Frage von Dalle1984 14.09.2010

Vorbesitzer vom Haus verlangt Miete, zulässig?

  • Antwort von schelm1 14.09.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Der Kaufvertrag gibt Auskunft! Es ist allerdings schon erstaunlich, dass überhaupt ein Besitzübergang vor Zahlung des Kaufpreises stattfinden konnte! Daher dürfte der Notar nicht nur sehr umfänglich auf die damit verbundenen Risiken in der Urkunde gesondert belehrt haben, sondern auch auf den Übergang von Gefahren, Lasten und Nutzen bei Besitzübergang vor Kaufpreiszahlung textlich eingegangen sein.

  • Antwort von amdros 14.09.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Na das ist ja wohl ein linkes Ding.. dem würde ich was husten!!!

  • Antwort von horbach 15.09.2010

    Meldet euch bei eurem Notar . Der kann euch diese Auskunft geben. Fragt auch gleich nach, warum sich das ganze so verzögert. Bei uns war das binnen 2 Wochen komplett erledigt...

  • Antwort von Raimund1 14.09.2010

    Das Müsste im Kaufvertrag vereinbart worden sein.

    Wenn ihr drin seid, aber den Kaufpreis noch nicht bezahlt habt, hat er eigentlich einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Aber wie gesagt, das wird normalerweise im Kaufvertrag geregelt.

    Ich würde den Notar fragen,

    theoretisch hat der Vorbesitzer nichts zu schnabeln, wenn ihr den Kaufpreis bezahlt habt.

  • Antwort von Lousyl 14.09.2010

    ich hatte mal die gleiche situation und muß sagen ,das er keine miete verlangen darf ,denn er war ja damit einverstanden ,das ihr das haus schon beziehen dürft ,obwohl noch kein abschluss da war ,das heißt ,somit seit ihr jetzt für alle anfallenden kosten zuständig ( nebenkosten )so das dem verkäufer ja keinerlei einbuße entsteht ,für was er miete möchte ,würde ich mir mal erklären lassen ,denn wenn auch noch nicht der eintrag in grundbuch erfolgt ist ,besteht ja schon ein kaufvertrag und der ist maßgegend

  • Antwort von AndyMu97 14.09.2010

    Ihr müsst mal euren Kaufvertrag durchlesen. Da steht bestimmt drin, dass Übergabe des Hauses mit allen Lasten/Verpflichtungen zum Stichtag X erfolgt, die Zahlung des Kaufpreises früherstens zu diesem Stichtag bzw. wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Diese sollte i.d.R. nach wenigen Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages kommen, die Grundbucheintragung als Eigentümer dauert i.d.R. allerdings ein paar Monate. Habt ihr die Auflassungsvormerkung schon bekommen? Wenn ja, dann solltet ihr auch mal zahlen, wenn nein, muss der Verkäfuer eben noch warten bzw. über den Notar oder selbst beim Grundbuchamt mal Druck machen. Eine Mietzahlung habt ihr doch im Kaufvertrag nicht vereinbart, oder?

  • Antwort von mmmgd 14.09.2010

    das darf er eher nicht...würde auf jedenfall eine rücksprache mit dem notar halten.

    mietforderung auf jedenfall schriftlich entgegnen...einschreibe etc.....

  • Antwort von skyfly71 14.09.2010

    Ob er das darf, sagt Dir Dein Notarvertrag. Darin steht ja geschrieben, ab welchem Zeitpunkt das Haus in Dein Eigentum übergeht. Bis dahin kann der alte Eigentümer tatsächlich eine Miete verlangen, wäre dann aber auch für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich. Sieh es so: So lange er das Geld von Dir nicht hat, entgehen ihm Zinsen in nicht unerheblicher Höhe. Das er dafür einen Ausgleich möchte, ist durchaus nachvollziehbar. Es hat euch ja auch keiner gezwungen, schon in das Haus einzuziehen, bevor ihr Eigentümer seid.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!