In manchen Fällen wird man doch von der KfZ-Steuer befreit oder bekommt zumindest eine Ermäßigung. Könnt ihr mir sagen, in welchen Fällen das zutrifft? Mein Schwiegervater ist gehbehindert, allerdings wissen wir nicht, ob es reicht, um von der Kfz-Steuer befreit zu werden?
Befreiung zu 100% nur bei Merkzeichen aG. Teilweise Befreiung bei Merkzeichen G und ab 50% GdB/MdE-Grad.

Schaut mal hier: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/ (Seiten des Versorgungsamtes Berlin)! In der linken Spalte mal auf ServiceCenter gehen: A-Z zum Thema Schwerbehinderung!! Rechtliche Themen sind bundesweit gleich!!! Grüßchen aus Berlin...
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung.html#anchor11 Da findest du alle notwendigen Informationen.

Wenn im Schwerbehindertenausweis ein G steht für Gehbehindert....

Wenn mich nicht alles täuscht muß eine 100%tige Schwerbehinderung beim Versorgungsamt anerkannt sein. Erkundige Dich doch einmal.

Tja..leider weiß ich das..ab 100% Behinderung.
Meine Mutter is nun 100% und ist befreit worden.
Vorher keine Chance gehabt
bkinnsbruck am 11. Mai 2009 12:53 alles gute für deine mama
Knabberstange am 11. Mai 2009 12:56 Danke dir vielmals
Deine Mama ist nicht wegen dem GdD von 100 befreit worden, sondern weil sie ein bestimmtes Merkzeichen im Ausweis hat.
Knabberstange am 11. Mai 2009 13:07 Naja ..aber wenn es an einem zeichen liegt dann hat sie das erst jetzt mit 100% bekommen

ich weiss es....einfach bei google eintippen "kfzsteuerbefreiung"
Frag doch einfach mal beim Landratsamt nach, kurz anrufen und ihr wißt bescheid!