Vorbesitzer vom Haus verlangt Miete, zulässig?
Morgen zusammen, wir haben uns vor ca. 3 Monaten ein Haus gekauft, aber der Notar, bzw. das Amtsgericht kommt nicht ausm Quark mit der Umschreibung des Grundbuchs. vor ca. 2 Monaten sind wir in das neue Haus gezogen, zahlen aber z. Zt. noch kein Geld an die Bank, da die Zahlung erst erfolgt, wenn wir im Grundbuch stehen. Der jetzige Eigentümer möchte jetzt, solange er noch im Grundbuch steht von uns Miete kassieren, darf er das so ohne weiteres machen? wir haben Einige auch schon teure Reparaturarbeiten im Haus gemacht, wenn er jetzt miete verlangt, muss er dann auch die Kosten dafür tragen? Der Kaufvertrag beim Notar ist längst schon unterschrieben. Wir warten nur noch auf die Eintragung.
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Der Kaufvertrag gibt Auskunft! Es ist allerdings schon erstaunlich, dass überhaupt ein Besitzübergang vor Zahlung des Kaufpreises stattfinden konnte! Daher dürfte der Notar nicht nur sehr umfänglich auf die damit verbundenen Risiken in der Urkunde gesondert belehrt haben, sondern auch auf den Übergang von Gefahren, Lasten und Nutzen bei Besitzübergang vor Kaufpreiszahlung textlich eingegangen sein.
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Na das ist ja wohl ein linkes Ding.. dem würde ich was husten!!!
Kommentar von Raimund1Raimund1 14.09.2010Link ist da gar nichts - solange du den Kaufvertrag nicht kennst!
Kommentar von amdrosamdros 14.09.2010Wenn der Kaufvertrag unter Dach und Fach ist, alles unterschrieben ist.. ist das für MICH ein linkes Ding.. magst ja anderer Meinung sein, daber bitte respektiere MEINE Meinung
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Meldet euch bei eurem Notar . Der kann euch diese Auskunft geben. Fragt auch gleich nach, warum sich das ganze so verzögert. Bei uns war das binnen 2 Wochen komplett erledigt...
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Das Müsste im Kaufvertrag vereinbart worden sein.
Wenn ihr drin seid, aber den Kaufpreis noch nicht bezahlt habt, hat er eigentlich einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Aber wie gesagt, das wird normalerweise im Kaufvertrag geregelt.
Ich würde den Notar fragen,
theoretisch hat der Vorbesitzer nichts zu schnabeln, wenn ihr den Kaufpreis bezahlt habt.
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ich hatte mal die gleiche situation und muß sagen ,das er keine miete verlangen darf ,denn er war ja damit einverstanden ,das ihr das haus schon beziehen dürft ,obwohl noch kein abschluss da war ,das heißt ,somit seit ihr jetzt für alle anfallenden kosten zuständig ( nebenkosten )so das dem verkäufer ja keinerlei einbuße entsteht ,für was er miete möchte ,würde ich mir mal erklären lassen ,denn wenn auch noch nicht der eintrag in grundbuch erfolgt ist ,besteht ja schon ein kaufvertrag und der ist maßgegend
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Ihr müsst mal euren Kaufvertrag durchlesen. Da steht bestimmt drin, dass Übergabe des Hauses mit allen Lasten/Verpflichtungen zum Stichtag X erfolgt, die Zahlung des Kaufpreises früherstens zu diesem Stichtag bzw. wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Diese sollte i.d.R. nach wenigen Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages kommen, die Grundbucheintragung als Eigentümer dauert i.d.R. allerdings ein paar Monate. Habt ihr die Auflassungsvormerkung schon bekommen? Wenn ja, dann solltet ihr auch mal zahlen, wenn nein, muss der Verkäfuer eben noch warten bzw. über den Notar oder selbst beim Grundbuchamt mal Druck machen. Eine Mietzahlung habt ihr doch im Kaufvertrag nicht vereinbart, oder?
Kommentar von Dalle1984Dalle1984 14.09.2010Wir haben noch keine Aufforderung zur Zahlung der gesamtbetrags erhalten. Der Alte Eigentümer macht schon druck beim Amtsgericht, aber da tut sich nix. wir hatten durch das haus schon aufgrund von verschwiegenen schäden jede menge kosten, die garantiert auch die Miete übertrifft. daher bin ich nicht bereit auch nur 1 ct. miete zu zahlen. und so 1-2 mietfreie monate tun doch jedem mal gut :-)
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das darf er eher nicht...würde auf jedenfall eine rücksprache mit dem notar halten.
mietforderung auf jedenfall schriftlich entgegnen...einschreibe etc.....
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Ob er das darf, sagt Dir Dein Notarvertrag. Darin steht ja geschrieben, ab welchem Zeitpunkt das Haus in Dein Eigentum übergeht. Bis dahin kann der alte Eigentümer tatsächlich eine Miete verlangen, wäre dann aber auch für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich. Sieh es so: So lange er das Geld von Dir nicht hat, entgehen ihm Zinsen in nicht unerheblicher Höhe. Das er dafür einen Ausgleich möchte, ist durchaus nachvollziehbar. Es hat euch ja auch keiner gezwungen, schon in das Haus einzuziehen, bevor ihr Eigentümer seid.
Kommentar von AndyMu97AndyMu97 14.09.2010Kommt auf den vereinbarten Übergabetermin und die Modalitäten zur Zahlung an. Der Verkäufer hat sich mit seiner Unterschrift ja dazu bereiterklärt, diese anzunehmen. Wenn jetzt das Grundbuchamt keine Auflassungsvormerkung vornimmt, weil sie schlafen, oder der Notar es versäumt hat, diese rechtzeitig zu beantragen, ist das doch nicht das Problem des Käufers?
Kommentar von skyfly71skyfly71 14.09.2010Wie mans nimmt... der Verkäufer muß länger auf sein Geld warten und der Eigentumsübergang findet später statt. Entsprechend hat der Käufer auch später die Eigentumsrechte an dem Haus - und dazu gehört auch das Bewohnen.
Man kann es drehen und wenden wie man will: Das Haus gehört bis zur entgültigen Bezahlung dem Verkäufer. Mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben.
Kommentar von Dalle1984Dalle1984 14.09.2010Lt. Notar bin ich zu keinerlei Mietkosten verpflichtet!!
Kommentar von skyfly71skyfly71 14.09.2010Na, das ist doch fein. Dann hast Du nen guten Vertrag :-)
so sehe ich das auch.
Möglicherweise hat der NOtar fahrlässig gehandelt und müsste dann haften. Oder die Käufer haben zugehört und nichts verstanden...
Oder die Käufer haben NICHT richtig zugehört :-)