Hallo! Ich bin z.Zt. noch in Elternzeit (seit 4 Jahre - bereits 2 Kinder). Auch beim 2. Kind habe ich mir 3 Jahre genommen, die nächstes Jahr im Juli enden. Ich hatte einen unbefristeten Vertrag. Ich wurde nach BAT bezahlt. Für mich steht fest, dass ich bei diesem Arbeitgeben auf keinen Fall wieder arbeiten werde. 1. 40km Entfernung, 2. nicht mit den Kindern zu vereinbaren 3. unmöglicher Arbeitgeber, 4. erwarten täglich Ü-Std Wann muß ich spätestens kündigen?
Entstehen für mich dadurch Nachteile? Würde ich eine Sperre durch das Arbeitsamt erhalten, wen ich dieses Jahr kündige und mich ggf. nächstes Jar im Juli arbeitslos melden würde? Weiß nicht was ich tun soll! Bitte um Antwort
Du solltest zu Deinem Arbeitgeber gehen und Fragen was er davon hält Dir nächstes Jahr am Ende Deiner Elternzeit zu kündigen. Falls Du kündigst wird Dir eine Sperrfrist aufgedrückt weil Du ja nicht alles menschenmögliche gemacht hast um in Lohn und Brot zu kommen. Ansonsten soll es auch Ärzte geben die einen nach dem ersten anstrengendem Arbeitstag krank schreiben. Oder die Kinder sind Krank und müßen betreut werden. Alles Möglichkeiten wo der Arbeitgeber wenig Möglichkeiten hat außer Dir zu kündigen um geeigneteres Personal zu finden.
Ich würde auf keinen Fall kündigen!!!! Das kannst du immer noch machen, wenn es soweit ist!(Selbst dann- es gibt kaum mehr Jobs, dann behalt den doch oder kündige erst, wenn du was neues hast!)Und ja, ich denke du würdest ne Sperre bekommen ...und ps..was willst du denn bis dahin machen? Wenn du nicht in einem Arbeitsverhältnis stehst bist soweit ich weiß verpflichtet, dich umgehend beim Arbeitsamt zu melden- heisst du bist dann Arbeitslosengeld empfänger.Nicht so toll. Aber bitte nochmal informieren evtl. tacheles. de oder soetwas!!!
bitmap am 6. Mai 2008 13:41 Verpflichtet sich arbeitslos zu melden ist man nicht, wenn man keine Leistungen von der Arbeitsagentur will.
Danke für die schnelle Antwort! Also bis mein Kind 3 ist will ich gar nicht arbeiten und würde mich deshalb auch heute noch nicht arbeitslos melden. LG
Danke fr die rasche Antwort!!! Aber st es nicht so, dass mein Arbeitgeber mir erst nach 3 (???) Monaten nach Ende der Elternzeit kündigen darf??? Liebe Grüße
Nein, das ist nicht so. Dein AG wird auch nicht kündigen, wenn er keine Veranlassung dazu hat.
Du hattest sicher noch keinen Angestellten der darum gebeten hat gekündigt zu werden?
Wenn Du nicht kündigst wird folgendes nicht unwarscheinliches passieren:
1.) Er/Sie wird krank
2.) Er/Sie arbeitet nicht mehr so erfolgreich
3.) Er/Sie muß plötzlich die kranken Kinder betreuen
usw.usw.
Wenn Einer fragt ob er gekündigt wird dann macht man das.
Ich denke Du würdest auf eine Kündigungsschutzklage verzichten oder? Also ich würde einfach Fragen das kostet nichts.
Ich habe damals zum Ende der Elternzeit selbst gekündigt und fiel nicht in die Sperrfrist, da ich aufgrund der Entfernung zum AG (ca. 35 km) und der Arbeitskernzeit keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung hatte. Mußte mir vom AG die Arbeitszeiten bestätigen lassen und das Arbeitsamt hat das akzeptiert. Kinderbetreuung wäre hier wohl auch nicht gewährleitst, wie Sly schreibt. Ich weiß allerdings nicht mehr, wie die Kündigungsfrist war.
''Ich weiß allerdings nicht, wie die Kündigungsfrist war.''
3 Monate.
Von beiden Seiten (AN und AG) ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Also müsstest du mindestens 4 Wochen arbeiten, bevor dir dein AG kündigen kann. (je nach vereinbarter Kündigungsfrist) Innerhalb der Elternzeit darf er dir nicht kündigen. Du könntest schon zum Ende der Elternzeit selbst kündigen oder ihr macht einen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit.