Seit dem 01. Jan 2007 gewährt der Staat für ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschale von 500 € bei der Steuererklärung. Wie kann man nachweisen, dass man z. B. als Vorstandsmitglied eines Vereins ehrenamtlich tätig ist?

Die Satzung des Vereins beilegen.
Lola60 am 2. April 2008 11:22 In der Satzung steht aber nicht wer der momentane Vorsitzende des Vereins ist

Lies mal das hier, da stehen auch einige Szenarien drin: http://www.akademie.de/arbeit-leben/verein-gruenden-verwalten/tipps/vereine/viel...
also ich kenne es nur so, dass man Personen, die in einer steuerbegünstigten Organisation oder einer jur. Person des öffentl. Rechts nebenberuflich tätig sind einen Betrag von bis zu 500 € im Jahr zahlen kann, welcher steuerfrei ist.

Die Vorstandsmitglieder eines Vereines müssen notariell hinterlegt werden. Daher braucht man nur diesen Nachweis vorzulegen.
die bereits gegebenen Antworten sind richtig: Protokoll der Hauptversammlung, Hinterlegung beim Notar. Zusätzlich: Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid). Ob das ganze ein Gerücht ist, interessiert mich auch. Ich habe die Kenntns von einer Zuschrift einer Institution (Verlag?), die ein Werk namens "Mein Verein" vertreibt. Dort wird behauptet "ehrenamtl. Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen wird künftig (Sticht. 1.1.07) mit einer jährlichen Steuergutschrift von 500 € belohnt". Wohlgemerkt: "Steuergutschrift", das verstehe ich so, dass von meiner Steuerschuld € 500 abgezogen werden.
die bereits gegebenen Antworten sind richtig: Protokoll der Hauptversammlung, Hinterlegung beim Notar. Zusätzlich: Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid). Ob das ganze ein Gerücht ist, interessiert mich auch. Ich habe die Kenntns von einer Zuschrift einer Institution (Verlag?), die ein Werk namens "Mein Verein" vertreibt. Dort wird behauptet "ehrenamtl. Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen wird künftig (Sticht. 1.1.07) mit einer jährlichen Steuergutschrift von 500 € belohnt". Wohlgemerkt: "Steuergutschrift", das verstehe ich so, dass von meiner Steuerschuld € 500 abgezogen werden.