Vor Garagenausfahrt geparkt - droht mir ein Bußgeld?
Habe erst seit Kurzem den Führerschein und mich neulich für ca. eine Stunde vor eine Garagenausfahrt gestellt und bin dann in die Stadt, dachte es wäre okay weil dort kein "Ausfahrt freihalten"-Schild stand. Dummerweise stand jedoch jemand in der Garage und wartete bereits auf mich als ich wiederkam.
Der erboste Grundstückseigentümer hatte zwar die Polizei verständigt, rief diese aber nach kurzer Zeit wieder "zurück", als er auf meine Frage, ob er mich denn anzeigen wolle, mit "Nein" antwortete. Polizei wollte dann aber trotzdem, dass sich der Garagenbesitzer meine Adresse notiert...
Meint ihr, dass ich in den kommenden Tagen deswegen noch eine Bußgeldverwarnung bekomme? Habe gelesen, dass das Falschparken solcher Art bis zu 35 Euro kosten kann.
MfG
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Glaub nicht das da was kommt.
Höchstens 15 euro dann wenn er dich anzeigt .
Hat er denn überhaupt Beweise .Foto oder sonstiges ?
Wenn nein hat der Sowieso schlechte Karten.
LG
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Da hast du zu 100 % deine Hausaufgaben verpeilt :D
In der Fahrschule haste es gelernt, wo parken verboten ist. Hier noch mal zur Nachhilfe:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php Absatz 3, Satz 3.
Ein "Ausfahrt freihalten"-Schild ist absolut nicht erforderlich! D. h. auch ohne musst du eine Ein/Ausfahrt, vor allem auch Garage IMMER freihalten. Und als Führerscheininhaber wird von dir verlangt, dass du eine Ein/Ausfahrt auch als solche erkennst - wenn nicht, musste u. U. zahlen. Und damit meine ich nicht das bisschen Verwarngeld, sondern Abschlepp- oder Taxikosten. Und das kann teuer werden. ;)
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Schlimmstenfalls kommt es zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro (Bußgeldkatalog-Nr. 54.1):
54 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen (...) 54.1 - mit Behinderung 15 Euro
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO unzulässig.
Wird das Verwarnungsgeld fristgemäß gezahlt, dann sind weitere Folgen, insbesondere Probezeitmaßnahmen, nicht zu befürchten.
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Abwarten :-)
Hast aber Deine Hausaufgaben in der Theorie nicht gut gemacht :-( Sonst wüßtest Du, auch als Anfänger,daß man vor Garagen nicht parkt !
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Durchaus Möglich das da noch etwa kommt. Du bist im übrigen Schadensersatzpflichtig bei so etwas und das kann unter Umständen verdammt teuer werden.
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Aber du hast ihn - wenn auch unabsichtlich - schwer behindert. Schick ihm doch ne Entschuldigung und ne kleine Schachtel Pralinen.
Schließlich bleibt er ja dein Nachbar.
Von der Polizei kommt da nicht unbedingt was. Die haben da oft selber kein Interesse an solchen Sachen
Kommentar von ginatilanginatilan 24.12.2011Schließlich bleibt er ja dein Nachbar.
wie kommst du darauf?
Kommentar von upsala007upsala007 26.12.2011Stimmt, ich hab da was reininterpretiert.....:)
Aber ne nette Entschuldigung ist nie verkehrt
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Keine Pahnick, sind doch nur 35 euro
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Na wie ich sehe ist ja der Titel "Die hilfreichste Antwort" schon vergeben worden. Somit gehe ich davon aus das du auf meinen Rat verzichten möchtest und deine Frage schon ausreichend beantwortet wurde. Na dann...
Kommentar von porki678porki678 27.12.2011Häufig benötigten Text aus der Konserve nur noch hierhin kopieren, auch "hilfreich".
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jupp kann schon hinkommen.
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Ich glaube nicht. Der (finanziellle) Aufwand wäre zu groß. Also, lerne daraus und handle bewußter ...
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Wenn er keine Anzeige stellt passiert nichts.
Außer meiner Adresse hat er garnichts. Scan von meinem Perso wollte er noch unbedingt machen, war halt direkt vor so einer Arztpraxis in der er arbeitete...
Aber wie gesagt, anzeigen wollte er mich laut eigener Aussage nicht.
Dann kommt da auch nichts .. Der wollte dir nurn bisschen Angst machen damit du das nicht wieder machst ..
Hehe, alles klar. Kenne die Gepflogenheiten im Verkehr halt auch noch nicht so ganz. Aber bisschen aufpassen hätte ich schon gekonnt, das stimmt. Nächstes Mal stell ich mich dann einfach auf 'nen Supermarkt-Parkplatz und lauf' lieber zwei Schritte mehr... ;)
immerhin, Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
Und weil du meinen vorherigen Kommentar löschen lassen hast, weil er dir zu ehrlich war nochmal der Tipp: Privatgelände ist ebenfalls tabu.
Hallo Kapitän Offensichtlich,
Ich habe garnichts löschen lassen, ich habe nur beanstandet, weil du mich aus irgendeinem Grund unbedingt persönlich angreifen wolltest. Und das, wo die Eingangsfrage doch schon seit vollen 10 Stunden geklärt und der Thread somit schon wieder obsolet war.
Guter Ratschlag von mir: Wenn man überhaupt nichts Konstruktives zum OP beizutragen hat, sollte man am Besten erst garnichts schreiben. So einfach ist das. ;)
ja - weil ich rücksichtslose Leute hasse. Den Nachbar eingeparkt, weil kein Schild vorhanden war... Braucht man für gegenseitige Rücksichtnahme neuerdings Schilder?
Das ist eben so krank, dass man sich auf etwas Hohn einstellen muss.