Vor der Polizei Wegrennen als minderjähriger was kann passieren?

7 Antworten

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Vorab: Weglaufen ist das Dümmste, was man in der Situation machen kann - damit zieht man die Aufmerksamkeit nur auf sich.

Zu den Folgen:

Weglaufen ist erst einmal nicht verboten oder strafbar. solange dabei keine anderen Gesetze oder Verbote mißachtet werden (z.B. unbefugtes Eindringen auf fremdes Grundstück -> Hausfriedensbruch oder über eine rote Ampel laufen -> Ordnungswidrigkeit)

Sobald aber ein Fahrzeug benutzt wird, greift BKatV 129 "Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt". Bei Fahrzeugen ohne Motor (Fahrrad) kostet das 25€, ansonsten 50€ und bringt einen Treuepunkt in Flensburg.

Solltest ihr auf Anruf nicht anhalten, darf die Polizei euch natürlich auch unter Einsatz von unmittelbarem Zwang (zu Boden werfen, "Polizeigriff", Handschellen) festhalten.

Falls ihr euch nach dem Zugriff noch weiter wehrt, wäre auf jeden Fall schon mal der Tatbestand des "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" nach StGB §113 erfüllt.

Anschließend werdet ihr zur Wache verbracht zwecks Feststellung der Personalien. Sind diese nicht feststellbar (z.B. weil kein Perso mitgeführt und keine Aussage gemacht wird), erfolgt eine erkennungsdienstliche Behandlung (d.h. Fotos, Vermessung, Fingerabdrücke, evtl. DNA), womit ihr schon mal aktenkundig wärt.

Zusätzlich ist eure Verweigerung eine Ordnungswidrigket nach OWiG §111, die euch wahrscheinlich ein Bußgeld in dreistelliger Höhe kostet.

Anschließend werdet ihr an das Jugendamt übergeben zwecks vorübergehender Unterbringung in einem Heim. Bis dahin dürft ihr euch schon mal eine Gefängniszelle von innen anschauen.

Selbst wenn ihr im ersten Moment davonkommst, wünsche ich schon mal viel Spaß damit, die ganze Nacht irgendwo hinter einem Gebüsch zu kauern - die Polizei setzt in diesen Fällen eine Suchmeldung ab, so daß alle Streifenwagen in der Gegend nach euch Ausschau halten.

Es gibt kein Gesetz,das Jugendlichen den Aufenthalt im Freien während der Nacht verbietet. Deswegen muss man auch nicht vor der Polizei weglaufen.

Das Weglaufen ist nicht strafbar, laesst aber den Verdacht aufkommen, dass man etwas angestelt hat. Die Polizei darf die Personalien kontrollieren und ggfs jemanden mit zur Wache nehmen. Das geschieht wohl bestimmt nicht mit niederwerfen und fesseln, das sind wilde Raeubergeschichten. Festhalten und sanfte Gewalt anwenden, das kann dann aber schon vorkommen.

Warum sind die beiden eigentlich abgehauen? Wenn sie nichts gemacht haben, dann sollte auch nichts passieren. Vom Gesetz her duefen sie auch die ganze Nacht draussen sein.

Mit 15 darfst du nur bis 22 uhr draußen sein und wen länger mit dem Einverständnis der Eltern. Das war bei mir genauso ich hatte kein Einverständnis mit meinen Eltern und hatte stress mit der polizei dann

Es ist grundsätzlich nicht verboten vor der Polizei davonzulaufen afaik Es könnte vielleicht ein Verstoß gegen § 111 OWiG sein, wenn die Kontrolle schon begonnen hatte. Dumm ists halt wenn z.B, Einbrecher gesucht werden und die beiden Ladies deswegen kontrolliert werden sollen, dann könnte die Festnahme schon ein wenig heftiger erfolgen - das kann dann schon wehtun.

Vorsichtig sein sollte man auf Bundeswehrarealen, auch wenn man sie betreten darf.

Wenn die polizei die Mädchen stoppen will dann zu Fuß oder im auto.?

Ne, wie bei GTA mit 'nem Kampf-Jet.

Was wenden sie für Methoden an um sie zu stoppen? (Zu Boden werfen,Fesseln)?

Vielleicht auch einfach festhalten...

mit aufs Revier genommen

Wie gehts dann weiter?

Aufnahme der Personalien.

werden sie mit einer verwarnung heim geschickt?

Zusatzinformation wäre toll :))

Dafür müsstest du die Situation genauer schildern.