
0,30 Euro ab dem 1. Kilometer
vom Finazamt durch Einkommenssteuererklärung
die bekommst Du gar nicht. Das ist der Betrag, den Du steuermindernd als werbungskosten in der steuererklärung abziehen kannst. Pro einfacher Entfernung zur Arbeit werden 0,30 € angesetzt, für 230 tage pro vollem Jahr. Wieviel Steuererstattung dann übrig bleibt und ob überhaupt, hängt von vielen anderen Faktoren ab.

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