schnabeltier am 07.09.2008 um 21:17 Uhr
Ich weiß, die Frage ist hier schonmal gestellt worden, aber hat nur eine Antwort bekommen. Vielleicht kommen ja heute mehr? Ich hatte ja gerade schon eine Frage wegen Umzug und Job gestellt. Was wäre denn, wenn ich den Vertrag für den neuen Job unterschreibe und genau dann eine Zusage für einen Job in meiner Heimat bekomme. (Schließlich laufen ja noch einige Bewerbungen). Komme ich dann wieder aus dem Vertrag raus? Wie ist das rechtlich?
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Insofern eine Kündigung vor Vertragsantritt nicht ausgeschlossen ist (in den Vertrag schauen), kann man auch vor Antritt kündigen.

Vertrag ist Vertrag. Wenn sich Dein Arbeitgeber kulant zeigt, kommst Du aus dem Vertrag raus, ansonsten mußt Du kündigen und die Kündigungsfrist einhalten.
RamsesII am 7. September 2008 21:19 DH!
schnabeltier am 7. September 2008 21:20 Also quasi ja die Kündigungsfrist von zwei Wochen, wegen Probezeit, oder? Aber gelten die ab Arbeitsbeginn oder ab Vertragsabschluss?
bitmap am 7. September 2008 21:29 Die Kündigungsfrist gilt - eigentlich - ab Arbeitsbeginn. Aber in Ermangelung einer anderen (da man ja normalerweise nicht davon ausgeht, vor Arbeitsantritt zu kündigen) geht man von dieser Frist auch vor Arbeitsantritt aus.
Es gibt ja normal vertraglich fixiert eine Probezeit, in der Du ohne Grund der Arbeit fern bleiben kannst. Also sollte nichts passieren, wenn Du die Arbeit nicht antrittst. Schönheitspreis gibt es dafür keinen!
bitmap am 7. September 2008 21:20 ''Es gibt ja normal vertraglich fixiert eine Probezeit, in der Du ohne Grund der Arbeit fern bleiben kannst.''
In welchem Land?

Vor dem arbeitsrechtlichen hätte ich da eher ein moralisches Problem dem Arbeitsgeber gegenüber, schließlich hat er sich für Dich entschieden und wartet auf Deine Arbeitskraft... einen neuen Mitarbeiter auszusuchen und zu finden kostet und dauert...Ich glaube, Du kannst Deine Unterschrift widerrufen, weil das muss in beiderseitigem Einverständnis sein, sonst kann der Arbeitsgeber rechtliche Ansprüche an Dich geltend machen.
schnabeltier am 7. September 2008 21:21 Wie könnten die rechtlichen Ansprüche aussehen?
Arwen45 am 7. September 2008 21:22 sorry wegen der Grammatik: widerrufen, aber das muss in ...
bitmap am 7. September 2008 21:26 ''Ich glaube, Du kannst Deine Unterschrift widerrufen''
Nein, das kann sie nicht.
Soweit ich weiß musst Du die zwei Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit einhalten. Aber ich will Dir da auch nichts falsches erzählen. Meistens ist es aber auch Sinnvoll mit dem "neuen" Arbeitgeber zu sprechen. Erkläre ihm deine Situation und ihr findet sicherlich eine Lösung.
Rechtliche Schritte in sofern, dass Du eine Vertragsstrafe bekommen kannst. Das heißt du wirst zur Kasse gebeten....