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DÜSSELDORF. Das Steuerargument ist dennoch nicht ganz von der Hand zu weisen. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung zahlt der Kunde feste Beträge ein, sie werden in Aktien-, Renten- oder Geldmarktfonds angelegt. Steuerlich wird diese Art des Sparens behandelt wie eine Renten- oder Kapitallebensversicherung. Die Rendite, die der Fonds in der Ansparphase abwirft, ist steuerfrei. Erst bei Renteneintritt sind die Erträge zu versteuern. Mit mäßigen Sätzen: 18 Prozent der Rentenzahlungen sind steuerpflichtig. Lässt sich der Sparer das Kapital auf einen Schlag auszahlen, dann muss er die Differenz zwischen der Summe, die er über die Jahre eingezahlt hat und der Summe, die er ausbezahlt bekommt, zur Hälfte versteuern.













