Von Samstag auf Montag gekündigt. Wir bekommen noch Geld. Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?
Hier ein kurzer Überblick über die Situation: meine Kolleginnen und ich haben am Samstag noch ganz normal im Laden gearbeitet. Als wir dann am Montag zur Arbeit erscheinen, war der Laden und die Küche schon ausgeräumt und der Chef teilte uns mit, dass er den Laden schließen mußte. Unsere Löhne stehen noch aus. Der Chef hat wieder eine Arbeit gefunden und arbeitet jetzt selbst als Arbeitnehmer. Aber wir, die 6 Angestellten und ein Azubi, haben noch keine Stelle und den ausstehenden Lohn können wir wohl auch abschreiben. Macht es Sinn, den (ehemaligen) Chef zu verklagen? Haben wir Chancen an unser Geld zu kommen? Expertenmeinungen wären mir sehr hilfreich. Danke schon jetzt!
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ihr könnt auch selbst einen insolvenzantrag stellen. - solange das noch niemand anders gemacht hat, habt ihr chancen, an euer geld zu kommen.
nichtsdestotrotz, - ihr wollt diesen "menschen" doch wohl nicht einfach so davonkommen lassen? einen rechtsberatungsschein bekommt ihr in so einem fall sofort, so daß keine kosten entstehen. am besten wäre eine sammelklage, aber das muß der anwalt entscheiden.
wie das so mit erfolgreicher klage aussieht, kann hier niemand sagen, weil niemand die umstände kennt. auf jeden fall hat sich euer chef strafbar gemacht. wenn er schon einen neuen job hat, wußte er ja schon vorher von der misere.
viel erfolg ☺
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Wenn dein Chef Insolvenz angemeldet hat müsst Ihr eure Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Ein Gang zum Anwalt kann aufjeden Fall nicht Schaden.
Kommentar von huegelchenhuegelchen 17.05.2010Er hat ja noch keine Insolvenz angemeldet. Er vertröstet uns und sagt, er wüsste noch nicht ob er in Insolvenz geht oder nicht
Kommentar von WilliiWinzigWilliiWinzig 17.05.2010Nicht vertrösten lassen, sondern sofort zum Anwalt gehen, sonst könnten Einspruchsfristen evtl. nicht eingehalten werden
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Für eine Expertenmeinung sollte man zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen.
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auf jeden Fall zum Anwalt
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Verklagen könnt ihr ihn theoretisch schon (jeder einzeln), aber wenn er völlig pleite und somit zahlungsunfähig ist, kann es mitunter sein, dass ihr das Geld dennoch nicht seht, selbst wenn ihr Recht bekommt. Daher würde ich das nur machen, wenn aufgrund einer Rechtsschutz oder anderer Möglichkeiten keine Kosten auf euch zukommen, aber dazu solltet ihr euch auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen, der die Chancen besser einschätzen kann.
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Ihr müßt sofort (am besten noch heute aber auf jeden Fall gleich morgen) zum Arbeitsamt. Ihr müßt euch jetzt arbeitslos melden, damit ihr keine Sperren etc. riskiert. Auch die Arbeitsagentur wird diese "Art der Kündigung" untersuche, um noch ausstehende Gehälter für euch einzufordern. Auf jeden Fall wird euch dort kompetente und vor allem kostenlose Hilfe zuteil.
Seid ihr in der Gewerkschaft ? Wenn ja, dann habt ihr kostenlosen Rechtsschutz und solltet sofort die Beratungsstelle aufsuchen.Kommentar von huegelchenhuegelchen 17.05.2010nee in der Gewerkschaft sind wir alle nicht. Eine von uns hat eine Rechtsschutzversicherung. Zwei von uns sind Hartz4ler. Können wir eigentlich zusammen einen (1) Anwalt nehmen oder muss jede einen eigenen haben?
Kommentar von bitmapbitmap 17.05.2010''Können wir eigentlich zusammen einen (1) Anwalt nehmen oder muss jede einen eigenen haben?''
- Ihr könnt zwar alle zum selben Anwalt gehen, aber das wird nicht als eine Klage behandelt. Sammelklagen gibts in Deutschland nicht.
Kommentar von Wickie05Wickie05 17.05.2010Deckt die Rechtschutzversicherung auch das Arbeitsrecht ab ? Wenn ja Eigenbeteililgung klären. Ansonsten kann ja derjenige mit der Rechtsschutzversicherung einen Anwalt aufsuchen und für die andren mitfragen. Ganz viel Glück - ist schon besch.... was heute so alles mit Angestellten gemacht wird.
Kommentar von bitmapbitmap 17.05.2010''Ansonsten kann ja derjenige mit der Rechtsschutzversicherung einen Anwalt aufsuchen und für die andren mitfragen.''
- Die anderen sind aber nicht mit versichert. Warum sollte der Anwalt dann Fragen zu deren Problemen beantworten?
Kommentar von huegelchenhuegelchen 17.05.2010kompetente Hilfe vom Arbeitsamt haben wir leider nicht bekommen.
Kommentar von bitmapbitmap 17.05.2010''kompetente Hilfe vom Arbeitsamt haben wir leider nicht bekommen.''
- Die sind weder für arbeitsrechtliche Beratung zuständig, noch haben die dort die entsprechenden Kenntnisse.
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So einfach, wie sich das euer Chef macht, ist es dann doch wieder nicht. Der muss euch erst mal ordentlich schriftlich kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Und es spielt auch keine Rolle, dass die Arbeitsstelle nicht mehr existiert. Bezahlen muss er euch dann bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Kommentar von huegelchenhuegelchen 17.05.2010Ordentliche und schriftliche Kündigung haben wir erhalten. Und beim Arbeitsamt waren wir schon. Das läuft also alles.
Kommentar von bitmapbitmap 17.05.2010Und bis wann läuft die Kündigungsfrist?
Kommentar von huegelchenhuegelchen 17.05.2010Die ist unterschiedlich. Bei drei von vier Minijobbern hat er zum Tag der Schließung gekündigt. Bei mir zum Ende des Monats. Und bei den Vollzeitkräften auf zum Ende des Monats.
Kommentar von bitmapbitmap 17.05.2010Ich meinte deine Kündigungsfrist.
Wie bereits geschrieben - er muss dich noch bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigen und bezahlen. Kann er dich nicht beschäftigen, so ist er im Annahmeverzug, aber das ist nicht dein Problem. Du kannst ja nichts dafür, dass du nicht die Möglichkeit hast bei ihm zu arbeiten.
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es ist schon eine freschheit was euch da passiert ist,nach dem gesetz steht euch euer lohn zu könnt ihr auch einklagen,aber ob ihrs bekommt ist eine andere sache,ich wünsche es euch sehr
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würde ich machen, so kann man nicht mit seinen Angestellten umgehen
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Ihr müsst euch so schnell wie möglich arbeitslos melden. Den ausstehenden Lohn müsst ihr sofort einklagen. Auch wenn da im Moment nichts zu holen ist, könnt ihr einen vollstreckbaren Titel vom Arbeitsgericht bekommen. Damit könnt ihr 30 Jahre lang die Pfändung betreiben. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht kostet nichts, und ihr braucht auch keinen Anwalt.
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Wenn du Geld haben möchtest, dann wohl nur übers Arbeitsgericht....Lohnt sich auf jeden Fall
''am besten wäre eine sammelklage''
du hast leider recht ☺