrecht.Das Problem ist folgendes: Zitat Anfang. Die Vorfälligkeitsenschädigung:

Die Vorfälligkeitsenschädigung ist bei Festkrediten mit einer vertraglichen Laufzeit vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu zahlende Entschädigung für die vorzeitige Beendigung. Die Banken haben einen Anspruch auf Ersatz der ihnen durch die frühzeitige Ablösung entgangenen Zinsgewinns. Zur Ermittlung des Schadens vergleichen Banken, zu welchem Zinssatz das frühzeitig zurückgezahlte Darlehen wieder neu verliehen werden könnte. Der auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit festgestellte Unterschiedsbetrag stellt somit den Schaden der Bank dar. Zitat Ende Lg