Frage von heinrich0815 24.12.2011

Vor Garagenausfahrt geparkt - droht mir ein Bußgeld?

  • Hilfreichste Antwort von Schlauerkopp 24.12.2011

    Glaub nicht das da was kommt.

    Höchstens 15 euro dann wenn er dich anzeigt .

    Hat er denn überhaupt Beweise .Foto oder sonstiges ?

    Wenn nein hat der Sowieso schlechte Karten.

    LG

  • Antwort von Eichbaum1963 24.12.2011
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Da hast du zu 100 % deine Hausaufgaben verpeilt :D

    In der Fahrschule haste es gelernt, wo parken verboten ist. Hier noch mal zur Nachhilfe:

    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php Absatz 3, Satz 3.

    Ein "Ausfahrt freihalten"-Schild ist absolut nicht erforderlich! D. h. auch ohne musst du eine Ein/Ausfahrt, vor allem auch Garage IMMER freihalten. Und als Führerscheininhaber wird von dir verlangt, dass du eine Ein/Ausfahrt auch als solche erkennst - wenn nicht, musste u. U. zahlen. Und damit meine ich nicht das bisschen Verwarngeld, sondern Abschlepp- oder Taxikosten. Und das kann teuer werden. ;)

  • Antwort von JotEs 24.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Schlimmstenfalls kommt es zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro (Bußgeldkatalog-Nr. 54.1):

    54 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen (...) 54.1 - mit Behinderung 15 Euro

    Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO unzulässig.

    Wird das Verwarnungsgeld fristgemäß gezahlt, dann sind weitere Folgen, insbesondere Probezeitmaßnahmen, nicht zu befürchten.

  • Antwort von lieblingsmam 24.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Abwarten :-)

    Hast aber Deine Hausaufgaben in der Theorie nicht gut gemacht :-( Sonst wüßtest Du, auch als Anfänger,daß man vor Garagen nicht parkt !

  • Antwort von Anton96 24.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Durchaus Möglich das da noch etwa kommt. Du bist im übrigen Schadensersatzpflichtig bei so etwas und das kann unter Umständen verdammt teuer werden.

  • Antwort von upsala007 24.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Aber du hast ihn - wenn auch unabsichtlich - schwer behindert. Schick ihm doch ne Entschuldigung und ne kleine Schachtel Pralinen.

    Schließlich bleibt er ja dein Nachbar.

    Von der Polizei kommt da nicht unbedingt was. Die haben da oft selber kein Interesse an solchen Sachen

  • Antwort von Lelay 17.02.2012

    Keine Pahnick, sind doch nur 35 euro

  • Antwort von archilles66 25.12.2011

    Na wie ich sehe ist ja der Titel "Die hilfreichste Antwort" schon vergeben worden. Somit gehe ich davon aus das du auf meinen Rat verzichten möchtest und deine Frage schon ausreichend beantwortet wurde. Na dann...

  • Antwort von cat64k 24.12.2011
  • Antwort von Weimaranerandy 24.12.2011

    Ich glaube nicht. Der (finanziellle) Aufwand wäre zu groß. Also, lerne daraus und handle bewußter ...

  • Antwort von cirius 24.12.2011

    Wenn er keine Anzeige stellt passiert nichts.

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