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Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale von 500 €

gefragt von HerbertWagner am 02.04.2008 um 11:15 Uhr

Seit dem 01. Jan 2007 gewährt der Staat für ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschale von 500 € bei der Steuererklärung. Wie kann man nachweisen, dass man z. B. als Vorstandsmitglied eines Vereins ehrenamtlich tätig ist?


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Lola60
beantwortet von Lola60 am 2. April 2008 11:18
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Das Protokoll der Vereins-Hauptversammlung vorlegen


Sender
beantwortet von Sender am 2. April 2008 11:20
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Die Satzung des Vereins beilegen.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 2. April 2008 11:22

In der Satzung steht aber nicht wer der momentane Vorsitzende des Vereins ist

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 2. April 2008 11:35

Bist Du sicher? - Dann habe ich mich vertan...

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 2. April 2008 11:40

Dann müßte ja nach jeder Vorstandswahl die Satzung neu geschrieben werden


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 2. April 2008 11:21
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Lies mal das hier, da stehen auch einige Szenarien drin: http://www.akademie.de/arbeit-leben/verein-gruenden-verwalten/tipps/vereine/viel...


juezi
beantwortet von juezi am 2. April 2008 11:39
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also ich kenne es nur so, dass man Personen, die in einer steuerbegünstigten Organisation oder einer jur. Person des öffentl. Rechts nebenberuflich tätig sind einen Betrag von bis zu 500 € im Jahr zahlen kann, welcher steuerfrei ist.


hajottka
beantwortet von hajottka am 3. April 2008 18:51
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Die Vorstandsmitglieder eines Vereines müssen notariell hinterlegt werden. Daher braucht man nur diesen Nachweis vorzulegen.





anonym
beantwortet von bauerdick am 27. Mai 2008 16:56
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die bereits gegebenen Antworten sind richtig: Protokoll der Hauptversammlung, Hinterlegung beim Notar. Zusätzlich: Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid). Ob das ganze ein Gerücht ist, interessiert mich auch. Ich habe die Kenntns von einer Zuschrift einer Institution (Verlag?), die ein Werk namens "Mein Verein" vertreibt. Dort wird behauptet "ehrenamtl. Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen wird künftig (Sticht. 1.1.07) mit einer jährlichen Steuergutschrift von 500 € belohnt". Wohlgemerkt: "Steuergutschrift", das verstehe ich so, dass von meiner Steuerschuld € 500 abgezogen werden.


anonym
beantwortet von bauerdick am 27. Mai 2008 16:56
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die bereits gegebenen Antworten sind richtig: Protokoll der Hauptversammlung, Hinterlegung beim Notar. Zusätzlich: Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid). Ob das ganze ein Gerücht ist, interessiert mich auch. Ich habe die Kenntns von einer Zuschrift einer Institution (Verlag?), die ein Werk namens "Mein Verein" vertreibt. Dort wird behauptet "ehrenamtl. Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen wird künftig (Sticht. 1.1.07) mit einer jährlichen Steuergutschrift von 500 € belohnt". Wohlgemerkt: "Steuergutschrift", das verstehe ich so, dass von meiner Steuerschuld € 500 abgezogen werden.


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