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Vor Arbeitsbeginn Vertrag wieder kündigen?

gefragt von schnabeltierschnabeltier am 07.09.2008 um 21:17 Uhr

Ich weiß, die Frage ist hier schonmal gestellt worden, aber hat nur eine Antwort bekommen. Vielleicht kommen ja heute mehr? Ich hatte ja gerade schon eine Frage wegen Umzug und Job gestellt. Was wäre denn, wenn ich den Vertrag für den neuen Job unterschreibe und genau dann eine Zusage für einen Job in meiner Heimat bekomme. (Schließlich laufen ja noch einige Bewerbungen). Komme ich dann wieder aus dem Vertrag raus? Wie ist das rechtlich?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 7. September 2008 21:18
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Insofern eine Kündigung vor Vertragsantritt nicht ausgeschlossen ist (in den Vertrag schauen), kann man auch vor Antritt kündigen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 7. September 2008 21:18
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Vertrag ist Vertrag. Wenn sich Dein Arbeitgeber kulant zeigt, kommst Du aus dem Vertrag raus, ansonsten mußt Du kündigen und die Kündigungsfrist einhalten.

Kommentar von Cb359b079859a8b6e10f5a9ce118d6b7smallRamsesII am 7. September 2008 21:19

DH!

Kommentar von 5b761af236919a8fffa4ef93d0353903smallschnabeltier am 7. September 2008 21:20

Also quasi ja die Kündigungsfrist von zwei Wochen, wegen Probezeit, oder? Aber gelten die ab Arbeitsbeginn oder ab Vertragsabschluss?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. September 2008 21:29

Die Kündigungsfrist gilt - eigentlich - ab Arbeitsbeginn. Aber in Ermangelung einer anderen (da man ja normalerweise nicht davon ausgeht, vor Arbeitsantritt zu kündigen) geht man von dieser Frist auch vor Arbeitsantritt aus.


Monika100
beantwortet von Monika100 am 7. September 2008 21:19
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Es gibt ja normal vertraglich fixiert eine Probezeit, in der Du ohne Grund der Arbeit fern bleiben kannst. Also sollte nichts passieren, wenn Du die Arbeit nicht antrittst. Schönheitspreis gibt es dafür keinen!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. September 2008 21:20

''Es gibt ja normal vertraglich fixiert eine Probezeit, in der Du ohne Grund der Arbeit fern bleiben kannst.''

In welchem Land?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 7. September 2008 21:20
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Vor dem arbeitsrechtlichen hätte ich da eher ein moralisches Problem dem Arbeitsgeber gegenüber, schließlich hat er sich für Dich entschieden und wartet auf Deine Arbeitskraft... einen neuen Mitarbeiter auszusuchen und zu finden kostet und dauert...Ich glaube, Du kannst Deine Unterschrift widerrufen, weil das muss in beiderseitigem Einverständnis sein, sonst kann der Arbeitsgeber rechtliche Ansprüche an Dich geltend machen.

Kommentar von 5b761af236919a8fffa4ef93d0353903smallschnabeltier am 7. September 2008 21:21

Wie könnten die rechtlichen Ansprüche aussehen?

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 7. September 2008 21:22

sorry wegen der Grammatik: widerrufen, aber das muss in ...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. September 2008 21:26

''Ich glaube, Du kannst Deine Unterschrift widerrufen''

Nein, das kann sie nicht.


anonym
beantwortet von ManuelaP am 9. September 2008 08:53
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Soweit ich weiß musst Du die zwei Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit einhalten. Aber ich will Dir da auch nichts falsches erzählen. Meistens ist es aber auch Sinnvoll mit dem "neuen" Arbeitgeber zu sprechen. Erkläre ihm deine Situation und ihr findet sicherlich eine Lösung.





anonym
beantwortet von ManuelaP am 9. September 2008 08:55
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Rechtliche Schritte in sofern, dass Du eine Vertragsstrafe bekommen kannst. Das heißt du wirst zur Kasse gebeten....




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