Vor Gericht gewonnen, dennoch möchte mein Anwalt Geld von mir?!

7 Antworten

Der Anwalt hat gearbeitet, also will er Geld. Wenn du Glück hast bekommst du es vom Gericht wieder, aber vermutlich nicht.

Selbstverständlich musst du deinen Anwalt bezahlen, denn du hast ihn beauftragt. Es besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner, wenn die Kostenentscheidung zu seinen Lasten ausgegangen ist, wovon hier auszugehen ist, aber wenn das Geld bei ihm nicht beigetrieben werden kann, bleibst du auf diesem Betrag sitzen. Eine Ausnahme besteht in der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eine Rechtsanwaltes. In diesem Fall kann er keine Vergütungsansprüche gegen den Mandanten geltend machen. Was für ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist das genau?

Eine Ausnahme besteht in der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eine Rechtsanwaltes.

in dem Fall wäre sein Schuldner auch der Staat und der wird sich das schon leisten können ;o)

Es ging um Vergütungsansprüche gegen den Mandanten. Dass die Landeskasse die PKH-Vergütung trägt, sollte klar sein.

Als ich meinen Anwalt beauftragt habe, sagte ich Ihm das ich eigentlich keinen Anwalt zahlen kann, aber da ich weiß das ich das vor Gericht gewinnen werde, fragte ich ob ich was zahlen müsse oder ob der Schuldige dies tun müsste. Daraufhin bekam ich nur die Antwort das wenn ich Rechtschutzversichert bin ( Bin ich nicht, es klappte dann aber über meinen Vater ) müsse ich nichts zahlen. In dem Kostenfestsetzungsbeschluss (Vollstreckbare Ausfertigung) steht auch drin " ... aufgrund des Urteils des Amtsgerichts (...) werden die von dem Angeklagten an den Nebenkläger zu erstattende kosten auf 493€ (...) festgesetzt. " Daher mein Gedanke... Ich zahl meinem Anwalt die 246€, bekomm aber vom Schuldigen 493€ wieder? Auch habe ich das Urteil der Hauptverhandlung noch gar nicht bekommen, er bekam 9 Monate und muss mir Schmerzensgeld sowie alle weiteren Kosten zahlen. Die Höhe des Schmerzengeldes wurde in einer anderen Verhandlung auf ca. 1650€ + Unkosten bestimmt. Bekomm ich davon Post oder muss ich dies beim Gericht abholen?

Ah, es handelt sich um das Strafverfahren, in dem du Nebenkläger warst und nicht um das Zivilverfahren. Am Ergebnis ändert dies aber nichts. Du hast einen Erstattungsanspruch der vollen RA-Kosten gegen den Angeklagten, aber dein RA auch einen gegen dich aus dem Vertragsverhältnis.

Der Anwalt rechnet nicht damit, dass der Verurteilte zahlungsfähig ist. Du hast nach dem Urteil zwar Anspruch auf Schadensersatz und dass der Verurteilte deinen Anwalt bezahlt.... aber dem Verurteilter ist wohl nicths zu holen. Dann wird auch dein Anwalt sein Geld nicht bekommen... und bevor er gar nichts bekommt, will er mal die Hälfte seiner Kosten von dir haben.... Du kannst natürlich versuchen, das Geld vom Verurteilten zu bekommen.. das kann aber Jahre dauern und falls er in Privatinsolvenz geht, wirst du nichts bekommen.

Der Anwalt denkt, besser die Hälfte vin dir als nix. Du musst das aber nicht zahlen.

und falls er in Privatinsolvenz geht, wirst du nichts bekommen.

Das stimmt nicht. Wenn der Gläubiger eine Forderung beim Amtsgericht als "Verbindlichkeiten, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultieren. " anmeldet werden sie von der Restschuldbefreiung ausgenommen und er hat 30 Jahre Zeit die Schulden beizutreiben.

Als ich meinen Anwalt beauftragt habe, sagte ich Ihm das ich eigentlich keinen Anwalt zahlen kann, aber da ich weiß das ich das vor Gericht gewinnen werde, fragte ich ob ich was zahlen müsse oder ob der Schuldige dies tun müsste. Daraufhin bekam ich nur die Antwort das wenn ich Rechtschutzversichert bin ( Bin ich nicht, es klappte dann aber über meinen Vater ) müsse ich nichts zahlen. In dem Kostenfestsetzungsbeschluss (Vollstreckbare Ausfertigung) steht auch drin " ... aufgrund des Urteils des Amtsgerichts (...) werden die von dem Angeklagten an den Nebenkläger zu erstattende kosten auf 493€ (...) festgesetzt. " Daher mein Gedanke... Ich zahl meinem Anwalt die 246€, bekomm aber vom Schuldigen 493€ wieder? Auch habe ich das Urteil der Hauptverhandlung noch gar nicht bekommen, er bekam 9 Monate und muss mir Schmerzensgeld sowie alle weiteren Kosten zahlen. Die Höhe des Schmerzengeldes wurde in einer anderen Verhandlung auf ca. 1650€ + Unkosten bestimmt. Bekomm ich davon Post oder muss ich dies beim Gericht abholen? Vielen Dank & Gruß

Alte Kneipenweisheit: wer bestellt muß auch bezahlen.

Dein Anwalt, deine Rechung. Du kannst das dann natürlich vom Schuldner zurück fordern. Wenn der Schuldner ned zahlungsfähig ist, muß Du darauf achten Deine Forderung bei einer Privartinsolvenz richtig zu deklarieren.

"Verbindlichkeiten, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultieren. " sind nämlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Du bekommst dann einen vollstreckbaren Titel mit dem du ihm wären der nächsten 30 Jahre sofort den Gerichtsvollzieher hinter her jagen kannst wenn er irgendwann mal zu Geld kommt.

PS mit dem 50% Ausgleich kommt dir der Anwalt sehr freundlich entgegen.