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Von privater in gesetzliche Krankenkasse wechseln?

gefragt von jotde01 am 01.05.2008 um 15:28 Uhr

Kann man/frau als über 60-Jähriger Selbstständiger (seit 20 Jahren) von der privaten in die gesetzliche KV wechseln? Als freiwillig Versicherter?


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vincent
beantwortet von vincent am 1. Mai 2008 16:56
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Rückkehr nicht ohne weiteres möglich Wenn Sie einmal aus der gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche zurückwechseln. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt: als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als

3900 Euro monatlich betragen hat. (http://www.krankenversicherung.net/grundlagen/rueckkehr-gesetzliche.htm)

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 2. Mai 2008 19:14

ich krieg nen dicken Hals !!

Vincent 1, wenn Du zu enden gelesen hättest, hättest Du auch das gelesen:

"wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht in den Schoß der gesetzlichen Kassen zurück."

jotedo01 schreibt doch eindeutig: über 60

also nein !!!!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. Mai 2008 15:29
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nein

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 1. Mai 2008 15:44

PKV-Versicherte können nicht jederzeit zurück in die GKV. Sie müssen noch unter 55 Jahre alt sein, und ihr Einkommen muss wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze gesunken sein.Quelle Wikipedia


dermischaa
beantwortet von dermischaa am 1. Mai 2008 15:31
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Das können Selbständige, deren Einkommen bei einer Anstellung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, unterliegen zwingend der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung;

  • die ihre Berufstätigkeit vollständig aufgeben und dadurch Anspruch auf Familienversicherung des Ehepartners oder der Eltern haben;

  • die in die Arbeitslosigkeit gehen (falls sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben); für sie ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zwingend


collo
beantwortet von collo am 1. Mai 2008 16:35
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nein ! HerrLich hat Recht.

Hier wird mal wieder voll viel Blödsinn geschrieben :(


dwarf
beantwortet von dwarf am 1. Mai 2008 15:41
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Ein Wechsel sollte grundsätzlich nicht ausgeschlossen sein. Aber überlege, ob es für dich ratsam ist. Als freiwillige Versicherter hast du mitunter bestimmte Nachteile, wie zum kein Krankengeld. Auch wird deine Versorgung mitunter schlechter. Aber das kommt auf Deinem Beitragssatz und Deine individuellen Gegebenheiten an. Auf jeden Fall solltest du dich genau erkundigen, bei mehren Krankenkassen.





andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Mai 2008 15:43
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das dürfte sehr schwierig werden, da ja deine gesamte Altersrückstellung bei der Privaten versicherung angelegt ist und du dort den Standardtarif für Rentner erhalten kannst


anonym
beantwortet von Huschie am 3. Mai 2008 19:01
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Über 55 Jahre und wird da wieder versicherungspflichtig, wenn man zum Beispiel als Selbstständiger wieder ein pflichtversichertes Arbeitsverhältnis annimmt, bleibt man versicherungsfrei und kann nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Außer die versicherte Person war in den letzten 5 Jahren mindestens 30 Monate in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

http://www.versicherung-in.de/uwe/von-der-privaten-krankenversicherung-zurueck-i...


flschn
beantwortet von flschn am 24. Juli 2008 17:36
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Eine Rückkehr in die gesetzliche ist nur möglich, wenn man unter 55 Jahren alt ist, seine Selbstständigkeit aufgibt oder das Einkommen unter 48.150 Euro brutto fällt. Quelle: www.private-krankenversicherung.de


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